Ziele und Grundsätze der neuen DSGVO

Am 15.12.2015 wurde im Rahmen einer Trilogverhandlung (Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und Mitgliedsstaaten der europäischen Union) eine Vereinheitlichung des Datenschutzes innerhalb der Mitgliedsstaaten der europäischen Union vereinbart. Die neue Datenschutz Grundverordnung DSGVO tritt am 2.505.2018 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zu diesem Zeitpunkt die bestehenden nationalen Datenschutzgesetze angepasst oder neu formuliert.
Care Impuls GmbH unterstützt in Sachen Datenschutz.

Die DSGVO schützt die Daten des Einzelnen.

Die DSGVO ab 25.05.2018 erfordert eine hohe Sensibilisierung für das Thema Datenschutz.

Neben der Vereinheitlichung des Themas Datenschutz innerhalb der EU war vor allem der Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen ein wichtiger Anspruch. Die DSGVO regelt in 99 Artikeln mit 173 Erwägungsgründen den Schutz personenbezogener Daten. Die Verordnung ist eine sog. Negativverordnung, d.h. dass grundsätzlich die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist und die Möglichkeiten der Datennutzung in der Verordnung definiert sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Datenverarbeitung in den Einrichtungen!

Die Ziele der DSGVO sind gem. Artikel 1 „Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten“ sowie der Schutz der „Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.“ Weitere Informationen sind direkt bei der Europäischen Union zu erhalten.

Die Grundsätze der DSGVO sind in Artikel 5 der Verordnung geregelt.

  • Grundsatz der Transparenz
  • Grundsatz der Zweckbindung
  • Grundsatz der Datenminimierung
  • Grundsatz der Richtigkeit
  • Grundsatz der Speicherbegrenzung
  • Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit
  • Grundsatz von Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz

Wichtig ist wissen, dass Daten sowohl elektronisch als auch in anderer Form vorliegen können. In jedem Fall gilt, sobald personenbezogene Daten verwendet werden, gilt die DSGVO und in Deutschland das nationale BDSG neu.

Die Sensibilisierung der MitarbeiterInnen, wird durch die DSGVO immer wichtiger. In der Einrichtung müssen sämtliche Bereiche, in denen Daten verarbeitet werden, erfasst werden. Dabei ist grundsätzlich zu klären, welche Daten verarbeitet werden, ob Auftragsverarbeitung vorliegt, ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist (intern oder extern), ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit ist zu erstellen und vielfach ist eine  Datenschutz-Folgeabschätzung durchzuführen.

Datenschutzbeauftragte/r

Speziell Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialbranche müssen sich jetzt vorbereiten. In sehr vielen Einrichtungen ist auf Grund der Bestimmungen ein Datenschutzbeauftragter / Datenschutzbeauftragte zu bestimmen und an die zuständigen Behörden zu melden. Diese Funktion kann intern oder extern besetzt werden.

Wir bieten Lösungen zum Datenschutz

Die care impuls GmbH hat sich auf die organisatorische Einführung der DSGVO in Unternehmen spezialisiert. Für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereiches stellt care impuls GmbH auf Wunsch externe Datenschutzbeauftragte.

Die care impuls GmbH führt in Ihrer Einrichtung eine Aufnahme der Prozesse mit personenbezogenen Daten durch und ermittelt schnell und zuverlässig, in welchen Bereichen Handlungsbedarf zur Einführung der DSGVO besteht.

Sprechen Sie uns direkt auf das Thema Datenschutz an und klicken Sie hier.

 

Mitarbeiterbindung mit Social Media

Nutzen Sie Social Media zur Mitarbeiterbindung und sparen Sie Kosten für Recruiting?

Mit welchen Maßnahmen können Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft geeignete Bewerber finden (Recruiting) und Mitarbeiterbindung leben? Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken ist der Aufbau einer Arbeitgebermarke wichtig und wird in anderen Branchen bereits erfolgreich praktiziert. Schwerpunkt der meisten Bemühungen gegen den Fachkräftemangel ist die Bindung und Entwicklung von Mitarbeitern. Die Wertschätzung der Mitarbeiter steht hierbei oft im Vordergrund – eine Maßnahme, die unter dem Strich deutlich weniger kostet als vielfache Suche und Neubesetzung.

Wertschöpfung durch Wertschätzung!

Die Zeit online[1] vom 30.08.2017 titelt, dass bis 2030 3 Million Fachkräfte fehlen und der Fachkräftemangel die größte Herausforderung der deutschen Wirtschaft werden könnte. In einem Beitrag des Magazins WirtschaftsWoche[2] vom 7.3.2017 sind in einem Ranking der Berufsgruppen mit dem größten Fachkräftemangel auf Platz 2 die examinierten Altenpflegefachkräfte, auf Platz 3 Physiotherapeuten und auf Platz 4 examinierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte gleich 3 Berufsgruppen aus dem Bereich Gesundheits- und Sozialwirtschaft vertreten.

Wertschöpfung durch Wertschätzung!

Wertschöpfung durch Wertschätzung!

Mit welchen Maßnahmen können Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft geeignete Bewerber finden (Recruiting) und an die Einrichtung binden? Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken ist der Aufbau einer Arbeitgebermarke wichtig und wird in anderen Branchen bereits erfolgreich praktiziert. Schwerpunkt der meisten Bemühungen gegen den Fachkräftemangel ist die Bindung und Entwicklung von Mitarbeitern. Die Wertschätzung der Mitarbeiter steht hierbei oft im Vordergrund – eine Maßnahme, die unter dem Strich deutlich weniger kostet als vielfache Suche und Neubesetzung.

Wie findet man in digitalen Zeiten die geeigneten Mitarbeiter und wie bindet man diese?

In digitalen Zeiten mit Social Media hat sich die Kommunikation grundlegend geändert. Bewerber nutzen verschiedene Portale, um sich über die zukünftigen Arbeitgeber zu informieren. Deshalb ist es wichtig, dass geeignete Social Media Kanäle von den Einrichtungen aktiv genutzt werden, um sich als Arbeitgebermarke zu präsentieren.

Wie sieht es in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft mit dem Thema Arbeitgebermarke und Führen mit Wertschätzung aus?

Exemplarisch wurden die Arbeitgeberbewertungen der 10 größten Anbieter Pflegeheimketten[3] bei Kununu, Europas größten Arbeitgeber-Bewertungsplattform[4] abgefragt. Bei Kununu sind nach eigenen Angaben 2,2 Mio. Bewertungen über mehr als 550.000 Unternehmen abgelegt.

Social Media für die Mitarbeiterbindung wenig genutzt!

Zusammenfassend kann man mit Erstaunen sagen, dass das social media Medium Arbeitgeberbewertung offensichtlich eine geringe Bedeutung bei den Arbeitgebern hat. Lediglich der Branchenführer Korian-Gruppe beantwortet bzw. kommentiert Bewertungen. In Zeiten von Social Media wie Facebook, Bewertungsportalen, etc. ist die Nicht-Beachtung dieser Medien – auch in Hinblick auf die Mediengewohnheiten der potentiellen Mitarbeiter – fahrlässig!

Nur eine positive Arbeitgebermarke wird zukünftig über geeignete Mitarbeiter verfügen!

Zum Teil ist nur eine sehr geringe Anzahl an Bewertungen je Pflegeheimkette vorhanden, so dass eine repräsentative Aussage zum Teil nicht möglich ist. Allerdings zeigt eine Detailauswertung, der Betreiber mit einer relevanten Anzahl an Bewertungen, dass sich die Stärken und Kritiken wie ein Muster wiederholen. Hier könnte beim Aufbau einer Arbeitgebermarke angesetzt werden. Generell sind die Bewertungen bei Kununu im Vergleich zu anderen Branchen eher schlecht.

Werden Sie zur Arbeitgebermarke!

Zwar verfügen die betrachteten Pflegeheimketten über die Möglichkeit, auf der jeweiligen Homepage online Bewerbungen abzugeben. Dieses ist allerdings ein einseitiges Angebot der Arbeitgeber – über die Reputation als Arbeitgeber scheint noch wenig Bewusstsein vorzuliegen.

Auswertung:[5]

[1] http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-08/studie-fachkraefte-mangel-deutschland-2040

[2] http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/fachkraefte-gesucht-in-welchen-berufen-der-groesste-bewerbermangel-besteht/19471126.html?p=4&a=false&slp=false#image

[3] https://www.pflegemarkt.com/2016/12/15/liste-groessten-altenheime-pflegeheime-2016/

[4] https://www.kununu.com/at/kununu

[5] Auswertung: www.kununu.com 7.01.2018


Nutzen Sie Social Media zur Mitarbeiterbindung und sparen Sie Kosten für Recruiting

Die Zeit online[1] vom 30.08.2017 titelt, dass bis 2030 3 Million Fachkräfte fehlen und der Fachkräftemangel die größte Herausforderung der deutschen Wirtschaft werden könnte. In einem Beitrag des Magazins WirtschaftsWoche[2] vom 7.3.2017 sind in einem Ranking der Berufsgruppen mit dem größten Fachkräftemangel auf Platz 2 die examinierten Altenpflegefachkräfte, auf Platz 3 Physiotherapeuten und auf Platz 4 examinierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte gleich 3 Berufsgruppen aus dem Bereich Gesundheits- und Sozialwirtschaft vertreten.

Wertschöpfung durch Wertschätzung!

Mit welchen Maßnahmen können Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft geeignete Bewerber finden (Recruiting) und an die Einrichtung binden? Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken ist der Aufbau einer Arbeitgebermarke wichtig und wird in anderen Branchen bereits erfolgreich praktiziert. Schwerpunkt der meisten Bemühungen gegen den Fachkräftemangel ist die Bindung und Entwicklung von Mitarbeitern. Die Wertschätzung der Mitarbeiter steht hierbei oft im Vordergrund – eine Maßnahme, die unter dem Strich deutlich weniger kostet als vielfache Suche und Neubesetzung.

Wie findet man in digitalen Zeiten die geeigneten Mitarbeiter und wie bindet man diese?

Wie sieht es in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft mit dem Thema Arbeitgebermarke und Führen mit Wertschätzung aus?

Exemplarisch wurden die Arbeitgeberbewertungen der 10 größten Anbieter Pflegeheimketten[3] bei Kununu, Europas größten Arbeitgeber-Bewertungsplattform[4] abgefragt. Bei Kununu sind nach eigenen Angaben 2,2 Mio. Bewertungen über mehr als 550.000 Unternehmen abgelegt.

Social Media für die Mitarbeiterbindung wenig genutzt!

Zusammenfassend kann man mit Erstaunen sagen, dass das social media Medium Arbeitgeberbewertung offensichtlich eine geringe Bedeutung bei den Arbeitgebern hat. Lediglich der Branchenführer Korian-Gruppe beantwortet bzw. kommentiert Bewertungen. In Zeiten von Social Media wie Facebook, Bewertungsportalen, etc. ist die Nicht-Beachtung dieser Medien – auch in Hinblick auf die Mediengewohnheiten der potentiellen Mitarbeiter – fahrlässig!

Nur eine positive Arbeitgebermarke wird zukünftig über geeignete Mitarbeiter verfügen!

Zum Teil ist nur eine sehr geringe Anzahl an Bewertungen je Pflegeheimkette vorhanden, so dass eine repräsentative Aussage zum Teil nicht möglich ist. Allerdings zeigt eine Detailauswertung, der Betreiber mit einer relevanten Anzahl an Bewertungen, dass sich die Stärken und Kritiken wie ein Muster wiederholen. Hier könnte beim Aufbau einer Arbeitgebermarke angesetzt werden. Generell sind die Bewertungen bei Kununu im Vergleich zu anderen Branchen eher schlecht.

Werden Sie zur Arbeitgebermarke!

Zwar verfügen die betrachteten Pflegeheimketten über die Möglichkeit, auf der jeweiligen Homepage online Bewerbungen abzugeben. Dieses ist allerdings ein einseitiges Angebot der Arbeitgeber – über die Reputation als Arbeitgeber scheint noch wenig Bewusstsein vorzuliegen.

Auswertung:[5]


[1] http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-08/studie-fachkraefte-mangel-deutschland-2040

[2] http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/fachkraefte-gesucht-in-welchen-berufen-der-groesste-bewerbermangel-besteht/19471126.html?p=4&a=false&slp=false#image

[3] https://www.pflegemarkt.com/2016/12/15/liste-groessten-altenheime-pflegeheime-2016/

[4] https://www.kununu.com/at/kununu

[5] Auswertung: www.kununu.com 7.01.2018

Das zweite Pflegestärkungsgesetz – PSG II – kommt

Zum 01.01.2016 tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Umstellung der Leistungsbeträge und die Neuerungen zum Begutachtungsverfahren gemäß Pflegestärkungsgesetz, werden zum 01.01.2017 wirksam.

Die wesentlichen Inhalte des Pflegestärkungsgesetz sind:

  • Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  • fünf Pflegegrade ersetzen drei Pflegestufen
  • bei der Einstufung werden gleichermaßen körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst

Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetz (PSG II) befindet sich die Pflegereform auf den richtigen Weg und wird grundsätzlich begrüßt.

Die seit 20 Jahren bestehende Ungleichbehandlung von somatisch und kognitiv beeinträchtigten Menschen wird aufgehoben. Allen pflegebedürftigen Menschen stehen pflegerische Betreuungsmaßnahmen als gleichrangige Leistungen nach dem SGB XI zur Verfügung.

Jedoch ergeben sich in der praktischen Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz (PSG II) für stationäre Einrichtungen einige Hürden, die durchaus existentielle Auswirkungen haben können.

Wohltätigkeitsverbände und Pflegeexperten kritisieren z.B. die geringe Erhöhung der Pflegeleistungen. Eine Erhöhung um 4 % gleicht lediglich den Wertverlust aufgrund der fehlenden Dynamisierung der Pflegeleistungen der letzten 3 Jahre aus.

Gravierende Auswirkungen auf stationäre Einrichtungen ergeben sich auch, durch die Einführung von einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen; das Vorhalten von Personal für die zusätzliche Betreuung, unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung durch die Pflegebedürftigen; Kosten für den Umstrukturierungs – und Verwaltungsaufwand; Kosten für notwendige Personalschulungen und vielem mehr.

Durch die Absenkung der Leistungen in den unteren Pflegegraden, müssen zukünftig Betroffene mit höheren Eigenleistungen rechnen. Dies wird zur Folge haben, dass sie länger in der Betreuung des ambulanten Bereiches verbleiben und erst viel später als Schwerstpflegebedürftiger eine stationäre Einrichtung aufsuchen.

Dies führt langfristig zu einer Veränderung der Bewohnerstruktur in stationären Einrichtungen.

Bereiten Sie sich gut vor – haben Sie die Zukunft im Blick

Das Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird auch indirekte Auswirkungen auf den hauswirtschaftlichen Bereich, in der Küche und Haustechnik in stationären Einrichtungen haben. In diesen Bereichen verstecken sich oft erhebliche ungenutzte Potentiale und Ressourcen, die erkannt und genutzt werden sollten.

Unsere qualifizierten Analysemethoden geben Ihnen einen Überblick der wirtschaftlichen Situation in diesen Nebenbereichen, identifizieren und erkennen ungenutzte Potentiale und Ressourcen.

Mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und praxisnahe Optimierungs-  und Umsetzungsmaßnahmen und schaffen somit einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg und tragen zur Zukunftssicherung Ihrer Einrichtung bei und stärken Ihre Marktposition.

Sollten Sie spezielle Anfragen haben, so kontaktieren Sie uns bitte.

Gern nehmen wir uns Zeit mit Ihnen, Ihr Anliegen durchzusprechen.

Pflegestärkungsgesetz

Verpflegungs-Coach Programm gestartet

Pünktlich zum Frühling startet die Care Impuls GmbH ihr neues Verpflegungs-Coach-Progamm. Ziel ist es, Einrichtungen mit Küchen in Eigenregie oder Einrichtungen, die die Küchen wieder in Eigenregie nehmen möchten, fachlich fundierte Unterstützung anzubieten. Im Rahmen des Verpflegungs-Coaching-Programms werden nach einer detaillierten Analyse der Abläufe und Gegebenheiten, die Mitarbeiter befähigt, definierte Ziele in Punkto Qualität, Wirtschaftlichkeit und Hygiene (HACCP) zu erreichen. Dazu besucht der Verpflegungs-Coach die Einrichtungen regelmäßig und arbeitet entsprechend mit den Mitarbeitern.

Die Einrichtungen erhalten regelmäßig ein aussagekräftiges Monitoring.

Mit dem Verpflegungs-Coach die Qualität sichern

Neben einer ausgewogenen Versorgung der Bewohner, einer Optimierung der Abläufe und regelmäßige Betrachtung der Kosten bietet der Verpflegungs-Manager der Care Impuls GmbH regelmäßige Informationen für die Geschäftsleitung. Durch ein regelmäßiges Monitoring des Verpflegungsbereiches kann die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben laufend überprüft werden – zur Sicherheit für die Bewohner und den Lebensmittelunternehmer.

Der Verpflegungs-Coach betrachtet alle Bereiche

Im Rahmen der Begleitung werden sämtliche Abläufe – von der Speisenplanung bis zum Speisentransport und die Ausgabe an den Bewohner / Patienten betrachtet. Es werden aussagekräftige Kennzahlen über den Personalbesatz, die Waren- und Sachkosten und die Produktivität gebildet.

Verpflegungs Coach

Verpflegungs-Coach

Schnittstellen optimal managen

Im Rahmen der regelmäßigen Begleitung und Zusammenarbeit zwischen Care Impuls und der Einrichtung werden die Schnittstellen zwischen Pflege, Hauswirtschaft, Küche und Speisenverteilung erhoben und optimiert. Somit entfallen gegebenenfalls Doppelarbeiten und sind die Verantwortlichkeiten klar definiert.

Küche in Eigenregie

Wir unterstützen Sie, die Küche in Eigenregie zu betreiben. Sie bestimmen den Speiseplan anhand der Bedürfnisse und Wünsche Ihrer Bewohner. Sie definieren Ihren Qualitätsanspruch. Wir unterstützen Sie, diese Vorgaben unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten umzusetzen und stellen mit Ihren Mitarbeitern die Abläufe und die gesetzlichen Vorgaben an die Lebensmittelsicherheit sicher.

Sehr gerne entwickeln wir mit Ihnen Verpflegungskonzepte speziell für Ihre Bedürfnisse. Ob Wohngruppenkonzepte oder der Betrieb einer Cafeteria, ob externe Versorgung von Kitas oder Schulverpflegung – wir organisieren Ihre Küche als Profitcenter.

Erfahren Sie hier mehr über das Verpflegungs-Coach Programm der care impuls GmbH.