EUDR stellt Lebensmittelbetriebe vor große Herausforderungen

Neue EU-Verordnung zur Entwaldungsfreiheit erfordert umfassende Anpassungen

Bad Reichenhall, 28.09.2024 – Die neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) stellt Lebensmittelbetriebe vor erhebliche Herausforderungen. Die Verordnung, die ab dem 30. Dezember 2024 gilt, verbietet das Inverkehrbringen von Produkten, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Dies betrifft eine Vielzahl von Rohstoffen und Produkten, darunter Palmöl, Soja, Rindfleisch, Kakao, Kaffee und Holz.

Bild zeigt EUDR Bild care-impuls GmbH

EUDR - Was ist das?

Die EUDR zielt darauf ab, die globale Entwaldung zu bekämpfen und die Biodiversität zu schützen. Sie verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und Produkte in die EU importieren oder dort in Verkehr bringen, sicherzustellen, dass diese nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Dazu müssen Unternehmen eine umfassende Sorgfaltspflicht erfüllen und ihre Lieferketten bis zum Ursprung zurückverfolgen.

Operative Schritte zur Umsetzung der EUDR

Die Umsetzung der EUDR erfordert von Lebensmittelbetrieben eine Reihe von operativen Schritten:

  1. Identifizierung relevanter Produkte und Rohstoffe: Unternehmen müssen zunächst ermitteln, welche ihrer Produkte und Rohstoffe unter die EUDR fallen.

  2. Risikoanalyse: Eine gründliche Risikoanalyse ist erforderlich, um potenzielle Risiken für Entwaldung und Waldschädigung in der Lieferkette zu identifizieren. Dabei müssen Unternehmen geografische, produktspezifische und andere relevante Faktoren berücksichtigen.

  3. Sorgfaltspflichterklärung: Unternehmen müssen eine Sorgfaltspflichterklärung erstellen, in der sie darlegen, wie sie die Anforderungen der EUDR erfüllen. Diese Erklärung muss öffentlich zugänglich gemacht werden.

  4. Rückverfolgbarkeit: Unternehmen müssen in der Lage sein, ihre Lieferketten bis zum Ursprung zurückzuverfolgen und Informationen über den Anbauort und die Produktionsbedingungen der Rohstoffe zu sammeln.

  5. Kontrollen und Audits: Regelmäßige Kontrollen und Audits sind erforderlich, um die Einhaltung der EUDR sicherzustellen.

Verwendung von Referenznummern: Unternehmen müssen eine eindeutige Referenznummer für jedes Produkt oder jede Charge verwenden, um die Rückverfolgbarkeit zu verbessern.

Risikoanalyse

Die Risikoanalyse und die Sorgfaltspflichterklärung sind zentrale Elemente der EUDR-Umsetzung. Unternehmen müssen potenzielle Risiken für Entwaldung und Waldschädigung in ihrer Lieferkette identifizieren und bewerten. Dabei müssen sie geografische, produktspezifische und andere relevante Faktoren berücksichtigen. Auf Basis der Risikoanalyse müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren.

Sorgfaltspflichterklärung

Die Sorgfaltspflichterklärung muss detaillierte Informationen über die Maßnahmen enthalten, die das Unternehmen ergreift, um die Anforderungen der EUDR zu erfüllen. Dazu gehören Informationen über die Rückverfolgbarkeit der Lieferketten, die Durchführung von Kontrollen und Audits sowie die Zusammenarbeit mit Lieferanten.

Verwendung der Referenznummer

Die Referenznummer ist ein wichtiges Instrument zur Rückverfolgbarkeit von Produkten und Rohstoffen. Sie ermöglicht es den Behörden, die Einhaltung der EUDR zu überprüfen und sicherzustellen, dass keine Produkte mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verkehr gebracht werden.

Fazit

Die EUDR stellt Lebensmittelbetriebe vor große Herausforderungen. Die Umsetzung der Verordnung erfordert umfassende Anpassungen in den Bereichen Beschaffung, Lieferkettenmanagement und Dokumentation. Unternehmen, die sich nicht rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen, riskieren hohe Strafen und Imageschäden.

Es ist daher wichtig, dass Lebensmittelbetriebe sich frühzeitig mit den Anforderungen der EUDR auseinandersetzen und die notwendigen Schritte zur Umsetzung einleiten. Eine sorgfältige Risikoanalyse, eine umfassende Sorgfaltspflichterklärung und die Verwendung von Referenznummern sind dabei entscheidende Erfolgsfaktoren.

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