Lebensmittelsicherheitskultur als Führungsaufgabe

Seit die EU mit der Verordnung (EU) 2021/382 die Lebensmittelsicherheitskultur verbindlich in der Verordnung (EG) 852/2004 verankert hat, ist klar: Ein funktionierendes HACCP-Konzept und ein sauber dokumentiertes Managementsystem reichen nicht mehr aus. Gefordert ist zusätzlich etwas, das sich nicht in einem Ordner ablegen lässt – eine gelebte Kultur der Lebensmittelsicherheit.

Bild zeigt Lebensmittelsicherheitskultur care-impuls GmbH

Lebensmittelsicherheitskultur - eine Führungsaufgabe

Viele Unternehmer und Führungskräfte tun sich mit diesem Begriff schwer. Zu Recht, denn „Kultur" klingt abstrakt. Dabei ist die Definition der Global Food Safety Initiative erstaunlich konkret: Lebensmittelsicherheitskultur sind „gemeinsame Werte, Überzeugungen und Normen, die die Einstellung und das Verhalten in Bezug auf Lebensmittelsicherheit in einer Organisation beeinflussen." Übersetzt heißt das: Wissen alle Beteiligten – vom Staplerfahrer bis zur Geschäftsführung – warum ihr Handeln für die Sicherheit der Produkte zählt? Und handeln sie danach, auch wenn niemand hinschaut?

Genau hier entscheidet sich, ob Lebensmittelsicherheit nur dokumentiert oder tatsächlich gelebt wird. Und diese Entscheidung fällt nicht in der Qualitätsabteilung, sondern in der Führungsetage. Eine Kultur lässt sich nicht per Richtlinie verordnen. Sie entsteht durch das, was Führungskräfte im Alltag vorleben, wie sie auf Abweichungen reagieren und wofür sie tatsächlich Zeit und Budget bereitstellen.

Anforderungen der GFSI-anerkannten Standards

Auch die großen GFSI-anerkannten Standards wie IFS Food, FSSC 22000 oder BRCGS haben das erkannt: Sie prüfen längst nicht mehr nur Dokumente und Prozesse, sondern zunehmend auch, ob eine echte Sicherheitskultur im Unternehmen spürbar ist. Für Auditoren zeigt sich das oft schon in kleinen Momenten – etwa daran, wie offen Mitarbeitende über Probleme sprechen, wenn die Führungskraft im Raum ist.

Was bedeutet LebensmittelsicherheitsKULTUR konkret?

Führungskräfte, die eine starke Sicherheitskultur fördern wollen, setzen unter anderem auf:

Vorbildfunktion: Sicherheitsrelevantes Verhalten wird von der Führung selbst sichtbar vorgelebt – nicht nur eingefordert.

Offene Kommunikation und Fehlerkultur: Mitarbeitende können Abweichungen und Beinaheunfälle melden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Nur was gemeldet wird, kann verbessert werden.

Ausreichende Ressourcen: Personal, Zeit und Schulungsbudget für Lebensmittelsicherheit stehen auch dann zur Verfügung, wenn der Produktionsdruck hoch ist.

Regelmäßige Sensibilisierung: Sicherheit wird nicht nur vor einem Audit thematisiert, sondern ist fester Bestandteil von Teambesprechungen, Schulungen und Führungskommunikation.

Einbindung der Mitarbeitenden 

Ideen und Rückmeldungen aus der Praxis werden aktiv eingeholt und ernst genommen – die Menschen an der Linie wissen oft am besten, wo es hakt.

Konsequentes Nachhalten: Maßnahmen werden nicht nur beschlossen, sondern auf Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf nachgeschärft.

Klare Verantwortlichkeiten: Jede und jeder im Betrieb weiß, wofür sie oder er in Sachen Lebensmittelsicherheit konkret zuständig ist – nicht nur „irgendwie alle".

Keine dieser Maßnahmen ist für sich genommen neu oder aufwendig. Entscheidend ist, dass sie nicht einmalig, sondern dauerhaft und sichtbar gelebt werden – gerade dann, wenn Zeit knapp und der Druck hoch ist. Genau dort zeigt sich, ob eine Kultur trägt oder nur auf dem Papier existiert.

Der Effekt einer so gelebten Kultur ist messbar: weniger Abweichungen und Rückrufe, robustere Auditergebnisse, aber auch spürbar mehr Eigenverantwortung und Engagement im Team. Lebensmittelsicherheit wird dann nicht als lästige Pflicht wahrgenommen, sondern als gemeinsamer Anspruch, den alle mittragen. Umgekehrt gilt: Wo Führung Sicherheit nur einfordert, ohne sie selbst vorzuleben und zu ermöglichen, bleibt jede Kulturinitiative Papier – und die gesetzliche Pflicht wird zur reinen Formalie statt zu echtem Fortschritt...

Nutzen aus der gesetzlichen Pflicht ziehen

Die gesetzliche Pflicht mag der Anlass sein, sich mit dem Thema zu befassen. Der eigentliche Nutzen liegt aber woanders: Eine gelebte Lebensmittelsicherheitskultur stärkt die tatsächliche Sicherheit der Produkte – und damit das Vertrauen von Kunden, Handelspartnern und Zertifizierern in Ihr Unternehmen.

Wie erleben Sie das in Ihrem Unternehmen?

Was tun Sie als Führungskraft ganz konkret, um Lebensmittelsicherheit sichtbar vorzuleben?

Ich freue mich auf den Austausch in den Kommentaren.

FSSC 22000 Version 7: Umstellung jetzt planen

Sieben Prüfbereiche, an denen die neue Version im nächsten Audit sichtbar wird

Bild zeigt FSSC 22000 Version 6 wird auf Version 7 umgestellt, care-impuls

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ie neue Version des Zertifizierungssystems FSSC 22000 ist veröffentlicht. Seit dem 1. Mai 2026 läuft der zwölfmonatige Umsetzungszeitraum. Audits nach FSSC 22000 Version 6 dürfen nur noch bis zum 30. April 2027 durchgeführt werden. Upgrade-Audits nach Version 7 finden anschließend im Zeitraum vom 1. Mai 2027 bis zum 30. April 2028 statt. Die FSSC Foundation erläutert den Zeitplan in ihren offiziellen FAQ.

Das klingt zunächst nach ausreichend Zeit. In der Praxis ist die Umstellung jedoch mehr als ein Austausch von Versionsnummern in Verfahrensanweisungen. Unternehmen müssen neue normative Grundlagen beschaffen und bewerten, ihre Präventivprogramme überprüfen, Zuständigkeiten festlegen, Maßnahmen umsetzen und die Wirksamkeit intern auditieren. Wer erst wenige Wochen vor dem Zertifizierungsaudit beginnt, wird Dokumente zwar noch anpassen können – für eine überzeugende Umsetzung und belastbare Nachweise bleibt dann aber kaum Zeit.

Die care-impuls GmbH empfiehlt deshalb, die Umstellung jetzt mit einer strukturierten Gap-Analyse zu beginnen. Die folgenden sieben Prüfbereiche zeigen, worauf Unternehmen besonders achten sollten.

1. Neue Architektur der Präventivprogramme verstehen

Die wichtigste fachliche Änderung betrifft die PRPs, also die Präventivprogramme. Version 7 ersetzt die bisherigen BSI-PAS- und ISO/TS-Dokumente durch die neue ISO-22002-x:2025-Reihe. Neu ist insbesondere die ISO 22002-100:2025. Sie enthält die gemeinsamen PRP-Anforderungen für die Lebensmittel-, Futtermittel- und Verpackungskette.

Je nach Tätigkeit kommt zusätzlich der einschlägige sektorbezogene Teil zur Anwendung, zum Beispiel ISO 22002-1:2025 für die Lebensmittelherstellung, ISO 22002-4:2025 für die Herstellung von Lebensmittelverpackungen oder ISO 22002-5:2025 für Transport und Lagerung. Ein Lebensmittelhersteller muss daher grundsätzlich sowohl Teil 100 als auch den für seinen Sektor geltenden Teil anwenden. Im Audit wird sichtbar werden, ob das Unternehmen beide Ebenen vollständig ermittelt, in sein Managementsystem übertragen und praktisch umgesetzt hat.

2. PRP-Dokumentation und betriebliche Praxis neu zuordnen

Viele bestehende Hygieneregeln bleiben fachlich richtig. Ihre Zuordnung und normative Grundlage ändern sich jedoch. Eine reine Umnummerierung reicht nicht aus. Unternehmen sollten jedes anwendbare PRP mit den vorhandenen Verfahrensanweisungen, Kontrollplänen, Checklisten und Aufzeichnungen abgleichen.

Die entscheidende Frage lautet: Wo wird die jeweilige Anforderung geregelt, wer ist verantwortlich und welcher Nachweis zeigt die wirksame Umsetzung? Besonders relevant sind dabei unter anderem Betriebsgelände und Gebäude, Medienversorgung, Reinigung und Desinfektion, Schädlingsmanagement, Personalhygiene, Lagerung, Transport sowie der Schutz vor Kontamination. Eine nachvollziehbare V6–V7-Matrix erleichtert nicht nur die Umstellung, sondern auch das interne und externe Audit.

3. Zertifizierungsumfang und Lebensmittelketten-Kategorie überprüfen

FSSC 22000 Version 7 führt eine klarer gegliederte Struktur der Lebensmittelketten-Kategorien und Unterkategorien ein. Das ist vor allem für Unternehmen mit mehreren Tätigkeiten, Standorten oder kombinierten Prozessen wichtig. Die gewählte Kategorie beeinflusst, welche sektorbezogenen PRP-Standards und welche zusätzlichen FSSC-Anforderungen anzuwenden sind.

Prüfen Sie deshalb, ob der bestehende Zertifizierungsumfang die tatsächlichen Produkte, Prozesse, Dienstleistungen und Standorte weiterhin korrekt abbildet. Abweichungen zwischen betrieblicher Realität, Scope-Formulierung und angewendeten Normteilen können im Audit unmittelbar zu Rückfragen und Feststellungen führen. Die offiziellen Scheme-Dokumente der FSSC Foundation sind hierfür die maßgebliche Grundlage.

4. Food Loss and Waste sowie Verpackungsdesign konkreter behandeln

Version 7 stärkt den Bezug zu den UN-Nachhaltigkeitszielen und erweitert die Anforderungen rund um Lebensmittelverluste, Lebensmittelverschwendung und nachhaltiges Verpackungsdesign. Für Unternehmen, die Primärverpackungen oder Verpackungsmaterialien gestalten, ist insbesondere die neue Anforderung zu Verpackungsdesign-Prinzipien relevant. Sie soll dazu beitragen, Lebensmittelverluste und -verschwendung zu reduzieren.

Dabei geht es nicht nur um möglichst wenig Verpackungsmaterial. Verpackungen müssen das Lebensmittel ausreichend schützen, die Haltbarkeit unterstützen und eine geeignete Nutzung ermöglichen. Aspekte wie Portionsgröße, Wiederverschließbarkeit, Restentleerbarkeit, Lagerhinweise und Schutzwirkung können deshalb Teil der Bewertung werden. Hintergrund sind unter anderem die Save Food Packaging Design Guidelines des Australian Institute of Packaging und das UN-Nachhaltigkeitsziel 12 zu nachhaltigem Konsum und nachhaltiger Produktion.

5. Auditdauer und HACCP-Studien korrekt vorbereiten

Auch die Regeln zur Auditdauer wurden angepasst. Für kleine Organisationen mit weniger als 20 Vollzeitäquivalenten und höchstens zwei HACCP-Studien kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung auf eine Mindestauditdauer von 1,5 Audittagen möglich sein. Die Zertifizierungsstelle muss dennoch sicherstellen, dass Auditumfang und Komplexität vollständig abgedeckt werden.

Damit gewinnt eine fachlich saubere Abgrenzung der HACCP-Studien zusätzlich an Bedeutung. Unternehmen sollten nachvollziehbar darlegen können, welche Produkt- und Prozessfamilien aufgrund vergleichbarer Gefahren, Technologien und Abläufe gemeinsam bewertet werden. Eine künstliche Zusammenfassung zur Verkürzung der Auditzeit wäre fachlich riskant und dürfte bei der Prüfung kaum Bestand haben.

6. Das Upgrade-Audit als vollständiges Systemaudit behandeln

Das Upgrade auf Version 7 erfolgt nicht in einem losgelösten Kurzaudit. Nach den offiziellen FSSC-FAQ ist das Upgrade-Audit ein vollständiges Audit gegen sämtliche Anforderungen der Version 7 und wird beim nächsten fälligen Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit im vorgesehenen Upgrade-Zeitraum durchgeführt. Es kann – abhängig vom Auditzyklus – auch unangekündigt stattfinden.

Das bedeutet: Zum Auditzeitpunkt müssen nicht nur geänderte Dokumente vorliegen. Die neuen oder angepassten Regelungen müssen eingeführt, den betroffenen Beschäftigten bekannt und anhand von Aufzeichnungen nachweisbar sein. Auch Abweichungen aus internen Prüfungen sollten bereits bewertet und wirksam bearbeitet worden sein.

7. Interne Auditoren und verantwortliche Personen gezielt schulen

Eine Gap-Analyse ist nur so gut wie das Verständnis der Personen, die sie durchführen. Interne Auditoren, Mitglieder des Food-Safety-Teams, Qualitätsmanagement und Prozessverantwortliche müssen erkennen können, welche Anforderungen tatsächlich neu sind, wo lediglich eine neue Struktur gilt und welche betrieblichen Nachweise künftig erwartet werden.

Die FSSC Foundation hat zudem die Qualifikationsanforderungen für Zertifizierungsauditoren an die GFSI Benchmarking Requirements 2024 und die differenziertere Kategorienstruktur angepasst. Das unterstreicht den stärkeren Fokus auf sektorbezogene Kompetenz. Für zertifizierte Unternehmen folgt daraus praktisch: Interne Auditoren sollten rechtzeitig auf Version 7 geschult werden und die Umsetzung prüfen, bevor die Zertifizierungsstelle vor Ort ist.

Jetzt in vier Schritten vorgehen

Ein belastbarer Umstellungsplan sollte mindestens folgende Schritte enthalten:

  1. Anwendbare Scheme-, ISO- und PRP-Anforderungen ermitteln.

  2. Gap-Analyse zwischen Version 6, Version 7 und der betrieblichen Praxis durchführen.

  3. Maßnahmen mit Verantwortlichkeiten, Prioritäten und Terminen festlegen und umsetzen.

  4. Wirksamkeit durch geschulte interne Auditoren prüfen und in der Managementbewertung behandeln.

Beachten Sie außerdem, dass die Board-of-Stakeholders-Entscheidungsliste der FSSC Foundation dynamisch ist und verbindliche Klarstellungen enthalten kann. Die offiziellen Unterlagen sollten daher bis zum Upgrade-Audit regelmäßig auf Aktualisierungen geprüft werden.

Halbtägiges Online-Webinar: FSSC 22000 Version 7 praxisnah umsetzen

Sie möchten wissen, was die Änderungen konkret für Ihren Betrieb bedeuten? Die care-impuls GmbH bietet ein halbtägiges, praxisorientiertes Online-Webinar zur Umstellung auf FSSC 22000 Version 7 an.

Anhand zahlreicher Beispiele zeigen wir:

  • welche Anforderungen sich gegenüber Version 6 geändert haben,

  • wie ISO 22002-100 und der passende sektorbezogene Normteil zusammenspielen,

  • wie Sie eine belastbare Gap-Analyse und einen realistischen Maßnahmenplan erstellen,

  • welche Dokumente und betrieblichen Nachweise im Upgrade-Audit relevant werden und

  • wie interne Auditoren die Umsetzung gezielt überprüfen können.

Das Webinar richtet sich insbesondere an Qualitätsmanagement- und Lebensmittelsicherheitsbeauftragte, Mitglieder des Food-Safety-Teams, interne Auditoren, Produktionsverantwortliche und Führungskräfte in FSSC-zertifizierten Unternehmen.

Warten Sie nicht bis zur Auditankündigung. Fragen Sie jetzt Ihren Platz im Online-Webinar an und planen Sie die Umstellung strukturiert, praxisnah und rechtzeitig.

Auf Wunsch unterstützt die care-impuls GmbH Ihr Unternehmen zusätzlich mit einer individuellen FSSC-V7-Gap-Analyse und einem betriebsspezifischen Maßnahmenplan.

Wege zur erfolgreichen GDP-Zertifizierung: So sichern Sie Ihre Prozesse in der Pharmalogistik ab

Bild zeigt GDP Logo Pharma Logistik care-impuls

Die Anforderungen an den Transport, die Lagerung und die Distribution von Arzneimitteln steigen kontinuierlich. Im Zentrum dieser strengen regulatorischen Vorgaben steht die Good Distribution Practice (GDP). Für Akteure im Pharma-Großhandel, in Speditionen und Logistikunternehmen ist die GDP-Zertifizierung weit mehr als ein behördlicher Pflichttermin. Sie ist der nachweisbare Garant für Produktqualität, Patientensicherheit und ein unersetzliches Qualitätsmerkmal im harten Wettbewerb.

Dennoch stellt die Vorbereitung auf ein offizielles GDP-Audit viele Betriebe vor signifikante Herausforderungen. Der Aufbau eines lückenlosen Qualitätsmanagementsystems (QMS) erfordert tiefgreifendes Fachwissen und bindet interne Ressourcen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, worauf es bei der Vorbereitung ankommt und wie Sie mit der richtigen Unterstützung maximale Sicherheit erlangen.

Die tragenden Säulen einer auditkonformen GDP-Struktur

Ein GDP-Zertifikat wird nicht für punktuelle Maßnahmen vergeben, sondern bescheinigt eine durchgängig gelebte Qualitätskultur gemäß den EU-GDP-Leitlinien (2013/C 343/01). Um bei einer Inspektion durch die zuständigen Behörden oder Benannten Stellen zu bestehen, müssen insbesondere drei Kernbereiche fehlerfrei aufgestellt sein:

1. Ein robustes Qualitätsmanagementsystem (QMS)

Das QMS bildet das organisatorische Herzstück. Hierzu gehören maßgeschneiderte Standardarbeitsanweisungen (SOPs), ein transparentes Abweichungs- und CAPA-Management (Corrective and Preventive Action) sowie ein lückenloses Risikomanagement. Zudem muss eine qualifizierte Verantwortliche Person (VP) nach § 52a AMG klar definiert und in die Prozesse eingebunden sein.

2. Qualifizierung und Validierung der Infrastruktur

Die lückenlose Einhaltung der Kühlkette ist einer der häufigsten Prüfpunkte im Audit. Unternehmen müssen durch ein professionelles Temperatur-Mapping in Lagerräumen sowie durch die Qualifizierung von Transportfahrzeugen und Thermoverpackungen nachweisen, dass die vorgeschriebenen Temperaturbereiche zu jeder Zeit garantiert eingehalten werden.

3. Die gelebte Praxis durch geschulte Mitarbeiter

Das beste Handbuch nützt wenig, wenn die Abläufe im Alltag nicht verankert sind. Regelmäßige, dokumentierte Mitarbeiterschulungen sind zwingend erforderlich, um das Bewusstsein für die Sensibilität der pharmazeutischen Fracht auf allen Ebenen zu schärfen.

Wer muss die EU-Leitlinie 2015/C 95/01 umsetzen?

Kurz gesagt: Jedes Unternehmen, das Verantwortung für pharmazeutische Wirkstoffe in der EU trägt. Die Richtlinien zur guten Vertriebspraxis gelten verpflichtend für alle Phasen der Wertschöpfungskette – von der Produktion über die Lagerung bis zum finalen Transport.

Zu den betroffenen Kernbranchen gehören:

  • Pharmazeutische Erzeuger & Hersteller

  • Großhändler & Distributoren

  • Logistik- & Speditionsdienstleister

  • Apotheken

Wichtig für Sie: Die Verordnung macht keinen Unterschied bei der Unternehmensgröße. Sie gilt für jeden Dienstleister und jeden Partner, der in den Distributionsprozess integriert ist.

"Eine mangelhafte Vorbereitung gefährdet nicht nur den Audit-Erfolg, sondern im Ernstfall die gesamte Großhandelserlaubnis. Pragmatische und rechtssichere Lösungen sind der Schlüssel zum Erfolg."

Care-Impuls: Ihr erfahrener Partner für garantierte Audit-Sicherheit

Die Theorie der Gesetzestexte in die betriebliche Praxis zu übersetzen, gehört zu den Kernkompetenzen von Care-Impuls. Wir bieten Ihnen keine standardisierten Konzepte von der Stange, sondern eine agile, exakt auf Ihre Unternehmensgröße und Logistikprozesse zugeschnittene Beratung.

Unser Expertenteam blickt auf eine Vielzahl erfolgreich begleiteter Zertifizierungsprojekte zurück. Vom spezialisierten Pharma-Transporteur bis zum global agierenden Großhändler haben wir Betriebe sicher durch das Verfahren geführt. Unsere Kunden profitieren von einer fundierten Gap-Analyse zur Aufdeckung von Prozesslücken, der Erstellung rechtssicherer Dokumente sowie der Durchführung von realistischen Mock-Audits (Audit-Simulationen). Diese Generalprobe nimmt Ihrem Team die Unsicherheit und garantiert einen reibungslosen Ablauf am eigentlichen Zertifizierungstag.

Planungssicherheit statt Zertifizierungsrisiko

Verlassen Sie sich bei der GDP-Compliance nicht auf das Prinzip Zufall. Mit Care-Impuls minimieren Sie das Risiko von Beanstandungen (Deficiencies) gegen null und schaffen ein System, das langfristig Werte sichert und Ihre Marktposition stärkt.

Möchten Sie Ihr Unternehmen optimal auf das nächste GDP-Audit vorbereiten? Kontaktieren Sie das Expertenteam von Care-Impuls noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam etablieren wir höchste Qualitätsstandards in Ihrer Pharmalogistik.

PPWR: Was die Lebensmittelbranche jetzt zwingend bis August 2026 umsetzen muss 🍏📦

Die Uhr tickt unerbittlich: Am 11. Februar 2025 ist die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) offiziell in Kraft getreten. - die Übergangsfrist beträgt 18 Monate. Wer denkt, dass bis zum verbindlichen Anwendungsbeginn am 12. August 2026 noch ewig Zeit ist, unterschätzt die Tragweite dieser Gesetzgebung. Die PPWR ist kein bloßes Update, sondern ein radikaler Paradigmenwechsel hin zur echten Kreislaufwirtschaft.

Besonders für uns in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, wo Verpackungen essenziell für Produktschutz und Hygiene sind, bedeutet das massiven Handlungsdruck. Wer jetzt abwartet, riskiert ab Sommer 2026 empfindliche Bußgelder oder gar den Verlust der Marktzulassung.

Wo die PPWR für Lebensmittelbetriebe und Gastronomie konkret eingreift

Die neuen Vorschriften und die jüngsten Klarstellungen der EU-Kommission greifen tief in das Produktdesign und die Lieferketten ein. 

Die PPWR beruht auf 5 Säulen:

Bild zeigt die Ziele der PPWR care-impuls

Das sind die wichtigsten Brennpunkte für die Lebensmittelbranche:

1. Das kompromisslose Aus für „Forever Chemicals“ (PFAS-Verbot) & neue Grenzwerte für Schwermetalle

Die neuen EU-Leitlinien bestätigen es schwarz auf weiß: Es gibt keine Übergangsfrist! Ab dem 12. August 2026 sind PFAS-Chemikalien in Lebensmittelkontaktverpackungen, die festgelegte Grenzwerte überschreiten, illegal. Das trifft besonders Bäcker, Fast-Food-Ketten und Convenience-Hersteller, die auf fett- und wasserabweisende Papierverpackungen (wie Pizzakartons oder Pommesschalen) angewiesen sind. Die Kommission empfiehlt zur Kontrolle ab sofort ein mehrstufiges Testverfahren, beginnend mit einem Screening des Gesamtfluorgehalts. Die Grenzwerte für Schwermetalle werden zum 12.08.2026 angepasst und sind einzuhalten.

2. Wer zahlt? Klarheit bei der Herstellerverantwortung (EPR) 

Ein bisheriger Streitpunkt war die Frage: Wer ist rechtlich für die Verpackung verantwortlich – der Produzent der leeren Hülle oder der Abfüller? Die neuen Leitlinien liefern einen eindeutigen Entscheidungsbaum. Klar ist nun: Wer verpackte Waren in einem EU-Land erstmals bereitstellt, gilt als „Hersteller“ im Sinne der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Damit liegen Meldepflichten, Dokumentation und die finanziellen Beiträge zu Rücknahmesystemen voll in Ihrer Verantwortung.

3. Radikaler Schnitt im HORECA-Sektor (Gastronomie & Take-away)

Für die Gastronomie ändert sich das Tagesgeschäft massiv. Kleine Einweg-Kunststoffverpackungen für Einzelportionen wie Kaffeesahne, Dips oder Ketchup sind künftig verboten. (Ein kleines Aufatmen: Salz und Zucker in Papiertütchen bleiben laut Auslegung erlaubt). Zudem wird Take-away drastisch umgebaut: Ab 2030 müssen mindestens 10 % der To-go-Gerichte und 20 % der To-go-Getränke in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Schon vorher gilt die Pflicht, mitgebrachte Behältnisse der Kundschaft (Bring-Your-Own) anstandslos und hygienisch einwandfrei zu befüllen.

4. Verbindliche Rezyklat-Quoten und einheitliche Kennzeichnung 

Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff müssen ab 2030 verbindliche Anteile an recyceltem Post-Consumer-Material (PCR) aufweisen (z. B. 30 % bei PET-Getränkeflaschen, 10 % bei anderen kontaktempfindlichen Kunststoffen). Da hochwertiges, lebensmitteltaugliches Rezyklat auf dem Markt knapp ist, beginnt der Kampf um diese Rohstoffe bereits jetzt. Gleichzeitig macht die EU Schluss mit dem nationalen Label-Wirrwarr: Die Auslegungshilfe kündigt einheitliche, EU-weite Kennzeichnungsvorgaben an, die das Recycling für Verbraucher transparenter machen.

5. Das Ende der „Mogelpackungen“

Der Leerraum in Transport-, E-Commerce- und Umverpackungen darf künftig maximal 50 % betragen. Die Definition, was exakt als Verpackung zählt, wurde in den Leitlinien rein auf die funktionale Nutzung (Schutz, Handhabung, Präsentation) fokussiert. Doppelwandige Böden oder überdimensionierte Kartons für winzige Pralinenschachteln sind schlichtweg rechtswidrig.

Bild zeigt Tabelle mit Akteuren der PPWR

Checkliste für Unternehmen

  1. 1
    Alle verwendeten Verpackungen erfassen
  2. 2
    Eigene Rolle in der Lieferkette klären
  3. 3
    Materialien und Rezyklatanteile bewerten
  4. 4
    PFAS-Freiheit und Grenzwerte  für Schwermetalle prüfen
  5. 5
    Registrierungspflicht prüfen
  6. 6
    Daten und Dokumentation vorbereiten
  7. 7
    Informiert bleibet

Die aktuelle Fassung der PPWR VO (EU) 2025/40 erhalten Sie hier.

Hier erhalten Sie die FAQs der EU

Die care-impuls GmbH hat speziell für Betriebe aus dem Lebensmittelbereich, für Gastronomie und Großküchen Informationen zusammengestellt.

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen zur PPWR, wie der ob Sie davon betroffen sind oder möchten Sie an unserem 4-stündigen Webinar zur PPWR teilnehmen, dann melden Sie sich bei uns

Thomas Mansberger ist offizieller IFS-Consultant

Meilenstein für die Lebensmittelsicherheit - Thomas Mansberger ist offizieller IFS-Consultant

In der Lebensmittelbranche ist Vertrauen die wichtigste Währung. Doch Vertrauen entsteht nicht durch Versprechen, sondern durch messbare Standards und kompromisslose Qualität. Wir freuen uns daher außerordentlich, eine besondere Neuigkeit teilen zu dürfen:  Thomas Mansberger hat die anspruchsvolle Prüfung zum offiziellen IFS-Consultant erfolgreich bestanden.

Damit setzt die care-impuls GmbH ein klares Zeichen für Kompetenz und Zuverlässigkeit in der Beratung entlang der gesamten Lieferkette, speziell im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit.

Warum IFS-Standards für Ihr Unternehmen entscheidend sind

Der International Featured Standard (IFS) ist weit mehr als nur ein Zertifikat an der Wand. Er ist das Rückgrat für Unternehmen, die im globalen Handel bestehen wollen. Ob Produktion, Handel oder Logistik – die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit steigen stetig. Thomas Mansberger begleitet Sie nun mit offiziellem Segen der IFS Management GmbH bei der Implementierung und Optimierung dieser Systeme.

Wir decken dabei das gesamte Spektrum ab:

  • IFS Food: Für Unternehmen, die Lebensmittel produzieren und verarbeiten.
  • IFS Broker: Für Händler, Agenturen und Importeure, die sicherstellen müssen, dass ihre Lieferanten die Qualitätsvorgaben erfüllen.
  • IFS Logistics: Für alle Akteure im Transportwesen und in der Lagerhaltung, die die Integrität des ordnungsgemäßen Transports und Lagerung sowie die Einhaltung der Kühlkette und die Sicherheit der Produkte garantieren.

Die Bedeutung der GFSI-Anerkennung

Ein entscheidender Punkt, den wir in unserer Beratung immer wieder betonen: Die IFS-Systeme sind von der Global Food Safety Initiative (GFSI) anerkannt. In einer globalisierten Welt ist das der "Goldstandard". Eine GFSI-anerkannte Zertifizierung signalisiert Ihren Kunden weltweit, dass Ihr Betrieb nach den höchsten international verfügbaren Sicherheitsanforderungen arbeitet. Dies öffnet Türen zu neuen Märkten und Großabnehmern, die diese Standards zwingend voraussetzen.

Unser ganzheitlicher Ansatz

Obwohl wir stolz auf die spezialisierte IFS-Expertise sind, endet unser Horizont hier nicht. Die care-impuls GmbH versteht Lebensmittelsicherheit als ganzheitliches Konzept. Neben den IFS-Standards beraten wir Sie kompetent zu weiteren hochwertigen Systemen wie FSSC 22000 oder dem klassischen HACCP-Konzept.

Unser Ziel ist es nicht nur, dass Sie die Audits bestehen, sondern dass die Prozesse in Ihrem Unternehmen gelebt werden und einen echten Mehrwert bieten. Mit Thomas Mansberger als offiziellem Consultant an Ihrer Seite sind Sie bestens für die nächsten Audits gewappnet.

Besuchen Sie uns auf www.care-impuls.de und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Qualitätsziele erreichen!

Bild zeigt IFS LOGO care-impuls GmbH

Der Anruf am Freitagnachmittag: Warum 90% aller Notfallpläne im Ernstfall versagen

Stellen Sie sich vor: Es ist Freitag, 14:30 Uhr. Die Produktion läuft auf Hochtouren, das Wochenende steht vor der Tür. Dann klingelt das Telefon. Ein Kunde hat ein Metallteil in Ihrem Produkt gefunden. Er blutet. Und er hat bereits Fotos auf Facebook gepostet.

Hand aufs Herz: Wissen Sie in genau dieser Sekunde, was zu tun ist?

Bild zeigt einen Mann in einer Krise am Telefon care-impuls GmbH

KI-generiert

In unserer Beratungspraxis bei der care-impuls GmbH erleben wir oft das Phänomen des „verstaubten Aktenordners“. Jedes Unternehmen hat ein HACCP-Konzept und ein Notfallhandbuch. Doch wenn es wirklich brennt, passiert Folgendes:

  1. Die Telefonliste ist veraltet.

  2. Niemand weiß, wer die Entscheidung für einen Rückruf treffen darf (der Chef ist im Urlaub).

  3. Aus Panik wird geschwiegen – während sich der „Shitstorm“ online bereits verselbstständigt.

Krise ist keine Zeit zum Lesen

Im Notfall haben Sie keine Zeit, Kapitel 4.2 im Handbuch zu studieren. Sie brauchen „Muskelgedächtnis“. Sie müssen intuitiv wissen:

  • Ist das ein Incident oder eine Krise?

  • Muss ich eine RASFF-Meldung machen?

  • Was sage ich der Presse, ohne mich rechtlich angreifbar zu machen?

Vorbereitung ist der beste Versicherungsschutz

Genau aus diesem Grund haben wir unser Angebot erweitert. Wir glauben nicht mehr an reine Theorie-Schulungen für Krisenmanagement. Wir glauben an Training. In unserem neuen Seminar „Code Red“ simulieren wir genau diesen Freitagnachmittag-Anruf. Dazu haben wir ein aktives Medientraining in unser Praxisseminar integriert.

Damit Sie im Ernstfall nicht reagieren müssen, sondern agieren können.