7 Dinge die Sie jetzt zur Umsetzung der DSGVO in Ihrer Einrichtung machen MÜSSEN

Seit 25. Mai 2018 ist die neue DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) und das aktualisierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft. Die Verordnung und das BDSG neu regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten. Durch die DSGVO wird eine europaweit einheitliche Vorgangsweise beim Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt.

Speziell medizinischen Einrichtungen, Tagepflegeanbieter und stationäre Pflegeeinrichtungen erheben, speichern, verarbeiten und nutzen eine große Menge personenbezogene Daten – zum Teil auf Grund gesetzlicher Vorgaben, zum Teil zur Vereinfachung der Tätigkeiten, aus Qualitätsgründen oder für Marketing- und Vertriebszwecke.

Neben Patienten- / Bewohnerdaten werden Personaldaten und sonstige personenbezogene Daten in zum Teil erheblichen Umfang bearbeitet.

Am 25. Mai 2018 ist es soweit – die DSGVO tritt in Kraft!

Nicht alles ist neu, vieles war bereits im bestehenden Datenschutzgesetz und weiteren Gesetzen und Verordnungen geregelt. Allerdings wurde das Thema Datenschutz oftmals lediglich als lästiges Übel wahrgenommen und Abweichungen von den öffentlichen Stellen nur in Ausnahmefällen sanktioniert. Die Strafen waren bisher gering. Dies wird sich mit dem 25.05.2018 ändern.

Sie sollten folgende 7 Dinge kurzfristig erledigen:

Nutzen Sie die Chance

Die Einführung der DSGVO ist ein guter Anlass, die vorhandenen Daten im Unternehmen genauer unter die Lupe zu nehmen und den Patienten / Bewohnern und Angehörigen zu zeigen „Wir nehmen Datenschutz ernst“. Nutzen Sie die Chance, von „Big Data“ zu profitieren – rechtskonform!

Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch

Überprüfen Sie, wo in Ihrer Einrichtung personenbezogene Daten vorliegen. Erfahrungsgemäß werden an unterschiedlichen Orten / Abteilungen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Überprüfen Sie, wie Sie an die Daten gekommen sind, zu welchem Zweck die Daten erhoben wurden und wer Zugriff auf diese Daten hat. Überprüfen Sie Ihre Website und ggf. Ihr Newslettersystem.

Erstellen Sie ein Verarbeitungsverzeichnis

In einem Verarbeitungsverzeichnis werden die Prozesse eingetragen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus werden in diesem Verzeichnis die Verantwortlichen, der Zweck der Datenverarbeitung und Beschreibungen zu Datensicherheitsmaßnahmen, etc. erfasst. Dieses Verarbeitungsverzeichnis ist neu und erfordert, dass alle Prozesse im Unternehmen geprüft werden müssen.

Führen sie eine Datenschutz-Folgeabschätzung durch

Sofern ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen durch die Verarbeitung seiner Daten besteht, muss das Unternehmen eine Datenschutz-Folgeabwägung durchführen. Das Ziel hierbei ist, aufzuzeigen, was gegen dieses Risiko unternommen wird.

Befolgen Sie die Informationspflicht

Die betroffene Person hat das Recht zu hinterfragen, welche Daten über ihn / sie bei Ihnen gespeichert wurden (Auskunftsrecht). Darüber hinaus besteht grundsätzlich das Recht auf Löschung der Daten (ggf. durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt).

Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag

Haben Sie als Unternehmen externe Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt bzw. verwenden externe Dienstleister personenbezogene Daten (z.B. Lohnbuchhaltung, IT-Systemhaus, externe Speisenversorgung,  etc.) müssen Sie mit diesem Dienstleister einen sog. Auftragsverarbeitungsvertrag schließen, der die Art und Weise sowie Löschung der personenbezogenen Daten regelt.

Regeln Sie den Fall einer Data Breach Notification

Sollte es zu einer Datenschutzverletzung wie z.B. Datenverlust durch Diebstahl, Hackerangriff, etc. kommen, sind Sie verpflichtet zum einen die betroffenen Personen und die zuständigen Behörden binnen 72 Stunden zu informieren. Als Ausnahme gilt hier, wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich kein Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen bedeutet. Beachten Sie hierbei ggf. personenbezogene Daten auf Mobiltelefonen, etc.

Neben den oben genannten unbedingt zu prüfenden Punkten besteht für eine Einrichtung relativ schnell die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies kann entweder durch eine interne oder externe Person erfolgen. Prüfen Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.

Die care impuls GmbH hat sich auf die operative Umsetzung der Einführung der DSGVO und des BDSG neu in Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialbranche spezialisiert. Bei Bedarf kann die Funktion eines externen Datenschutzbeauftragten übernommen werden.

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Neuerungen der DSGVO und des BDSG neu – mit Augenmaß und Praxiserfahrung.

Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.

Ziele und Grundsätze der neuen DSGVO

Am 15.12.2015 wurde im Rahmen einer Trilogverhandlung (Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und Mitgliedsstaaten der europäischen Union) eine Vereinheitlichung des Datenschutzes innerhalb der Mitgliedsstaaten der europäischen Union vereinbart. Die neue Datenschutz Grundverordnung DSGVO tritt am 2.505.2018 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zu diesem Zeitpunkt die bestehenden nationalen Datenschutzgesetze angepasst oder neu formuliert.
Care Impuls GmbH unterstützt in Sachen Datenschutz.

Die DSGVO schützt die Daten des Einzelnen.

Die DSGVO ab 25.05.2018 erfordert eine hohe Sensibilisierung für das Thema Datenschutz.

Neben der Vereinheitlichung des Themas Datenschutz innerhalb der EU war vor allem der Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen ein wichtiger Anspruch. Die DSGVO regelt in 99 Artikeln mit 173 Erwägungsgründen den Schutz personenbezogener Daten. Die Verordnung ist eine sog. Negativverordnung, d.h. dass grundsätzlich die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist und die Möglichkeiten der Datennutzung in der Verordnung definiert sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Datenverarbeitung in den Einrichtungen!

Die Ziele der DSGVO sind gem. Artikel 1 „Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten“ sowie der Schutz der „Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.“ Weitere Informationen sind direkt bei der Europäischen Union zu erhalten.

Die Grundsätze der DSGVO sind in Artikel 5 der Verordnung geregelt.

  • Grundsatz der Transparenz
  • Grundsatz der Zweckbindung
  • Grundsatz der Datenminimierung
  • Grundsatz der Richtigkeit
  • Grundsatz der Speicherbegrenzung
  • Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit
  • Grundsatz von Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz

Wichtig ist wissen, dass Daten sowohl elektronisch als auch in anderer Form vorliegen können. In jedem Fall gilt, sobald personenbezogene Daten verwendet werden, gilt die DSGVO und in Deutschland das nationale BDSG neu.

Die Sensibilisierung der MitarbeiterInnen, wird durch die DSGVO immer wichtiger. In der Einrichtung müssen sämtliche Bereiche, in denen Daten verarbeitet werden, erfasst werden. Dabei ist grundsätzlich zu klären, welche Daten verarbeitet werden, ob Auftragsverarbeitung vorliegt, ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist (intern oder extern), ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit ist zu erstellen und vielfach ist eine  Datenschutz-Folgeabschätzung durchzuführen.

Datenschutzbeauftragte/r

Speziell Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialbranche müssen sich jetzt vorbereiten. In sehr vielen Einrichtungen ist auf Grund der Bestimmungen ein Datenschutzbeauftragter / Datenschutzbeauftragte zu bestimmen und an die zuständigen Behörden zu melden. Diese Funktion kann intern oder extern besetzt werden.

Wir bieten Lösungen zum Datenschutz

Die care impuls GmbH hat sich auf die organisatorische Einführung der DSGVO in Unternehmen spezialisiert. Für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereiches stellt care impuls GmbH auf Wunsch externe Datenschutzbeauftragte.

Die care impuls GmbH führt in Ihrer Einrichtung eine Aufnahme der Prozesse mit personenbezogenen Daten durch und ermittelt schnell und zuverlässig, in welchen Bereichen Handlungsbedarf zur Einführung der DSGVO besteht.

Sprechen Sie uns direkt auf das Thema Datenschutz an und klicken Sie hier.

 

Mitarbeiterbindung mit Social Media

Nutzen Sie Social Media zur Mitarbeiterbindung und sparen Sie Kosten für Recruiting?

Mit welchen Maßnahmen können Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft geeignete Bewerber finden (Recruiting) und Mitarbeiterbindung leben? Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken ist der Aufbau einer Arbeitgebermarke wichtig und wird in anderen Branchen bereits erfolgreich praktiziert. Schwerpunkt der meisten Bemühungen gegen den Fachkräftemangel ist die Bindung und Entwicklung von Mitarbeitern. Die Wertschätzung der Mitarbeiter steht hierbei oft im Vordergrund – eine Maßnahme, die unter dem Strich deutlich weniger kostet als vielfache Suche und Neubesetzung.

Wertschöpfung durch Wertschätzung!

Die Zeit online[1] vom 30.08.2017 titelt, dass bis 2030 3 Million Fachkräfte fehlen und der Fachkräftemangel die größte Herausforderung der deutschen Wirtschaft werden könnte. In einem Beitrag des Magazins WirtschaftsWoche[2] vom 7.3.2017 sind in einem Ranking der Berufsgruppen mit dem größten Fachkräftemangel auf Platz 2 die examinierten Altenpflegefachkräfte, auf Platz 3 Physiotherapeuten und auf Platz 4 examinierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte gleich 3 Berufsgruppen aus dem Bereich Gesundheits- und Sozialwirtschaft vertreten.

Wertschöpfung durch Wertschätzung!

Wertschöpfung durch Wertschätzung!

Mit welchen Maßnahmen können Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft geeignete Bewerber finden (Recruiting) und an die Einrichtung binden? Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken ist der Aufbau einer Arbeitgebermarke wichtig und wird in anderen Branchen bereits erfolgreich praktiziert. Schwerpunkt der meisten Bemühungen gegen den Fachkräftemangel ist die Bindung und Entwicklung von Mitarbeitern. Die Wertschätzung der Mitarbeiter steht hierbei oft im Vordergrund – eine Maßnahme, die unter dem Strich deutlich weniger kostet als vielfache Suche und Neubesetzung.

Wie findet man in digitalen Zeiten die geeigneten Mitarbeiter und wie bindet man diese?

In digitalen Zeiten mit Social Media hat sich die Kommunikation grundlegend geändert. Bewerber nutzen verschiedene Portale, um sich über die zukünftigen Arbeitgeber zu informieren. Deshalb ist es wichtig, dass geeignete Social Media Kanäle von den Einrichtungen aktiv genutzt werden, um sich als Arbeitgebermarke zu präsentieren.

Wie sieht es in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft mit dem Thema Arbeitgebermarke und Führen mit Wertschätzung aus?

Exemplarisch wurden die Arbeitgeberbewertungen der 10 größten Anbieter Pflegeheimketten[3] bei Kununu, Europas größten Arbeitgeber-Bewertungsplattform[4] abgefragt. Bei Kununu sind nach eigenen Angaben 2,2 Mio. Bewertungen über mehr als 550.000 Unternehmen abgelegt.

Social Media für die Mitarbeiterbindung wenig genutzt!

Zusammenfassend kann man mit Erstaunen sagen, dass das social media Medium Arbeitgeberbewertung offensichtlich eine geringe Bedeutung bei den Arbeitgebern hat. Lediglich der Branchenführer Korian-Gruppe beantwortet bzw. kommentiert Bewertungen. In Zeiten von Social Media wie Facebook, Bewertungsportalen, etc. ist die Nicht-Beachtung dieser Medien – auch in Hinblick auf die Mediengewohnheiten der potentiellen Mitarbeiter – fahrlässig!

Nur eine positive Arbeitgebermarke wird zukünftig über geeignete Mitarbeiter verfügen!

Zum Teil ist nur eine sehr geringe Anzahl an Bewertungen je Pflegeheimkette vorhanden, so dass eine repräsentative Aussage zum Teil nicht möglich ist. Allerdings zeigt eine Detailauswertung, der Betreiber mit einer relevanten Anzahl an Bewertungen, dass sich die Stärken und Kritiken wie ein Muster wiederholen. Hier könnte beim Aufbau einer Arbeitgebermarke angesetzt werden. Generell sind die Bewertungen bei Kununu im Vergleich zu anderen Branchen eher schlecht.

Werden Sie zur Arbeitgebermarke!

Zwar verfügen die betrachteten Pflegeheimketten über die Möglichkeit, auf der jeweiligen Homepage online Bewerbungen abzugeben. Dieses ist allerdings ein einseitiges Angebot der Arbeitgeber – über die Reputation als Arbeitgeber scheint noch wenig Bewusstsein vorzuliegen.

Auswertung:[5]

[1] http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-08/studie-fachkraefte-mangel-deutschland-2040

[2] http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/fachkraefte-gesucht-in-welchen-berufen-der-groesste-bewerbermangel-besteht/19471126.html?p=4&a=false&slp=false#image

[3] https://www.pflegemarkt.com/2016/12/15/liste-groessten-altenheime-pflegeheime-2016/

[4] https://www.kununu.com/at/kununu

[5] Auswertung: www.kununu.com 7.01.2018


Nutzen Sie Social Media zur Mitarbeiterbindung und sparen Sie Kosten für Recruiting

Die Zeit online[1] vom 30.08.2017 titelt, dass bis 2030 3 Million Fachkräfte fehlen und der Fachkräftemangel die größte Herausforderung der deutschen Wirtschaft werden könnte. In einem Beitrag des Magazins WirtschaftsWoche[2] vom 7.3.2017 sind in einem Ranking der Berufsgruppen mit dem größten Fachkräftemangel auf Platz 2 die examinierten Altenpflegefachkräfte, auf Platz 3 Physiotherapeuten und auf Platz 4 examinierte Gesundheits- und Krankenpflegekräfte gleich 3 Berufsgruppen aus dem Bereich Gesundheits- und Sozialwirtschaft vertreten.

Wertschöpfung durch Wertschätzung!

Mit welchen Maßnahmen können Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft geeignete Bewerber finden (Recruiting) und an die Einrichtung binden? Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken ist der Aufbau einer Arbeitgebermarke wichtig und wird in anderen Branchen bereits erfolgreich praktiziert. Schwerpunkt der meisten Bemühungen gegen den Fachkräftemangel ist die Bindung und Entwicklung von Mitarbeitern. Die Wertschätzung der Mitarbeiter steht hierbei oft im Vordergrund – eine Maßnahme, die unter dem Strich deutlich weniger kostet als vielfache Suche und Neubesetzung.

Wie findet man in digitalen Zeiten die geeigneten Mitarbeiter und wie bindet man diese?

Wie sieht es in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft mit dem Thema Arbeitgebermarke und Führen mit Wertschätzung aus?

Exemplarisch wurden die Arbeitgeberbewertungen der 10 größten Anbieter Pflegeheimketten[3] bei Kununu, Europas größten Arbeitgeber-Bewertungsplattform[4] abgefragt. Bei Kununu sind nach eigenen Angaben 2,2 Mio. Bewertungen über mehr als 550.000 Unternehmen abgelegt.

Social Media für die Mitarbeiterbindung wenig genutzt!

Zusammenfassend kann man mit Erstaunen sagen, dass das social media Medium Arbeitgeberbewertung offensichtlich eine geringe Bedeutung bei den Arbeitgebern hat. Lediglich der Branchenführer Korian-Gruppe beantwortet bzw. kommentiert Bewertungen. In Zeiten von Social Media wie Facebook, Bewertungsportalen, etc. ist die Nicht-Beachtung dieser Medien – auch in Hinblick auf die Mediengewohnheiten der potentiellen Mitarbeiter – fahrlässig!

Nur eine positive Arbeitgebermarke wird zukünftig über geeignete Mitarbeiter verfügen!

Zum Teil ist nur eine sehr geringe Anzahl an Bewertungen je Pflegeheimkette vorhanden, so dass eine repräsentative Aussage zum Teil nicht möglich ist. Allerdings zeigt eine Detailauswertung, der Betreiber mit einer relevanten Anzahl an Bewertungen, dass sich die Stärken und Kritiken wie ein Muster wiederholen. Hier könnte beim Aufbau einer Arbeitgebermarke angesetzt werden. Generell sind die Bewertungen bei Kununu im Vergleich zu anderen Branchen eher schlecht.

Werden Sie zur Arbeitgebermarke!

Zwar verfügen die betrachteten Pflegeheimketten über die Möglichkeit, auf der jeweiligen Homepage online Bewerbungen abzugeben. Dieses ist allerdings ein einseitiges Angebot der Arbeitgeber – über die Reputation als Arbeitgeber scheint noch wenig Bewusstsein vorzuliegen.

Auswertung:[5]


[1] http://www.zeit.de/wirtschaft/2017-08/studie-fachkraefte-mangel-deutschland-2040

[2] http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/fachkraefte-gesucht-in-welchen-berufen-der-groesste-bewerbermangel-besteht/19471126.html?p=4&a=false&slp=false#image

[3] https://www.pflegemarkt.com/2016/12/15/liste-groessten-altenheime-pflegeheime-2016/

[4] https://www.kununu.com/at/kununu

[5] Auswertung: www.kununu.com 7.01.2018

Die neue ISO 9001:2015

Die Revision der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 erfolgte im Jahr 2015. In den vergangenen Monaten wurde die Qualitätsmanagementsysteme an die Anforderungen der überarbeiteten Norm bereits in vielen Einrichtungen angepasst.

Was ist neu gegenüber der ISO 9001:2008?

Hier sind vor allem die Erweiterung der Prozessorientierung, die Anpassung an moderne Managementsysteme und die Integration eines risikobasierten Ansatzes (Risikomanagement) in die Normanforderungen zu nennen.

Als weitere Neuerung wird eine gemeinsame Struktur für ISO Managementsystem-Normen angestrebt (sog. High Level Structure). Dies vereinfacht bei integrierten Managementsystemen mit verschiedenen Normen (z.B. Qualität und Umwelt 14001) die Arbeit.

Managementsystem als Steuerungstool nutzen!

Ein Managementsystem nach ISO 9001 eignet sich hervorragend als Steuerungstool für Einrichtungen der Sozialwirtschaft. Die Definition und Darstellung der Abläufe (Prozesse) sowie die Abbildung der Verantwortlichkeiten einschließlich Stellvertreterregelungen ermöglicht es, die Normanforderungen als ein modernes Führungsinstrument zu nutzen.

Alle Bereiche werden erfasst

In einer klassischen Einrichtung der vollstationären Pflege werden neben der eigentlichen Pflege eine Vielzahl an Tätigkeiten und Dienstleistungen erbracht. Man denke nur an die Bereiche Hauswirtschaft, Küche, Technik und Verwaltung. Nur die Gesamtheit aller Abteilungen und das harmonische Zusammenspiel der Einzelleistungen vermittelt dem Bewohner einen guten Aufenthalt.

Wie schwierig das harmonische Miteinander sein kann ist hinlänglich bekannt. Alle Leistungen der Einrichtung sind für den Bewohner wichtig! Für Führungskräfte ist eine große Herausforderung, allen Mitarbeitern zu vermitteln, wie wichtig die spezifische Leistung ist. Es darf keine Abteilungen erster und zweiter Klasse geben. Die Leistung einer Reinigungskraft ist genauso wichtig wie die warmherzige Pflege durch eine Pflegekraft.

Bei allem Kostendruck ist es eine zentrale Führungsaufgabe, den Mitarbeitern die Wichtigkeit Ihres Tuns zu vermitteln. In Zeiten von Fachkräftemangel und hoher Fluktuation in der Branche wird es immer wichtiger, dass sich die Einrichtung als guter Arbeitgeber präsentiert. Dieses Arbeitgebermarketing (neudeutsch Employer Branding) wird in Zukunft immer wichtiger um ausreichend und gute Mitarbeiter zu finden und an die Einrichtung zu binden. Auch hierzu kann ein Managementsystem nach ISO 9001 hervorragend genutzt werden. Hier wird auch schnell greifbar, dass ein solches System nicht nur ein Aufwand ist. Allein durch geeignete Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung können erhebliche Kosten für Personalsuche und Bewerbungsprozesse eingespart werden. Statistisch enden 20% aller neuen Arbeitsverhältnisse bereits in den ersten 6 Monaten nach Arbeitsbeginn. Allein die Kosten, die sich aus diesem Umstand ergeben, sind enorm.

Die Care Impuls GmbH unterstützen Sie gerne, wenn es um die Besonderheiten und Anpassungen für Ihr Managementsystem geht.

Es sollte eine effiziente Umsetzung der neuen Anforderungen in der Einrichtung erfolgen.

 

Das zweite Pflegestärkungsgesetz – PSG II – kommt

Zum 01.01.2016 tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Umstellung der Leistungsbeträge und die Neuerungen zum Begutachtungsverfahren gemäß Pflegestärkungsgesetz, werden zum 01.01.2017 wirksam.

Die wesentlichen Inhalte des Pflegestärkungsgesetz sind:

  • Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  • fünf Pflegegrade ersetzen drei Pflegestufen
  • bei der Einstufung werden gleichermaßen körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst

Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetz (PSG II) befindet sich die Pflegereform auf den richtigen Weg und wird grundsätzlich begrüßt.

Die seit 20 Jahren bestehende Ungleichbehandlung von somatisch und kognitiv beeinträchtigten Menschen wird aufgehoben. Allen pflegebedürftigen Menschen stehen pflegerische Betreuungsmaßnahmen als gleichrangige Leistungen nach dem SGB XI zur Verfügung.

Jedoch ergeben sich in der praktischen Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz (PSG II) für stationäre Einrichtungen einige Hürden, die durchaus existentielle Auswirkungen haben können.

Wohltätigkeitsverbände und Pflegeexperten kritisieren z.B. die geringe Erhöhung der Pflegeleistungen. Eine Erhöhung um 4 % gleicht lediglich den Wertverlust aufgrund der fehlenden Dynamisierung der Pflegeleistungen der letzten 3 Jahre aus.

Gravierende Auswirkungen auf stationäre Einrichtungen ergeben sich auch, durch die Einführung von einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen; das Vorhalten von Personal für die zusätzliche Betreuung, unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung durch die Pflegebedürftigen; Kosten für den Umstrukturierungs – und Verwaltungsaufwand; Kosten für notwendige Personalschulungen und vielem mehr.

Durch die Absenkung der Leistungen in den unteren Pflegegraden, müssen zukünftig Betroffene mit höheren Eigenleistungen rechnen. Dies wird zur Folge haben, dass sie länger in der Betreuung des ambulanten Bereiches verbleiben und erst viel später als Schwerstpflegebedürftiger eine stationäre Einrichtung aufsuchen.

Dies führt langfristig zu einer Veränderung der Bewohnerstruktur in stationären Einrichtungen.

Bereiten Sie sich gut vor – haben Sie die Zukunft im Blick

Das Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird auch indirekte Auswirkungen auf den hauswirtschaftlichen Bereich, in der Küche und Haustechnik in stationären Einrichtungen haben. In diesen Bereichen verstecken sich oft erhebliche ungenutzte Potentiale und Ressourcen, die erkannt und genutzt werden sollten.

Unsere qualifizierten Analysemethoden geben Ihnen einen Überblick der wirtschaftlichen Situation in diesen Nebenbereichen, identifizieren und erkennen ungenutzte Potentiale und Ressourcen.

Mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und praxisnahe Optimierungs-  und Umsetzungsmaßnahmen und schaffen somit einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg und tragen zur Zukunftssicherung Ihrer Einrichtung bei und stärken Ihre Marktposition.

Sollten Sie spezielle Anfragen haben, so kontaktieren Sie uns bitte.

Gern nehmen wir uns Zeit mit Ihnen, Ihr Anliegen durchzusprechen.

Pflegestärkungsgesetz

Verpflegungs-Coach Programm gestartet

Pünktlich zum Frühling startet die Care Impuls GmbH ihr neues Verpflegungs-Coach-Progamm. Ziel ist es, Einrichtungen mit Küchen in Eigenregie oder Einrichtungen, die die Küchen wieder in Eigenregie nehmen möchten, fachlich fundierte Unterstützung anzubieten. Im Rahmen des Verpflegungs-Coaching-Programms werden nach einer detaillierten Analyse der Abläufe und Gegebenheiten, die Mitarbeiter befähigt, definierte Ziele in Punkto Qualität, Wirtschaftlichkeit und Hygiene (HACCP) zu erreichen. Dazu besucht der Verpflegungs-Coach die Einrichtungen regelmäßig und arbeitet entsprechend mit den Mitarbeitern.

Die Einrichtungen erhalten regelmäßig ein aussagekräftiges Monitoring.

Mit dem Verpflegungs-Coach die Qualität sichern

Neben einer ausgewogenen Versorgung der Bewohner, einer Optimierung der Abläufe und regelmäßige Betrachtung der Kosten bietet der Verpflegungs-Manager der Care Impuls GmbH regelmäßige Informationen für die Geschäftsleitung. Durch ein regelmäßiges Monitoring des Verpflegungsbereiches kann die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben laufend überprüft werden – zur Sicherheit für die Bewohner und den Lebensmittelunternehmer.

Der Verpflegungs-Coach betrachtet alle Bereiche

Im Rahmen der Begleitung werden sämtliche Abläufe – von der Speisenplanung bis zum Speisentransport und die Ausgabe an den Bewohner / Patienten betrachtet. Es werden aussagekräftige Kennzahlen über den Personalbesatz, die Waren- und Sachkosten und die Produktivität gebildet.

Verpflegungs Coach

Verpflegungs-Coach

Schnittstellen optimal managen

Im Rahmen der regelmäßigen Begleitung und Zusammenarbeit zwischen Care Impuls und der Einrichtung werden die Schnittstellen zwischen Pflege, Hauswirtschaft, Küche und Speisenverteilung erhoben und optimiert. Somit entfallen gegebenenfalls Doppelarbeiten und sind die Verantwortlichkeiten klar definiert.

Küche in Eigenregie

Wir unterstützen Sie, die Küche in Eigenregie zu betreiben. Sie bestimmen den Speiseplan anhand der Bedürfnisse und Wünsche Ihrer Bewohner. Sie definieren Ihren Qualitätsanspruch. Wir unterstützen Sie, diese Vorgaben unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten umzusetzen und stellen mit Ihren Mitarbeitern die Abläufe und die gesetzlichen Vorgaben an die Lebensmittelsicherheit sicher.

Sehr gerne entwickeln wir mit Ihnen Verpflegungskonzepte speziell für Ihre Bedürfnisse. Ob Wohngruppenkonzepte oder der Betrieb einer Cafeteria, ob externe Versorgung von Kitas oder Schulverpflegung – wir organisieren Ihre Küche als Profitcenter.

Erfahren Sie hier mehr über das Verpflegungs-Coach Programm der care impuls GmbH.