Das zweite Pflegestärkungsgesetz – PSG II – kommt

Zum 01.01.2016 tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Umstellung der Leistungsbeträge und die Neuerungen zum Begutachtungsverfahren gemäß Pflegestärkungsgesetz, werden zum 01.01.2017 wirksam.

Die wesentlichen Inhalte des Pflegestärkungsgesetz sind:

  • Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  • fünf Pflegegrade ersetzen drei Pflegestufen
  • bei der Einstufung werden gleichermaßen körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst

Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetz (PSG II) befindet sich die Pflegereform auf den richtigen Weg und wird grundsätzlich begrüßt.

Die seit 20 Jahren bestehende Ungleichbehandlung von somatisch und kognitiv beeinträchtigten Menschen wird aufgehoben. Allen pflegebedürftigen Menschen stehen pflegerische Betreuungsmaßnahmen als gleichrangige Leistungen nach dem SGB XI zur Verfügung.

Jedoch ergeben sich in der praktischen Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz (PSG II) für stationäre Einrichtungen einige Hürden, die durchaus existentielle Auswirkungen haben können.

Wohltätigkeitsverbände und Pflegeexperten kritisieren z.B. die geringe Erhöhung der Pflegeleistungen. Eine Erhöhung um 4 % gleicht lediglich den Wertverlust aufgrund der fehlenden Dynamisierung der Pflegeleistungen der letzten 3 Jahre aus.

Gravierende Auswirkungen auf stationäre Einrichtungen ergeben sich auch, durch die Einführung von einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen; das Vorhalten von Personal für die zusätzliche Betreuung, unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung durch die Pflegebedürftigen; Kosten für den Umstrukturierungs – und Verwaltungsaufwand; Kosten für notwendige Personalschulungen und vielem mehr.

Durch die Absenkung der Leistungen in den unteren Pflegegraden, müssen zukünftig Betroffene mit höheren Eigenleistungen rechnen. Dies wird zur Folge haben, dass sie länger in der Betreuung des ambulanten Bereiches verbleiben und erst viel später als Schwerstpflegebedürftiger eine stationäre Einrichtung aufsuchen.

Dies führt langfristig zu einer Veränderung der Bewohnerstruktur in stationären Einrichtungen.

Bereiten Sie sich gut vor – haben Sie die Zukunft im Blick

Das Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird auch indirekte Auswirkungen auf den hauswirtschaftlichen Bereich, in der Küche und Haustechnik in stationären Einrichtungen haben. In diesen Bereichen verstecken sich oft erhebliche ungenutzte Potentiale und Ressourcen, die erkannt und genutzt werden sollten.

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Pflegestärkungsgesetz

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