Küche Strategie und Konzept

Die Frage nach der "richtigen" Regieform einer Küche wird uns oft gestellt. Insourcing, Outsourcing, Zentralisierung oder ganz andere Systeme? All das sind Schlagworte, die uns auf Entscheiderebene gestellt werden. Bei der Verpflegung von stationären Einrichtungen und Krankenhäusern besteht ein permanenter Kostendruck.  Vielfach fehlen Mittel für notwendige Investitionen. Für die Entscheidungsfindung sind aber nicht nur Aspekte der Wirtschaftlichkeit zu betrachten.

Bei uns erhalten Sie wertvolle Tools zur Beurteilung der Situation!


Eine strategische Entscheidung

Die Situation in vielen stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser ist sehr ähnlich. Durch einen dauernden Kostendruck müssen die Einrichtungen vielfach mit folgenden Rahmenbedingungen kämpfen:

  • überholte oder veraltete technische Küchengeräte
  • daraus vielfach resultierende hohe Energieverbrauche
  • in die Jahre gekommene Bausubstanz
  • zu große Küchen und Läger
  • geringe Investitionsbereitschaft für die Kücheneinrichtung

Grundsätzliche Lösungsansätze

Grundsätzlich können - unabhängig von der Regieform - folgende drei Ansätze zu den oben genannten Herausforderungen überlegt werden:

  • Festhalten am Status quo - Investition in das bestehende System
    • Bei diesem Ansatz wird das bestehende System modernisiert aber grundsätzlich beibehalten. Veraltete Geräte werden gegen energieeffiziente Geräte getauscht. Der Investitionsstau wird aufgelöst. Die Abgabe von Flächen ist vielfach nicht möglich. Somit ergeben sich Kosteneinsparungen im Bereich der Energie. Ob sich die Investitionskosten unter betriebswirtschaftlicher Betrachtung rechnen, ist zweifelhaft.
  • Vergrößerung - durch Erhöhung der Verpflegungsteilnehmer eine größere Betriebsausnutzung schaffen
    • Bei der Variante "Vergrößerung" ist der Ansatz, dass bei notwendigen Investitionen die Anzahl der produzierten Portionen erhöht wird. In den meisten älteren Küchen können auf Grund der Größe bei Verwendung von modernen Kochgeräten deutlich mehr Portionen produziert werden. Bei einem Wechsel des Produktionssystems (z.B. bei einer Entkoppelung von Produktion und Ausgabe) kann in der Küche optimiert produziert werden. Dieses Modell ist dann denkbar, wenn weitere Einrichtungen mit Speisen versorgt werden können. Vorsicht ist hier geboten, da man in den Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern (z.B. Caterer) tritt. Bei dieser Variante müssen ggf. Marketing und Vertriebsstrukturen aufgebaut werden. Ratsam ist diese Variante, wenn langfristige Abnahmevereinbarungen geschlossen werden können.
  • Verkleinerung - durch (teilweise) Aufgabe der eigenen Produktion in der Einrichtung 
    • Es besteht die Möglichkeit z.B. den gesamten Mittagessenteil von externen Partnern zu beziehen. So können die Warmkomponenten in cook & chill bzw. cook & freeze oder sous vide gegart als sogenannte High Convenience Komponenten zugekauft werden. Die Her steller bieten heute diese Komponenten in hoher Qualität an. Der Kostenvorteil liegt in der Einsparung eines Teils der Personalkosten für das Küchenpersonal. Diese Speisen müssen trotzdem regeniert, ggf. portioniert  und verteilt werden. Die Spüldienste bleiben ebenfalls im Haus. Am Markt existieren auch Angebote, bei denen das gesamte Mittagessen tablettiert warm angeliefert wird. Hier sind die individuellen Gegebenheiten zu prüfen.

Den allgemein gültigen Königsweg gibt es nicht 

Nachdem es den Königsweg nicht gibt, sind die individuellen Anforderungen und Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung zu erfassen und zu prüfen. Alle oben dargestellten Möglichkeiten haben unter Umständen ihre Berechtigung.

Die qualitativ hochwertige Versorgung der Bewohner / Patient sollte im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen. 

Eigenregie und frisch

In der Beratungspraxis haben wir festgestellt, dass sich die Überlegungen in die Varianten Eigenregie versus Caterer zuspitzen. Dabei haben wir festgestellt, dass die Kernfrage, nämlich die Zufriedenheit der Bewohner / Patienten dabei eine untergeordnete Rolle spielt. Viel wichtiger ist aus unserer Erfahrung die konsequente Einforderung der Qualität vom Küchenteam. Caterer sind nicht zwangsläufig günstiger oder teurer.

Wir konnten in der Vergangenheit mehrfach Einrichtungen wieder in Eigenregie führen oder das Team der eigenen Küchenmitarbeiter coachen. Dabei haben wir sehr gute Resultate erzielt, die die Zufriedenheit aller erheblich gesteigert hat.

Kompromisslos und konsequent

Bei einer Einrichtung in Eigenregie sollte aus unserer Überzeugung selber frisch gekocht werden. Um die Abläufe zu entspannen kann auf selbst hergestellt cook & chill Produkte zurück gegriffen werden. Lassen Sie den Köchen im Rahmen der Anforderungen Ihrer Bewohner / Patienten freie Kreativität. Nur so werden Sie verhindern, dass (teure) Convenience Produkte eingesetzt werden. Bei einer optimierten Prozesssteuerung in der Küche können die Produktionszeiten erheblich reduziert werden. Das ist zwar für viele Köche Neuland - aber mit einem Coaching kann dieser Ansatz innerhalb kurzer Zeit erlernt werden.

Nutzen Sie auch die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Küche um die Fachkräften von stupiden Verwaltungstätigkeiten zu entlasten. Ein automatisiertes Bestellsystem schafft Ihnen z.B. eine deutlich höhere Transparenz über die Warenkosten und verringert den Schwund. Hier sollte auf ein Herstellerunabhängiges System geachtet werden. Mit einer Automatisierung der HACCP Dokumentationen schaffen Sie eine höhere Akzeptanz dieses wichtigen Themas.

Fazit

Eine pauschale Lösung gibt es nicht! Für jede Einrichtung sollte eine individuelle Lösung gefunden werden. Mit einer ganzheitlichen Betrachtung aller Möglichkeiten und Faktoren sollte begonnen werden. Erst wenn die Fakten und Varianten auf dem Tisch liegen, kann eine nachhaltige Entscheidung getroffen werden. Erfahrungsgemäß kann auch erst dann die Balance zwischen Qualität und Kosten erstellt werden.

Die care impuls GmbH unterstützt als unabhängiger Partner sowohl bei der IST-Erhebung als auch bei der strategischen Überlegung, welches System individuell geeignet ist. Wir liefern Ihnen Entscheidungsgrundlagen und begleiten Sie bei der Umsetzung.

Wir bieten Ihnen eine Reihe von Tools, mit denen Sie bereits im Vorfeld selbst die Wirtschaftlichkeit Ihrer Küche bewerten können. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine neutrale Arbeitsblätter, mit denen Sie die verschiedenen strategischen Varianten durchspielen können.

Sprechen Sie uns an.

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Online Reputation für Pflegeeinrichtungen immer wichtiger

Durch die immer stärkere Nutzung von sozialen Medien wird Online-Reputation für Einrichtungen der Sozialwirtschaft wie stationäre Pflegeeinrichtungen oder mobile Pflegedienste immer wichtiger. 

Beachten Sie 2 Zielgruppen 

Grundsätzlich sollte der Online-Ruf von Einrichtungen und mobilen Pflegediensten immer aus Kundensicht gepflegt werden. Dabei sind vor allem zwei Zielgruppen  zu berücksichtigen:

  • (potentielle) Bewohner und deren Angehörige 
  • (potentielle) Mitarbeiter

Bewohner und deren Angehörige

Pflegeeinrichtungen und mobile Pflegedienste wurden bisher auf Grund persönlicher Empfehlungen oder Empfehlungen der Krankenhäuser ausgewählt. Somit ist das Bild und die Reputation der Einrichtung unheimlich wichtig und muss von der Heimleitung bzw. den Mitarbeitern gepflegt werden.

Im Internet und den sozialen Medien sind Bewertungsplattformen und Vermittlungsplattformen entstanden, bei denen sich die Kommunikation von der Einrichtung bzw. dem Anbieter entwickelt. User dieser Plattformen tauschen sich untereinander aus oder geben ungefiltert ihre Meinung ab. Somit wird die online Reputation immer wichtiger.

Hier ist Handeln erforderlich! Sie sollten mindestens wissen, welche Kommentare und Bewertungen über Ihre Pflegeeinrichtung bzw. Pflegedienst im Netz kursieren (Monitoring). Idealerweise sollten Sie auf Kommentare und Bewertungen reagieren - oder noch besser: Sie sollten die Kommunikation und Ihre Online-Reputation steuern.

Bitte bedenken Sie, zum Teil sind Ihre zukünftigen Bewohner / Patienten oder deren Angehörigen - mindestens aber der Enkel mit Sicherheit in Sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Youtube usw. längst aktiv .

Nehmen Sie an der Kommunikation teil

Nutzen Sie die sozialen Medien um sich aktiv zu präsentieren. Entwickeln Sie für Ihre Einrichtung bzw. für Ihren Pflegedienst eine MARKE. Machen Sie Ihre Qualität sichtbar und heben Sie sich dadurch auch von der Konkurrenz ab.

Bewerber

Laut einer aktuellen Studie der Evangelischen Bank e.V. gibt es derzeit in 6 von 10 Pflegeeinrichtungen knapp 6 offene Stellen für Pflegefachkräfte. Einrichtungen können zum Teil nicht aufgenommen werden oder verspätet aufnehmen, weil Pflegefachkräfte fehlen. Dies bedeutet für die Einrichtung einen wirtschaftlichen Schaden!

Laut dieser Studie werden in Stellenanzeigen, eine „wertschätzende Unternehmenskultur“, „Möglichkeit zum eigenständigen Arbeiten“ und „berufliche und persönliche Weiterentwicklungen“ als Gründe genannt, sich zu bewerben. 

WOW - ob das starken Gründe sind, um sich bei einer bestimmten Einrichtung zu bewerben, sei dahingestellt.

Im Kampf um die besten Bewerber werden Sie mit diesen „Kundennutzen“ nicht gewinnen.

Recruiting ist heute viel mehr ein Marketing um die besten Bewerber geworden. Passen Sie Ihre Recruitingprozesse, aber auch die Art und Weise der Mitarbeitersuche an. Soziale Medien sind längst ernstzunehmende Plattformen für Bewerber geworden. Hier ist eine gute online Reputation essentiell.

Mitarbeiter und Bewerber tauschen sich aus

Nutzen Sie die Möglichkeit sich als Arbeitgeber in den social media Kanälen zu präsentieren und fördern Sie die die Möglichkeiten, dass sich Mitarbeiter und Bewerber austauschen und Sie bewerten. Das ist social media!

Präsentieren Sie sich als starke Arbeitgebermarke! In den Medien wird bereits von einem „War of Talents“ gesprochen. Allein die Wortwahl bzw. der Vergleich mit einem Krieg zeigt, wie dramatisch die Situation ist. Es wird nicht mehr die Frage gestellt, ob man soziale Medien für die Mitarbeitergewinnung und -führung nutzen soll. Die Frage ist, WIE wird socoal media genutzt.

Marke aufbauen

Präsentieren Sie Ihre Pflegeeinrichtung und Ihren mobilen Pflegedienst aktiv nach außen. Definieren Sie Ihr Markenbild und transportieren Sie dieses in den (sozialen) Medien. Nur so können Sie sich optimal am Markt behaupten und haben eine Chance, dem Fachkräftemangel zu entgegenzuwirken.

Die Online-Reputation ist erforderlich

Die care impuls GmbH hat hierzu verschiedene Angebote. Mit dem Angebot Facebook FIT  erhalten Sie für 3 Monate Einblicke in die Macht von Facebook. Bei der Erstellung Ihrer (Arbeitgeber-) MARKEN kann die care impuls GmbH auf einen reichen Erfahrungsschatz aus vielen erfolgreichen Umsetzungsbegleitungen zurückgreifen.

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Ziele und Grundsätze der neuen DSGVO

Am 15.12.2015 wurde im Rahmen einer Trilogverhandlung (Vertreter der EU-Kommission, des EU-Parlaments und Mitgliedsstaaten der europäischen Union) eine Vereinheitlichung des Datenschutzes innerhalb der Mitgliedsstaaten der europäischen Union vereinbart. Die neue Datenschutz Grundverordnung DSGVO tritt am 2.505.2018 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zu diesem Zeitpunkt die bestehenden nationalen Datenschutzgesetze angepasst oder neu formuliert.
Care Impuls GmbH unterstützt in Sachen Datenschutz.

Die DSGVO schützt die Daten des Einzelnen.

Die DSGVO ab 25.05.2018 erfordert eine hohe Sensibilisierung für das Thema Datenschutz.

Neben der Vereinheitlichung des Themas Datenschutz innerhalb der EU war vor allem der Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen ein wichtiger Anspruch. Die DSGVO regelt in 99 Artikeln mit 173 Erwägungsgründen den Schutz personenbezogener Daten. Die Verordnung ist eine sog. Negativverordnung, d.h. dass grundsätzlich die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist und die Möglichkeiten der Datennutzung in der Verordnung definiert sind. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Datenverarbeitung in den Einrichtungen!

Die Ziele der DSGVO sind gem. Artikel 1 „Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten“ sowie der Schutz der „Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.“ Weitere Informationen sind direkt bei der Europäischen Union zu erhalten.

Die Grundsätze der DSGVO sind in Artikel 5 der Verordnung geregelt.

  • Grundsatz der Transparenz
  • Grundsatz der Zweckbindung
  • Grundsatz der Datenminimierung
  • Grundsatz der Richtigkeit
  • Grundsatz der Speicherbegrenzung
  • Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit
  • Grundsatz von Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz

Wichtig ist wissen, dass Daten sowohl elektronisch als auch in anderer Form vorliegen können. In jedem Fall gilt, sobald personenbezogene Daten verwendet werden, gilt die DSGVO und in Deutschland das nationale BDSG neu.

Die Sensibilisierung der MitarbeiterInnen, wird durch die DSGVO immer wichtiger. In der Einrichtung müssen sämtliche Bereiche, in denen Daten verarbeitet werden, erfasst werden. Dabei ist grundsätzlich zu klären, welche Daten verarbeitet werden, ob Auftragsverarbeitung vorliegt, ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist (intern oder extern), ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit ist zu erstellen und vielfach ist eine  Datenschutz-Folgeabschätzung durchzuführen.

Datenschutzbeauftragte/r

Speziell Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialbranche müssen sich jetzt vorbereiten. In sehr vielen Einrichtungen ist auf Grund der Bestimmungen ein Datenschutzbeauftragter / Datenschutzbeauftragte zu bestimmen und an die zuständigen Behörden zu melden. Diese Funktion kann intern oder extern besetzt werden.

Wir bieten Lösungen zum Datenschutz

Die care impuls GmbH hat sich auf die organisatorische Einführung der DSGVO in Unternehmen spezialisiert. Für Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereiches stellt care impuls GmbH auf Wunsch externe Datenschutzbeauftragte.

Die care impuls GmbH führt in Ihrer Einrichtung eine Aufnahme der Prozesse mit personenbezogenen Daten durch und ermittelt schnell und zuverlässig, in welchen Bereichen Handlungsbedarf zur Einführung der DSGVO besteht.

Sprechen Sie uns direkt auf das Thema Datenschutz an und klicken Sie hier.

 

Das zweite Pflegestärkungsgesetz – PSG II – kommt

Zum 01.01.2016 tritt das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Die Umstellung der Leistungsbeträge und die Neuerungen zum Begutachtungsverfahren gemäß Pflegestärkungsgesetz, werden zum 01.01.2017 wirksam.

Die wesentlichen Inhalte des Pflegestärkungsgesetz sind:

  • Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  • fünf Pflegegrade ersetzen drei Pflegestufen
  • bei der Einstufung werden gleichermaßen körperliche, geistige und psychische Einschränkungen erfasst

Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetz (PSG II) befindet sich die Pflegereform auf den richtigen Weg und wird grundsätzlich begrüßt.

Die seit 20 Jahren bestehende Ungleichbehandlung von somatisch und kognitiv beeinträchtigten Menschen wird aufgehoben. Allen pflegebedürftigen Menschen stehen pflegerische Betreuungsmaßnahmen als gleichrangige Leistungen nach dem SGB XI zur Verfügung.

Jedoch ergeben sich in der praktischen Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz (PSG II) für stationäre Einrichtungen einige Hürden, die durchaus existentielle Auswirkungen haben können.

Wohltätigkeitsverbände und Pflegeexperten kritisieren z.B. die geringe Erhöhung der Pflegeleistungen. Eine Erhöhung um 4 % gleicht lediglich den Wertverlust aufgrund der fehlenden Dynamisierung der Pflegeleistungen der letzten 3 Jahre aus.

Gravierende Auswirkungen auf stationäre Einrichtungen ergeben sich auch, durch die Einführung von einrichtungseinheitlichen Eigenanteilen; das Vorhalten von Personal für die zusätzliche Betreuung, unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung durch die Pflegebedürftigen; Kosten für den Umstrukturierungs – und Verwaltungsaufwand; Kosten für notwendige Personalschulungen und vielem mehr.

Durch die Absenkung der Leistungen in den unteren Pflegegraden, müssen zukünftig Betroffene mit höheren Eigenleistungen rechnen. Dies wird zur Folge haben, dass sie länger in der Betreuung des ambulanten Bereiches verbleiben und erst viel später als Schwerstpflegebedürftiger eine stationäre Einrichtung aufsuchen.

Dies führt langfristig zu einer Veränderung der Bewohnerstruktur in stationären Einrichtungen.

Bereiten Sie sich gut vor – haben Sie die Zukunft im Blick

Das Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird auch indirekte Auswirkungen auf den hauswirtschaftlichen Bereich, in der Küche und Haustechnik in stationären Einrichtungen haben. In diesen Bereichen verstecken sich oft erhebliche ungenutzte Potentiale und Ressourcen, die erkannt und genutzt werden sollten.

Unsere qualifizierten Analysemethoden geben Ihnen einen Überblick der wirtschaftlichen Situation in diesen Nebenbereichen, identifizieren und erkennen ungenutzte Potentiale und Ressourcen.

Mit Ihnen gemeinsam entwickeln wir transparente und praxisnahe Optimierungs-  und Umsetzungsmaßnahmen und schaffen somit einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg und tragen zur Zukunftssicherung Ihrer Einrichtung bei und stärken Ihre Marktposition.

Sollten Sie spezielle Anfragen haben, so kontaktieren Sie uns bitte.

Gern nehmen wir uns Zeit mit Ihnen, Ihr Anliegen durchzusprechen.

Pflegestärkungsgesetz

Organisation

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Aufbau und Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation (insbesondere nach Fusionen und Übernahmen), Restrukturieruncg, Change Management, Interimsmanagement (Organ, Geschäftsführung, Heimleitung), Prozesskostenanalyse – operatives Controlling