Änderungen der Kennzeichnung von Wein ab Dezember 2023

Ab dem 8. Dezember 2023 gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Wein. Diese Änderungen sollen den Verbrauchern mehr Informationen über den Wein und seine Inhaltsstoffe bieten.

care-impuls GmbH Änderungen bei der Wein Kennzeichnung Information

Neue Angaben auf dem Weinetikett

Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Angaben:

  • Zutaten: Auf dem Etikett muss ab sofort eine Liste der Zutaten enthalten sein. Dies gilt auch für Weine, die keine Zutatenliste auf dem Etikett tragen mussten, wie z. B. Naturweine.
  • Allergene: Alle Allergene, die in einem Wein enthalten sind, müssen auf dem Etikett angegeben werden. Dies gilt auch für Spuren von Allergenen.
  • Nährwertangaben: Auf dem Etikett muss ab sofort eine Nährwerttabelle enthalten sein. Diese Tabelle enthält Angaben zu Energie, Kohlenhydraten, Fett, Eiweiß und Salz.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: Für alle Weine, die einer Entalkoholisierung unterzogen wurden und einen Alkoholgehalt von weniger als 10 % vol aufweisen, muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden.

Neu ist, dass ein Teil dieser Informationen auf elektronischem Weg über sogenannte E-Labels bereitgestellt werden können Diese E-Labels werden mit einer Website-URL oder QR-Code zugänglich gemacht. So können z.B. die Nährwertangaben elektronisch bereitgestellt werden. Allergene wiederum müssen verpflichtend auf dem Etikett angegeben werden.

Die neuen Angaben gelten für Wein, der nach dem 8.12.2023 hergestellt wird. Mit „hergestellt“ ist wohl die abgeschlossene Gärung im Fass zu verstehen.

Ausnahmen von den neuen Vorschriften

Für einige Weinsorten gelten Ausnahmen von den neuen Vorschriften. So müssen beispielsweise Schaumweine, aromatisierte Weine und Likörweine weiterhin keine Zutatenliste auf dem Etikett tragen.

Auswirkungen der neuen Vorschriften

Die neuen Vorschriften sollen den Verbrauchern mehr Informationen über den Wein und seine Inhaltsstoffe bieten. Dies soll es den Verbrauchern ermöglichen, fundiertere Entscheidungen über ihren Weinkauf zu treffen.

Bei Nichteinhaltung der Angabe dieser verpflichtenden Informationen können die Behörden verfügen, dass der Wein vom Markt genommen wird.

Fazit

Die neuen Vorschriften für die Kennzeichnung von Wein sind ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Informationssicherheit für Verbraucher.

Interne Audits durch Externen

Die Lebensmittelsicherheit muss über alle Stufen der Produktion, Verarbeitung, Transport, Lagerung und Handel gewährleistet sein.

Die Logistik Branche hat hier eine wichtige Rolle in der Lieferkette übernommen. Lebensmittel werden gekühlt, tiefgekühlt oder ungekühlt befördert, umgeschlagen und zwischengelagert. Dabei müssen die spezifischen Anforderungen des Lebensmittelrechts und die Kundenanforderungen – aber auch die Anforderungen der jeweiligen Lebensmittelstandards eingehalten werden.

care impuls GmbH Interne Audits

Ideale Vorbereitung auf Zertifizierungen

Um sich einerseits gut auf die Audits oder Assesments der Zertifizierungsgesellschaften (third party) vorzubereiten aber um auch die Sicherheit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu haben, eigenen sich interne Audits.

Dabei sind interne Audits ein hervorragendes Tool, um das Unternehmen ganz oder teilweise auf Herz und Nieren zu prüfen. Denn – beim Thema Lebensmittelsicherheit darf es keine Toleranzen geben. Zum einen schuldet der Unternehmer dem Kunden ein sicheres Lebensmittel, die Haftung der Geschäftsführung bei Verstößen gegen Vorgaben kann gravierend sein.

Ein gutes Abschneiden und Erfüllung der Vorgaben bei Assesments wie z.B. IFS Logistics wird von vielen Kunden erwartet und ist vielfach Voraussetzung für eine Zusammenarbeit.

Mit internen Audits erhält das Unternehmen

  • Wertvolle Hinweise über die Erfüllung der Vorgaben
  • die Möglichkeit besser beim Zertifizierungsaudit abzuschneiden
  • die internen Strukturen zu optimieren
  • ein Führungstool

Interne Audits -  keine lästige Pflicht

In vielen Firmen werden interne Audits als lästige Pflichtübung kurz vor der Zertifizierung durchgeführt. Dabei kann ein internes Audit deutlich mehr leisten.

Das interne Audit – speziell in der Vorbereitungsphase für ein Assesment bzw. Zertifizierungsaudit nach IFS Logistics oder ISO 9001 oder 22000 kann helfen, das Ergebnis des Assesments / Audits deutlich zu verbessern.

Ergebnis Interne Audits als Führungstool nutzen

Die Durchführung von internen Audits kann von fachlich versierten externen Auditoren durchgeführt werden. Somit erhalten Sie, unabhängig vom Zertifizierungsaudit, eine unabhängige Meinung und Einschätzung über die Qualität des Unternehmens.

Vorteile Interne Audits durch einen Externen

  • Konzentrierte und zügige Durchführung des Audits
  • Es werden weniger Ressourcen gebunden
  • Externe Auditoren sind mit den aktuellen Anforderungen der Standards bestens vertraut
  • Wissentransfer durch Empfehlungen, die sich ggf. bereits in anderen Betrieben bewährt haben
  • (der externe Auditor kann Empfehlungen / Beratungen während des Audits
  • Klar kalkulierte Kosten durch Festpreis
  • Maßnahmenliste als Auditbericht, die bis zum Zertifizierungsaudit abgearbeitet werden kann
  • Sicherheit für das Zertifizierungsaudit
  • Die care impuls GmbH bietet für Betriebe der Logistikbetriebe im Lebensmittelbereich interne Audits zum Festpreis an.

    Seien Sie gut vorbereitet für Ihr nächstes Audit nach IFS Logistics, ISO 9001 oder ISO 22000!

    Fordern Sie hier Informationen für Ihr internes Audit an:

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    Telematik und Datenschutz

    Telematik Datenschutz care impuls GmbH

    Telematik und Datenschutz

    Telematik ist heute für Spediteure und Fuhrparkbetreiber ein nicht mehr wegzudenkender Teil der Digitalisierung.  Die Telematik dient dabei unter anderem der Tourenplanung, der Effizienz der Dienstleistung und der Sicherheit von Fahrer und der Ladung.

    Seit 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und in Deutschland die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ziel der DSGVO und des BDSG ist der Schutz personenbezogener Daten. Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten sind grundsätzlich verboten, es sei denn, die Verarbeitung ist explizit erlaubt. Dies kann auf Grundlage von gesetzlichen Bestimmungen, vertraglichen Regelungen oder einer aktiven Zustimmung der betroffenen Person erfolgen.

    Telematik und Datenschutz müssen zueinander finden

    Bei Telematik Systemen werden eine Vielzahl personenbezogener Daten wie z.B. Arbeitszeit der Fahrer und viele andere, gespeichert. Somit muss der Fuhrparkbetreiber prüfen und nachweisen, auf welcher Grundlage und zu welchem Zweck die Datenverarbeitung erfolgt. Dabei sind die Daten möglichst zu minimieren. Dies ist in einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu dokumentieren. Bei Telematik Systemen ist zwingend eine sogenannte Datenschutz Folgeabschätzung zum Schutz der personenbezogenen Daten durchzuführen.

    Viele Fragen gilt es, zu beachten

  • Welche Daten werden erfasst, verarbeitet und gespeichert?
  • Wo werden die Daten gespeichert?
  • Wer kann auf die Daten zugreifen?
  • Wann werden die Daten gelöscht?
  • Wird das Telematik System durch einen externen Dienstleister betrieben?
  • Wird das Telematik System durch einen externen Dienstleister gemanagt oder handelt es sich um eine webbasierte Lösung, so ist zu prüfen, ob der Dienstleister oder Portalbetreiber ein sogenannter Auftrags-Datenverarbeiter ist. In diesem Fall sind besondere Vereinbarungen zu treffen.

    Datenschutzkonzept erforderlich

    Der Fuhrparkbetreiber sollte im Rahmen seines Datenschutzkonzeptes auch festlegen, wie Auskunftsbegehren z.B. von ehemaligen Fahrern bearbeitet werden. Hier gilt es, relativ kurze Auskunftsfristen einzuhalten.

    Auf Datenpanne vorbereitet sein

    Es empfiehlt sich einen Prozess zu definiert, in dem der Umgang mit einer Datenpanne geregelt ist. Eine Datenpanne kann vorliegen, wenn Daten des Telematik Systems gestohlen oder Daten an unberechtigte Empfänger gesendet werden. Oftmals ist es ausreichend, wenn Mobiltelefone der Fahrer, auf denen sich Telematikdaten mit personenbezogenen Daten befinden, gestohlen oder verloren werden (meldepflichtiger Vorfall!). Diese Datenpannen müssen den Datenschutzbehörden und ggf. den betroffenen Personen gemeldet werden. Auch hier sind kurze Fristen gesetzlich geregelt.

    Als Datenschutzbeauftragter kann die care impuls GmbH Sie bei der Beantwortung dieser Fragen unterstützen und Ihr Datenschutzkonzept überprüfen und betreuen.

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    Wirte müssen Lebensmittelkennzeichnung beachten

    Viele Gastronomen, Hotels und Caterer haben seit Beginn der Corona Pandemie den Verkauf von Speisen außer Haus gestartet oder ausgebaut. Dabei werden Lebensmittel vielfach verpackt und unterliegen als vorverpackte Lebensmittel eventuell der Lebensmittelkennzeichnung.

    Lebensmittelkennzeichnung care impuls GmbH

    Für viele Betriebe war und ist der Außer Haus Verkauf die einzige Einnahmequelle geblieben. Dabei bietet dieses Geschäftsfeld auch für die Zukunft Umsatzmöglichkeiten. Der Vorteil ist, dass der Außer Haus Gast praktisch zu jeder Zeit die Speisen genießen kann – unabhängig von den Öffnungszeit des Lokals.

    Welche Vorgaben im Detail beachtet werden müssen, hängt von diversen Faktoren ab:

    • Erfolgt die Abgabe der Lebensmittel in loser oder sogenannt vorverpackter Form?
    • Ist der Kunde ein Konsument (Endverbraucher) oder ein Wiederverkäufer bzw. gewerblicher Abnehmer (z.B. eine Firma, die die Speisen dann in der eigenen Kantine an seine Mitarbeiter verkauft)?

    Es haben sich unterschiedliche Vertriebsmöglichkeiten für die Speisen im Außer Haus Markt etabliert:

    • Das Restaurant verkauft auf Grund seines guten Rufes und vielen Stammgästen direkt. Die Gäste rufen entweder an oder bestellen elektronisch. Die Präsentation der Speisen kann über die Homepage oder in sozialen Medien erfolgen.
    • Es haben sich diverse Apps und Plattformen etabliert, die die Präsentation der Speisen übernehmen. Gegen eine Provision erfolgt die Vermittlung. Eine Registrierung bei einem solchen Dienstleister ist erforderlich.
    • Diverse Lieferdienste übernehmen neben der Präsentation und dem Verkauf auch den Transport der Gerichte zum Gast.

    Lebensmittelkennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln

    Verkaufen Sie Lebensmittel oder Speisen in verpackter Form, d.h. „auf solche Weise, dass der Inhalt nicht verändert werden kann, ohne dass die Verpackung geöffnet werden muss oder eine Veränderung erfährt“ handeln Sie mit vorverpackten Lebensmitteln.

    Wenn Sie solche vorverpackten Lebensmittel, z.B. eine Suppe im Glas (kalt, fest verschlossen) oder in fest verschlossenen Verpackungen anbieten, müssen Sie die Lebensmittelkennzeichnung z.B. auf einem Etikett durchführen.

    Pflichtangaben der Lebensmittelkennzeichnung

    Folgende Angaben müssen grundsätzlich auf allen vorverpackten Lebensmitteln angegeben werden:

    • Bezeichnung des Lebensmittels
    • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
    • Nettofüllmenge
    • Name bzw. Firmenbezeichnung des Herstellers
    • Zutatenverzeichnis (Liste der Inhaltsstoffe)
    • Allergenangaben
    • Nährwertkennzeichnung
    • Alkoholgehalt bei mehr als 1,2 Volumenprozent
    • Los- / Chargennummer, falls das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mit Tag und Monat angegeben wird

    Sind besondere Bedingungen (z.B. Lagerbedingungen gekühlt oder nach Öffnung sofort zu verzehren etc.) zu beachten, sind diese zu kennzeichnen.

    Unter Umständen kann auf die Nährwertauszeichnung verzichtet werden.

    Die Mindestschriftgröße ist definiert. Freiwillige Angaben können ergänzt werden.

    Achtung Online-Shop

    Bei Verkauf von vorverpackten Lebensmitteln über einen Online-Shop müssen die Pflichtangaben mit Ausnahme des Mindesthaltbarkeitsdatums bzw. Verbrauchsdatums vor Abschluss des Kaufvertrages für den Konsumenten verfügbar sein.

    Deklarationsprüfung für Gastronomen

    In dem Buch Lebensmittelkennzeichnung wird auf das Thema Lebensmittelkennzeichnung gut verständlich eingegangen:

    Die Experten der Beratergruppe care impuls GmbH überprüfen für Gastronomen im Rahmen eines Corona-Hilfspaketes die Etiketten von Lebensmitteln auf inhaltliche Plausibilität zu einem Sonderpreis und stehen als kompetente Ansprechpartner beratend zur Seite.

    Hygienekonzept

    Hygienekonzept für Hotels, Gastronomie, Einzelhandel und Veranstaltungen

    Hygienekonzept für Hotel

    Ein Hygienekonzept ist in Zeiten der Corona Pandemie für Hotels, Restaurants und Einzelhandelsgeschäfte zum Schutz der  Kunden und Mitarbeiter existentiell.

    Bei einem solchen Covid-Präventionsprogramm sind Mindestanforderungen an das Hygienekonzept zu beachten.

    Grundsätzlich sollte ein Hygienekonzept immer auf Grundlage einer Risikoanalyse beruhen. Die Risikoanalyse muss die Abläufe in den jeweiligen Unternehmen individuell berücksichtigen.

    Mitarbeiterschulung zum Hygienekonzept

    Die Mitarbeiter sind, basierend auf der Risikoanalyse die Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos beinhaltet, besonders zu schulen.

    Folgende Maßnahmen zur Minderung des Infektionsrisikos sollten besonders berücksichtigt werden:

    • Regelungen zur Steuerung der Gäste- / Kundenströme
    • Spezifische Hygienemaßnahmen
    • Regelungen zur Nutzung sanitärer Einrichtungen
    • Regelungen für die Verabreichung von Speisen und Getränken
    • Regelungen zum Verhalten bei eventuellem Auftritt einer SARS-CoV-2-Infektion

    Das Ziel des Hygienekonzeptes muss es sein, dass kein Gast bzw. Kunde bei einem Besuch in dem jeweiligen Hotel, Restaurant, Einzelhandelsgeschäft oder Veranstaltung keinem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt ist als bei sonstigem Kontakt im öffentlichen Raum.

    Welche Inhalte sollte ein Hygienekonzept in der Coronazeit enthalten?

    Folgende Mindestinhalte sollten in einem Corona-Hygienekonzept enthalten sein:

    • Beschreibung der Räumlichkeiten
    • Infrastrukturelle IST-Situation
    • Typischer Ablauf / Tätigkeiten
    • Personenanzahl in der Räumlichkeiten
    • Kundenverhalten 
    • Flächennutzung / Laufwege
    • Sanitäranlagen
    • Abfallbehälter
    • Risikoanalyse
    • Hygienemaßnahmen in den Räumlichkeiten / Außenbereich
    • Schulungsmaßnahmen für die Mitarbeiter
    • Kommunikation und Information für Kunden 
    • Verarbeitung personenbezogener Daten
    • Maßnahmen bei Auftreten einer Covis-19 Infektion bzw. eines Verdachtsfalls

    Für weitere grundsätzliche Informationen zum Thema Covid-19 verweisen wir gerne auf die Homepage des Robert-Koch-Institutes.

    Die care impuls GmbH erstellt und berät bei der Erstellung solcher Hygiene Konzepte mit Augenmaß.

    Nehmen sie Kontakt mit uns auf!

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    Datenschutz im Homeoffice sicherstellen – Hacker abwehren

    Im Homeoffice muss die gleiche Cybersicherheit gewährleistet sein, wie im Unternehmen.

    Datenschutz im Homeoffice care impuls GmbH

    Wie steht es um Cybersicherheit und Datenschutz im Homeoffice?

    Auf Grund der Corona-Situation aber sicher auch darüber hinaus wird sich die Arbeitswelt ändern. Durch die zwangsweise Einführung von Homeoffice und der Erkenntnis, dass diese Organisationsform in vielen Bereichen funktioniert, werden sich auch in Zukunft ein Teil der Arbeitsplätze ganz oder teilweise ins Homeoffice verlagern. Dabei ist wichtig, dass Themen wie Datenschutz, also der Schutz personenbezogener Daten und Datensicherheit bzw. Cybersicherheit beachten werden.

    Die überwiegende Anzahl der Cyberangriffe startet mit Pishing-Mails

    Ob im Homeoffice oder im regulären Büro starten über 90% der Cyberangriffe auf Unternehmen mit der Versendung von Pishing-Mails. Dies betrifft nicht nur Großunternehmen. Umso wichtiger ist es, Mitarbeiter zu sensibilisieren und zu schulen, wie man Pishing- Mails erkennt und wie man sich bei Erhalt eines Pishing-Mails verhält. Die reine Sensibilisierung und Schulung zum Erkennen von Pishing-Mails senkt die Gefahr, dass durch Pishing-Mails Schadsoftware oder Trojaner in das Unternehmensnetz transportiert werden um über 50%. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in diesem Bereich.

    Umgebung und technische Ausstattung müssen passen

    Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Arbeiten im Homeoffice ist, dass sowohl die Räumlichkeit ein konzentriertes und diskretes Arbeiten ermöglicht und die technischen Voraussetzungen wie z.B. Notebook oder Tablett, Drucker aber auch die Netzwerkverbindung sicheres Arbeiten zulässt. Speziell das WLAN bzw. die Netzwerkverbindung sollte entsprechend abgesichert sein.

    Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Verwendung von ordentlichen Passwörtern gelegt werden. Idealerweise erfolgt eine Trennung von dienstlich verwendeten Geräten und privat verwendeten Geräten. Das betrieblich verwendete Gerät muss dabei den betrieblichen Datenschutzstandards entsprechen und der Zugriff vom Homeoffice auf das unternehmenseigene Netzwerk oder die Cloud sollte ausschließlich über gesicherte Verbindungen wie z.B. verschlüsselte VPN Tunnel erfolgen.

    Schutz personenbezogener Daten auch im Homeoffice sicherstellen

    Im Homeoffice sollten die gleichen Standards bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten wie im Unternehmen erfolgen. Personenbezogene Daten sollten immer verschlossen gelagert und für fremde Dritte uneinnehmbar gelagert werden.

    Die Datenverarbeitung im Homeoffice unterliegt den gleichen rechtlichen Anforderungen wie der Umgang mit personenbezogenen Daten im Unternehmen. Der Homeoffice Arbeitsplatz muss in das Datenschutzkonzept integriert werden. Dazu ist das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ggf. anzupassen. Auch die übrigen Maßnahmen des Datenschutzes sind auf die Wirksamkeit im Homeoffice zu prüfen.

    Im Fall von Datenschutzverletzungen z.B. durch Verlust von Telefonen oder Tabletts im Homeoffice oder auf dem Weg vom Büro zum Homeoffice gelten die gleichen Rahmenbedingungen und ggf. Meldepflichten, wie im stationären Büro.

    Alle Geräte und Software immer auf neuestem Stand halten

    Datensicherheit und Hacker liefern sich permanent einen Wettlauf. Daher ist es unabdingbar, dass die Gerätesoftware (Firmware), Betriebssysteme und Software stets auf dem neuesten Stand sind. Nur so kann ein optimaler Schutz der Daten gewährleistet werden.

    Antivirusvorkehrungen mit Bordmitteln oder externer Software

    Ob als Antivirusprävention Bordmittel des Betriebssystems z.B. Windows Defender oder externe Antivirenprogamme zum Einsatz kommen ist eine Unternehmerische Entscheidung. Egal welcher Weg beschritten wird ist es wichtig, dass diese Präventionsprogramme immer auf dem neuesten Stand sind. Nur die aktuelle Version kann einen wirksamen Schutz sicherstellen.

    Homeoffice eventuell der Cyberversicherung melden

    Viele Unternehmen haben sich zum Schutz vor Schäden aus Cyberangriffen mit sogenannten Cyberversicherungen abgesichert. Diese Versicherungen ersetzen grundsätzlich Vermögensschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung der EDV-Infrastruktur entstanden sind, z.B. bei der Datenwiederherstellung nach Datenverlust wegen Cyberangriffen, etc.

    Da sich das Cyber-Risiko durch Homeoffice Arbeitsplätze ggf. ändert, sollten die Unternehmen dem Versicherer melden, dass Homeoffice Arbeitsplätze genutzt werden und klären, ob diese Arbeitsplätze im Versicherungsumfang abgedeckt sind oder eine Erweiterung des Versicherungsschutzes erforderlich ist.

    Die care impuls GmbH unterstützt Unternehmen bei der Einführung, Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Datenschutzsystemen. Dazu erfolgt sowohl eine Aufnahme des IST-Zustandes, eine kritische Prüfung des vorhandenen Datenschutzkonzeptes als auch eine regelmäßige Berichterstattung an die Unternehmensleitung. Mit einem 9 Punkte Quick-Check lässt sich die Datenschutzorganisation schnell und umfassend prüfen.

    Sprechen Sie uns an.

    Küche Strategie und Konzept

    Die Frage nach der "richtigen" Regieform einer Küche wird uns oft gestellt. Insourcing, Outsourcing, Zentralisierung oder ganz andere Systeme? All das sind Schlagworte, die uns auf Entscheiderebene gestellt werden. Bei der Verpflegung von stationären Einrichtungen und Krankenhäusern besteht ein permanenter Kostendruck.  Vielfach fehlen Mittel für notwendige Investitionen. Für die Entscheidungsfindung sind aber nicht nur Aspekte der Wirtschaftlichkeit zu betrachten.

    Bei uns erhalten Sie wertvolle Tools zur Beurteilung der Situation!

    Eine strategische Entscheidung

    Die Situation in vielen stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser ist sehr ähnlich. Durch einen dauernden Kostendruck müssen die Einrichtungen vielfach mit folgenden Rahmenbedingungen kämpfen:

    • überholte oder veraltete technische Küchengeräte
    • daraus vielfach resultierende hohe Energieverbrauche
    • in die Jahre gekommene Bausubstanz
    • zu große Küchen und Läger
    • geringe Investitionsbereitschaft für die Kücheneinrichtung

    Grundsätzliche Lösungsansätze

    Grundsätzlich können - unabhängig von der Regieform - folgende drei Ansätze zu den oben genannten Herausforderungen überlegt werden:

    • Festhalten am Status quo - Investition in das bestehende System
      • Bei diesem Ansatz wird das bestehende System modernisiert aber grundsätzlich beibehalten. Veraltete Geräte werden gegen energieeffiziente Geräte getauscht. Der Investitionsstau wird aufgelöst. Die Abgabe von Flächen ist vielfach nicht möglich. Somit ergeben sich Kosteneinsparungen im Bereich der Energie. Ob sich die Investitionskosten unter betriebswirtschaftlicher Betrachtung rechnen, ist zweifelhaft.
    • Vergrößerung - durch Erhöhung der Verpflegungsteilnehmer eine größere Betriebsausnutzung schaffen
      • Bei der Variante "Vergrößerung" ist der Ansatz, dass bei notwendigen Investitionen die Anzahl der produzierten Portionen erhöht wird. In den meisten älteren Küchen können auf Grund der Größe bei Verwendung von modernen Kochgeräten deutlich mehr Portionen produziert werden. Bei einem Wechsel des Produktionssystems (z.B. bei einer Entkoppelung von Produktion und Ausgabe) kann in der Küche optimiert produziert werden. Dieses Modell ist dann denkbar, wenn weitere Einrichtungen mit Speisen versorgt werden können. Vorsicht ist hier geboten, da man in den Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern (z.B. Caterer) tritt. Bei dieser Variante müssen ggf. Marketing und Vertriebsstrukturen aufgebaut werden. Ratsam ist diese Variante, wenn langfristige Abnahmevereinbarungen geschlossen werden können.
    • Verkleinerung - durch (teilweise) Aufgabe der eigenen Produktion in der Einrichtung 
      • Es besteht die Möglichkeit z.B. den gesamten Mittagessenteil von externen Partnern zu beziehen. So können die Warmkomponenten in cook & chill bzw. cook & freeze oder sous vide gegart als sogenannte High Convenience Komponenten zugekauft werden. Die Her steller bieten heute diese Komponenten in hoher Qualität an. Der Kostenvorteil liegt in der Einsparung eines Teils der Personalkosten für das Küchenpersonal. Diese Speisen müssen trotzdem regeniert, ggf. portioniert  und verteilt werden. Die Spüldienste bleiben ebenfalls im Haus. Am Markt existieren auch Angebote, bei denen das gesamte Mittagessen tablettiert warm angeliefert wird. Hier sind die individuellen Gegebenheiten zu prüfen.

    Den allgemein gültigen Königsweg gibt es nicht 

    Nachdem es den Königsweg nicht gibt, sind die individuellen Anforderungen und Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtung zu erfassen und zu prüfen. Alle oben dargestellten Möglichkeiten haben unter Umständen ihre Berechtigung.

    Die qualitativ hochwertige Versorgung der Bewohner / Patient sollte im Mittelpunkt aller Überlegungen stehen. 

    Eigenregie und frisch

    In der Beratungspraxis haben wir festgestellt, dass sich die Überlegungen in die Varianten Eigenregie versus Caterer zuspitzen. Dabei haben wir festgestellt, dass die Kernfrage, nämlich die Zufriedenheit der Bewohner / Patienten dabei eine untergeordnete Rolle spielt. Viel wichtiger ist aus unserer Erfahrung die konsequente Einforderung der Qualität vom Küchenteam. Caterer sind nicht zwangsläufig günstiger oder teurer.

    Wir konnten in der Vergangenheit mehrfach Einrichtungen wieder in Eigenregie führen oder das Team der eigenen Küchenmitarbeiter coachen. Dabei haben wir sehr gute Resultate erzielt, die die Zufriedenheit aller erheblich gesteigert hat.

    Kompromisslos und konsequent

    Bei einer Einrichtung in Eigenregie sollte aus unserer Überzeugung selber frisch gekocht werden. Um die Abläufe zu entspannen kann auf selbst hergestellt cook & chill Produkte zurück gegriffen werden. Lassen Sie den Köchen im Rahmen der Anforderungen Ihrer Bewohner / Patienten freie Kreativität. Nur so werden Sie verhindern, dass (teure) Convenience Produkte eingesetzt werden. Bei einer optimierten Prozesssteuerung in der Küche können die Produktionszeiten erheblich reduziert werden. Das ist zwar für viele Köche Neuland - aber mit einem Coaching kann dieser Ansatz innerhalb kurzer Zeit erlernt werden.

    Nutzen Sie auch die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Küche um die Fachkräften von stupiden Verwaltungstätigkeiten zu entlasten. Ein automatisiertes Bestellsystem schafft Ihnen z.B. eine deutlich höhere Transparenz über die Warenkosten und verringert den Schwund. Hier sollte auf ein Herstellerunabhängiges System geachtet werden. Mit einer Automatisierung der HACCP Dokumentationen schaffen Sie eine höhere Akzeptanz dieses wichtigen Themas.

    Fazit

    Eine pauschale Lösung gibt es nicht! Für jede Einrichtung sollte eine individuelle Lösung gefunden werden. Mit einer ganzheitlichen Betrachtung aller Möglichkeiten und Faktoren sollte begonnen werden. Erst wenn die Fakten und Varianten auf dem Tisch liegen, kann eine nachhaltige Entscheidung getroffen werden. Erfahrungsgemäß kann auch erst dann die Balance zwischen Qualität und Kosten erstellt werden.

    Die care impuls GmbH unterstützt als unabhängiger Partner sowohl bei der IST-Erhebung als auch bei der strategischen Überlegung, welches System individuell geeignet ist. Wir liefern Ihnen Entscheidungsgrundlagen und begleiten Sie bei der Umsetzung.

    Wir bieten Ihnen eine Reihe von Tools, mit denen Sie bereits im Vorfeld selbst die Wirtschaftlichkeit Ihrer Küche bewerten können. Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine neutrale Arbeitsblätter, mit denen Sie die verschiedenen strategischen Varianten durchspielen können.

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    Online Reputation für Pflegeeinrichtungen immer wichtiger

    Durch die immer stärkere Nutzung von sozialen Medien wird Online-Reputation für Einrichtungen der Sozialwirtschaft wie stationäre Pflegeeinrichtungen oder mobile Pflegedienste immer wichtiger. 

    Beachten Sie 2 Zielgruppen 

    Grundsätzlich sollte der Online-Ruf von Einrichtungen und mobilen Pflegediensten immer aus Kundensicht gepflegt werden. Dabei sind vor allem zwei Zielgruppen  zu berücksichtigen:

    • (potentielle) Bewohner und deren Angehörige 
    • (potentielle) Mitarbeiter

    Bewohner und deren Angehörige

    Pflegeeinrichtungen und mobile Pflegedienste wurden bisher auf Grund persönlicher Empfehlungen oder Empfehlungen der Krankenhäuser ausgewählt. Somit ist das Bild und die Reputation der Einrichtung unheimlich wichtig und muss von der Heimleitung bzw. den Mitarbeitern gepflegt werden.

    Im Internet und den sozialen Medien sind Bewertungsplattformen und Vermittlungsplattformen entstanden, bei denen sich die Kommunikation von der Einrichtung bzw. dem Anbieter entwickelt. User dieser Plattformen tauschen sich untereinander aus oder geben ungefiltert ihre Meinung ab. Somit wird die online Reputation immer wichtiger.

    Hier ist Handeln erforderlich! Sie sollten mindestens wissen, welche Kommentare und Bewertungen über Ihre Pflegeeinrichtung bzw. Pflegedienst im Netz kursieren (Monitoring). Idealerweise sollten Sie auf Kommentare und Bewertungen reagieren - oder noch besser: Sie sollten die Kommunikation und Ihre Online-Reputation steuern.

    Bitte bedenken Sie, zum Teil sind Ihre zukünftigen Bewohner / Patienten oder deren Angehörigen - mindestens aber der Enkel mit Sicherheit in Sozialen Medien wie Facebook, Instagram, Youtube usw. längst aktiv .

    Nehmen Sie an der Kommunikation teil

    Nutzen Sie die sozialen Medien um sich aktiv zu präsentieren. Entwickeln Sie für Ihre Einrichtung bzw. für Ihren Pflegedienst eine MARKE. Machen Sie Ihre Qualität sichtbar und heben Sie sich dadurch auch von der Konkurrenz ab.

    Bewerber

    Laut einer aktuellen Studie der Evangelischen Bank e.V. gibt es derzeit in 6 von 10 Pflegeeinrichtungen knapp 6 offene Stellen für Pflegefachkräfte. Einrichtungen können zum Teil nicht aufgenommen werden oder verspätet aufnehmen, weil Pflegefachkräfte fehlen. Dies bedeutet für die Einrichtung einen wirtschaftlichen Schaden!

    Laut dieser Studie werden in Stellenanzeigen, eine „wertschätzende Unternehmenskultur“, „Möglichkeit zum eigenständigen Arbeiten“ und „berufliche und persönliche Weiterentwicklungen“ als Gründe genannt, sich zu bewerben. 

    WOW - ob das starken Gründe sind, um sich bei einer bestimmten Einrichtung zu bewerben, sei dahingestellt.

    Im Kampf um die besten Bewerber werden Sie mit diesen „Kundennutzen“ nicht gewinnen.

    Recruiting ist heute viel mehr ein Marketing um die besten Bewerber geworden. Passen Sie Ihre Recruitingprozesse, aber auch die Art und Weise der Mitarbeitersuche an. Soziale Medien sind längst ernstzunehmende Plattformen für Bewerber geworden. Hier ist eine gute online Reputation essentiell.

    Mitarbeiter und Bewerber tauschen sich aus

    Nutzen Sie die Möglichkeit sich als Arbeitgeber in den social media Kanälen zu präsentieren und fördern Sie die die Möglichkeiten, dass sich Mitarbeiter und Bewerber austauschen und Sie bewerten. Das ist social media!

    Präsentieren Sie sich als starke Arbeitgebermarke! In den Medien wird bereits von einem „War of Talents“ gesprochen. Allein die Wortwahl bzw. der Vergleich mit einem Krieg zeigt, wie dramatisch die Situation ist. Es wird nicht mehr die Frage gestellt, ob man soziale Medien für die Mitarbeitergewinnung und -führung nutzen soll. Die Frage ist, WIE wird socoal media genutzt.

    Marke aufbauen

    Präsentieren Sie Ihre Pflegeeinrichtung und Ihren mobilen Pflegedienst aktiv nach außen. Definieren Sie Ihr Markenbild und transportieren Sie dieses in den (sozialen) Medien. Nur so können Sie sich optimal am Markt behaupten und haben eine Chance, dem Fachkräftemangel zu entgegenzuwirken.

    Die Online-Reputation ist erforderlich

    Die care impuls GmbH hat hierzu verschiedene Angebote. Mit dem Angebot Facebook FIT  erhalten Sie für 3 Monate Einblicke in die Macht von Facebook. Bei der Erstellung Ihrer (Arbeitgeber-) MARKEN kann die care impuls GmbH auf einen reichen Erfahrungsschatz aus vielen erfolgreichen Umsetzungsbegleitungen zurückgreifen.

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    Die Küche in Eigenregie als Visitenkarte Ihrer Einrichtung- wirtschaftlich und markenbildend!

    Die Küche in Eigenregie bietet für eine Senioreneinrichtung oder vollstationäre Pflegeeinrichtung viele Vorteile. Das Essen und der Wunsch nach einer eignen Küche in der Einrichtung ist für viele zukünftige Bewohner und deren Angehörigen ein Entscheidungskriterium für die Wahl einer Einrichtung.

    Kochen ist mehr als ein Nebenprozess

    Der vermeintliche „Nebenprozess“ KOCHEN entscheidet sehr oft über die Belegung der Einrichtung. Eine klare Definition der Ziele der eigenen Küche und genaue Vorgaben in wirtschaftlicher und qualitativer Hinsicht sind für den Erfolg einer Küche in Eigenregie elementar. Wenn die Abteilung auch keine Gewinne abwerfen kann, so muss die Küche in Eigenregie als Profitcenter geführt werden. Regelmäßige Auswertungen sämtlicher Bereiche sind entscheidend über Erfolg oder Misserfolg der eigenen Küche. Der Einsatz von externen Dienstleistern ist nur selten günstiger, der Eigenbetrieb ist flexibler und ermöglicht die Erreichung der Ziele der Einrichtung.

    Eine große Gefahr besteht bei Servicegesellschaften, die mit externen Dienstleistern geschlossen wurden, wenn diese Servicegesellschaften einige Jahre gemeinsam betrieben werden. Hier werden regelmäßig Mitarbeiterschlüssel und Warenkosten zu selten überprüft und Vorgaben angepasst.

    Die Küche in Eigenregie bietet viele Vorteile

    Wirtschaftliche Vorteile

    • Einhaltung der verhandelten Sätze

    Grundvoraussetzungen sind klare Vorgaben der einzelnen Kosten (Warenkosten, Personalkosten, Betriebskosten wie z.B. Energie, aber auch die Messung von Speisenresten (Neben der ethischen Herausforderung Lebensmittel wegzuschmeißen, die wirtschaftliche Komponente beachten: jedes Kilogramm Speiseabfall ist mit mind. 4 € zu bewerten (Warenkosten, Produktionskosten, Entsorgung – bei einer 120 Ltr. Tonne Speisenreste die erfahrungsgemäß zu 2/3 gefüllt wird beträgt der Verlust somit 320 € je Tonne)

    • Transparenz

    Grundvoraussetzung sind regelmäßige Auswertungen (in % zu den (theoretischen) Einnahmen und je Bewohner)

    • Warenkosten
    • Personalkosten
    • Betriebskosten
    • Energie
    • AfA
    • Qualität (Bewohner- / Mitarbeiterbefragung, Auswertung Beschwerden, Menge Speisenabfall je BKT)            

    Umwegrentabilität

    • Zufriedene Bewohner und Angehörige
    • Entscheidungskriterium für oder gegen eine Einrichtung

     Markenbildend

    Die Markenbildung ist in der gesundheits- und Sozialwirtschaft ein immer noch wenig beachteter Aspekt. Dafür sind z. B. folgende Punkte zu beachten:

    • Definition eines eigenen Qualitätsstandards (regional, saisonal, Anteil Frischeprodukte, BIO-Anteil, Anteil fair gehandelter Produkte (z.B. Fair trade Kaffee,  etc.)
    • Einbeziehung regionaler Lieferanten
    • Arbeitgebermarke aufbauen durch Ausbildung, Schulung, Weiterbildung der Mitarbeiter
    • Präsenz bei Veranstaltungen zeigen
    • Sofern möglich Zusatzerlöse am Drittmarkt (z.B. Kindergarten, Schulen, Essen auf Rädern, weiteren Einrichtungen, etc.)
    • Marketing für die Küche in Eigenregie durchführen

    Die Küche in Eigenregie kann somit zur Visitenkarte der Einrichtung werden. 

    Die Experten der care impuls GmbH unterstützen bei einer Optimierung der Küche in Eigenregie und bei der Rückführung der Küche wieder in Eigenregie. 

    Sprechen Sie uns an!

    7 Dinge die Sie jetzt zur Umsetzung der DSGVO in Ihrer Einrichtung machen MÜSSEN

    Seit 25. Mai 2018 ist die neue DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) und das aktualisierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) in Kraft. Die Verordnung und das BDSG neu regeln den Umgang mit personenbezogenen Daten. Durch die DSGVO wird eine europaweit einheitliche Vorgangsweise beim Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt.

    Speziell medizinischen Einrichtungen, Tagepflegeanbieter und stationäre Pflegeeinrichtungen erheben, speichern, verarbeiten und nutzen eine große Menge personenbezogene Daten – zum Teil auf Grund gesetzlicher Vorgaben, zum Teil zur Vereinfachung der Tätigkeiten, aus Qualitätsgründen oder für Marketing- und Vertriebszwecke.

    Neben Patienten- / Bewohnerdaten werden Personaldaten und sonstige personenbezogene Daten in zum Teil erheblichen Umfang bearbeitet.

    Am 25. Mai 2018 ist es soweit – die DSGVO tritt in Kraft!

    Nicht alles ist neu, vieles war bereits im bestehenden Datenschutzgesetz und weiteren Gesetzen und Verordnungen geregelt. Allerdings wurde das Thema Datenschutz oftmals lediglich als lästiges Übel wahrgenommen und Abweichungen von den öffentlichen Stellen nur in Ausnahmefällen sanktioniert. Die Strafen waren bisher gering. Dies wird sich mit dem 25.05.2018 ändern.

    Sie sollten folgende 7 Dinge kurzfristig erledigen:

    Nutzen Sie die Chance

    Die Einführung der DSGVO ist ein guter Anlass, die vorhandenen Daten im Unternehmen genauer unter die Lupe zu nehmen und den Patienten / Bewohnern und Angehörigen zu zeigen „Wir nehmen Datenschutz ernst“. Nutzen Sie die Chance, von „Big Data“ zu profitieren – rechtskonform!

    Führen Sie eine Bestandsaufnahme durch

    Überprüfen Sie, wo in Ihrer Einrichtung personenbezogene Daten vorliegen. Erfahrungsgemäß werden an unterschiedlichen Orten / Abteilungen Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Überprüfen Sie, wie Sie an die Daten gekommen sind, zu welchem Zweck die Daten erhoben wurden und wer Zugriff auf diese Daten hat. Überprüfen Sie Ihre Website und ggf. Ihr Newslettersystem.

    Erstellen Sie ein Verarbeitungsverzeichnis

    In einem Verarbeitungsverzeichnis werden die Prozesse eingetragen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Darüber hinaus werden in diesem Verzeichnis die Verantwortlichen, der Zweck der Datenverarbeitung und Beschreibungen zu Datensicherheitsmaßnahmen, etc. erfasst. Dieses Verarbeitungsverzeichnis ist neu und erfordert, dass alle Prozesse im Unternehmen geprüft werden müssen.

    Führen sie eine Datenschutz-Folgeabschätzung durch

    Sofern ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen durch die Verarbeitung seiner Daten besteht, muss das Unternehmen eine Datenschutz-Folgeabwägung durchführen. Das Ziel hierbei ist, aufzuzeigen, was gegen dieses Risiko unternommen wird.

    Befolgen Sie die Informationspflicht

    Die betroffene Person hat das Recht zu hinterfragen, welche Daten über ihn / sie bei Ihnen gespeichert wurden (Auskunftsrecht). Darüber hinaus besteht grundsätzlich das Recht auf Löschung der Daten (ggf. durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt).

    Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag

    Haben Sie als Unternehmen externe Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt bzw. verwenden externe Dienstleister personenbezogene Daten (z.B. Lohnbuchhaltung, IT-Systemhaus, externe Speisenversorgung,  etc.) müssen Sie mit diesem Dienstleister einen sog. Auftragsverarbeitungsvertrag schließen, der die Art und Weise sowie Löschung der personenbezogenen Daten regelt.

    Regeln Sie den Fall einer Data Breach Notification

    Sollte es zu einer Datenschutzverletzung wie z.B. Datenverlust durch Diebstahl, Hackerangriff, etc. kommen, sind Sie verpflichtet zum einen die betroffenen Personen und die zuständigen Behörden binnen 72 Stunden zu informieren. Als Ausnahme gilt hier, wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich kein Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Betroffenen bedeutet. Beachten Sie hierbei ggf. personenbezogene Daten auf Mobiltelefonen, etc.

    Neben den oben genannten unbedingt zu prüfenden Punkten besteht für eine Einrichtung relativ schnell die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies kann entweder durch eine interne oder externe Person erfolgen. Prüfen Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.

    Die care impuls GmbH hat sich auf die operative Umsetzung der Einführung der DSGVO und des BDSG neu in Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialbranche spezialisiert. Bei Bedarf kann die Funktion eines externen Datenschutzbeauftragten übernommen werden.

    Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Neuerungen der DSGVO und des BDSG neu – mit Augenmaß und Praxiserfahrung.

    Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.