In der Lebensmittelbranche ist jedes Detail der Produktkennzeichnung entscheidend – insbesondere, wenn es um nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben geht. Die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist das Herzstück der EU-Regulierung und schützt Verbraucher vor irreführenden Versprechen. Als Fachberater für Lebensmittelsicherheit ist es unerlässlich, die komplexen Vorschriften zu verstehen, um rechtssicher und vertrauenswürdig zu agieren.

Worum geht es in der Health-Claims-Verordnung?
Die Verordnung stellt klar: Jede Angabe, die eine positive Wirkung auf die Gesundheit suggeriert, muss wissenschaftlich belegt sein. Sie unterscheidet zwischen zwei Hauptkategorien von Claims:
- Nährwertbezogene Angaben (Nutrient Claims): Diese Aussagen beziehen sich auf den Nährstoffgehalt eines Lebensmittels. Beispiele wie „fettarm“ oder „reich an Ballaststoffen“ sind nur zulässig, wenn bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllt sind. So darf ein Produkt nur als „fettarm“ beworben werden, wenn der Fettgehalt unter dem festgelegten Grenzwert liegt. Die genauen Bedingungen finden Sie im Anhang der Verordnung.
- Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims): Diese Claims stellen einen direkten Zusammenhang zwischen einem Lebensmittelbestandteil und der menschlichen Gesundheit her. Sie sind streng reguliert und bedürfen einer Zulassung durch die Europäische Kommission auf Basis einer wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit).
Arten von Gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims)
Allgemeine Gesundheitsangaben: Sie beziehen sich auf die normale Funktion des Körpers, wie z. B. „Calcium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.“
Angaben zur Krankheitsrisikominderung: Diese Claims sind besonders sensibel und dürfen nur verwendet werden, wenn sie wissenschaftlich fundiert sind und das Risiko einer bestimmten Krankheit signifikant reduzieren, wie z. B. „Pflanzensterine und Pflanzenstanole tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels bei.“
Angaben zur kindlichen Entwicklung und Gesundheit: Diese Claims sind speziell auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet und müssen den strengsten wissenschaftlichen Anforderungen genügen.
Was ist laut Health-Claims-Verordnung strengstens verboten?
Die Verordnung zieht klare rote Linien, um Konsumenten zu schützen:
- Heilversprechen: Keinem Lebensmittel darf eine heilende, lindernde oder vorbeugende Wirkung bei Krankheiten zugeschrieben werden. Solche Aussagen fallen unter das Arzneimittelrecht.
- Irreführende Behauptungen: Claims, die den Anschein erwecken, eine ausgewogene Ernährung sei nicht notwendig, sind verboten.
- Angstmacherei: Aussagen, die Angst vor bestimmten Lebensmitteln oder Ernährungsgewohnheiten schüren, sind untersagt.
Rechtssicherheit und Vertrauen schaffen
Die Health-Claims-Verordnung ist mehr als nur eine rechtliche Pflicht – sie ist ein Qualitätsmerkmal. Wer die Verordnung konsequent anwendet, demonstriert nicht nur Compliance, sondern auch Transparenz und Seriosität. In einem Markt, der von Misstrauen gegenüber falschen Versprechen geprägt ist, schafft die Einhaltung dieser Vorgaben einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
Bleiben Sie mit den neuesten Entwicklungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit und der Health-Claims-Verordnung auf dem Laufenden, um Ihre Produkte zukunftssicher zu gestalten.
Wir von der care-impuls GmbH unterstützen Sie zu Fragen rund um die Lebensmittelsicherheit und beraten Sie zu allen Fragen der Kennzeichnung von Lebenmsitteln.