Thomas Mansberger ist offizieller IFS-Consultant

Meilenstein für die Lebensmittelsicherheit - Thomas Mansberger ist offizieller IFS-Consultant

In der Lebensmittelbranche ist Vertrauen die wichtigste Währung. Doch Vertrauen entsteht nicht durch Versprechen, sondern durch messbare Standards und kompromisslose Qualität. Wir freuen uns daher außerordentlich, eine besondere Neuigkeit teilen zu dürfen:  Thomas Mansberger hat die anspruchsvolle Prüfung zum offiziellen IFS-Consultant erfolgreich bestanden.

Damit setzt die care-impuls GmbH ein klares Zeichen für Kompetenz und Zuverlässigkeit in der Beratung entlang der gesamten Lieferkette, speziell im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit.

Warum IFS-Standards für Ihr Unternehmen entscheidend sind

Der International Featured Standard (IFS) ist weit mehr als nur ein Zertifikat an der Wand. Er ist das Rückgrat für Unternehmen, die im globalen Handel bestehen wollen. Ob Produktion, Handel oder Logistik – die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit steigen stetig. Thomas Mansberger begleitet Sie nun mit offiziellem Segen der IFS Management GmbH bei der Implementierung und Optimierung dieser Systeme.

Wir decken dabei das gesamte Spektrum ab:

  • IFS Food: Für Unternehmen, die Lebensmittel produzieren und verarbeiten.
  • IFS Broker: Für Händler, Agenturen und Importeure, die sicherstellen müssen, dass ihre Lieferanten die Qualitätsvorgaben erfüllen.
  • IFS Logistics: Für alle Akteure im Transportwesen und in der Lagerhaltung, die die Integrität des ordnungsgemäßen Transports und Lagerung sowie die Einhaltung der Kühlkette und die Sicherheit der Produkte garantieren.

Die Bedeutung der GFSI-Anerkennung

Ein entscheidender Punkt, den wir in unserer Beratung immer wieder betonen: Die IFS-Systeme sind von der Global Food Safety Initiative (GFSI) anerkannt. In einer globalisierten Welt ist das der "Goldstandard". Eine GFSI-anerkannte Zertifizierung signalisiert Ihren Kunden weltweit, dass Ihr Betrieb nach den höchsten international verfügbaren Sicherheitsanforderungen arbeitet. Dies öffnet Türen zu neuen Märkten und Großabnehmern, die diese Standards zwingend voraussetzen.

Unser ganzheitlicher Ansatz

Obwohl wir stolz auf die spezialisierte IFS-Expertise sind, endet unser Horizont hier nicht. Die care-impuls GmbH versteht Lebensmittelsicherheit als ganzheitliches Konzept. Neben den IFS-Standards beraten wir Sie kompetent zu weiteren hochwertigen Systemen wie FSSC 22000 oder dem klassischen HACCP-Konzept.

Unser Ziel ist es nicht nur, dass Sie die Audits bestehen, sondern dass die Prozesse in Ihrem Unternehmen gelebt werden und einen echten Mehrwert bieten. Mit Thomas Mansberger als offiziellem Consultant an Ihrer Seite sind Sie bestens für die nächsten Audits gewappnet.

Besuchen Sie uns auf www.care-impuls.de und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Qualitätsziele erreichen!

Bild zeigt IFS LOGO care-impuls GmbH

Der Anruf am Freitagnachmittag: Warum 90% aller Notfallpläne im Ernstfall versagen

Stellen Sie sich vor: Es ist Freitag, 14:30 Uhr. Die Produktion läuft auf Hochtouren, das Wochenende steht vor der Tür. Dann klingelt das Telefon. Ein Kunde hat ein Metallteil in Ihrem Produkt gefunden. Er blutet. Und er hat bereits Fotos auf Facebook gepostet.

Hand aufs Herz: Wissen Sie in genau dieser Sekunde, was zu tun ist?

Bild zeigt einen Mann in einer Krise am Telefon care-impuls GmbH

KI-generiert

In unserer Beratungspraxis bei der care-impuls GmbH erleben wir oft das Phänomen des „verstaubten Aktenordners“. Jedes Unternehmen hat ein HACCP-Konzept und ein Notfallhandbuch. Doch wenn es wirklich brennt, passiert Folgendes:

  1. Die Telefonliste ist veraltet.

  2. Niemand weiß, wer die Entscheidung für einen Rückruf treffen darf (der Chef ist im Urlaub).

  3. Aus Panik wird geschwiegen – während sich der „Shitstorm“ online bereits verselbstständigt.

Krise ist keine Zeit zum Lesen

Im Notfall haben Sie keine Zeit, Kapitel 4.2 im Handbuch zu studieren. Sie brauchen „Muskelgedächtnis“. Sie müssen intuitiv wissen:

  • Ist das ein Incident oder eine Krise?

  • Muss ich eine RASFF-Meldung machen?

  • Was sage ich der Presse, ohne mich rechtlich angreifbar zu machen?

Vorbereitung ist der beste Versicherungsschutz

Genau aus diesem Grund haben wir unser Angebot erweitert. Wir glauben nicht mehr an reine Theorie-Schulungen für Krisenmanagement. Wir glauben an Training. In unserem neuen Seminar „Code Red“ simulieren wir genau diesen Freitagnachmittag-Anruf. Dazu haben wir ein aktives Medientraining in unser Praxisseminar integriert.

Damit Sie im Ernstfall nicht reagieren müssen, sondern agieren können.

2.400 Erkrankte & 8 Tote: Die gefährlichsten Hygienefallen 2024

Ein neuer Bericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigt eine alarmierende Bilanz für das Jahr 2024. Insgesamt wurden in Deutschland 271 lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche registriert.

Diese Zahlen sind ein Weckruf für jedes Lebensmittelunternehmen:

  • Mind. 2.400 Menschen erkrankten, 451 mussten ins Krankenhaus und 8 verstarben.
  • Salmonella spp. (33 %) und Campylobacter spp. (26 %) sind weiterhin die Hauptverursacher.
  • Besonders im Fokus: Take-Away-Imbisse, die Gastronomie und Haushalte waren die häufigsten Verzehrorte.

Wo lauern die Gefahren?

Der Bericht identifiziert klare Schwachstellen in der Kette. Wenn die Ursachen geklärt werden konnten, spielten oft Kreuzkontaminationen, unzureichende Wärmebehandlung oder infiziertes Personal eine entscheidende Rolle. Als Ursprungsorte der Probleme wurden am häufigsten die Gastronomie, der Einzelhandel sowie Kantinen und Gemeinschaftsverpflegung genannt.

Die größten Ausbrüche 2024

Diese drei Fallbeispiele verdeutlichen, wie unterschiedlich die Infektionswege sein können – von tierischen Produkten über verarbeitete Speisen bis hin zu frischem Gemüse:


Den Bericht im Detail lesen

Der vollständige Bericht kann über www.bvl.bund.de im Bereich Service (Infothek > Berichte) heruntergeladen werden. Wir empfehlen Ihnen den offiziellen Download direkt beim BVL.

Ihr Schutzschild für Lebensmittelsicherheit: Care-Impuls GmbH

Statistiken wie diese sind kein Schicksal, sondern ein Risiko-Barometer. Ein einziger Hygienefehler kann nicht nur die Gesundheit Ihrer Gäste ruinieren, sondern durch Bußgelder und Reputationsschäden die Existenz Ihres gesamten Unternehmens gefährden.

Genau hier ist Care-Impuls Ihr starker Partner!  

Wir sind die Experten, die Ihre Prozesse objektiv prüfen und optimieren. So unterstützen wir Sie konkret:

  • Sicher durch jede Kontrolle: Wir bereiten Sie so vor, dass Sie der Lebensmittelüberwachung gelassen entgegensehen können.
  • HACCP ohne Kopfschmerzen: Wir erstellen und pflegen Ihre Konzepte – praxisnah und rechtssicher.
  • Fehler finden, bevor sie passieren: Durch unsere Audits identifizieren wir Schwachstellen, bevor daraus ein Ernstfall wird.
  • Vermeidung von Listungen: Wir sorgen dafür, dass Ihr Betrieb nicht aufgrund von Mängeln in öffentlichen Registern oder Warnportalen erscheint.

Überlassen Sie Ihre Lebensmittelsicherheit nicht dem Zufall! 

Unsichtbare Risiken – wenn Verpackungen zum Problem werden

In der Lebensmittelproduktion fließen viel Zeit und Geld in Rohstoffe, Rezepturen und Prozesse. Verpackungen und andere Lebensmittelkontaktmaterialien (Food Contact Materials, FCM) laufen dabei häufig einfach mit – obwohl sie rechtlich und technisch ein zentrales Risiko darstellen.

Ob Schläuche, Dichtungen, Förderbänder oder die Endverpackung: Alles, was mit dem Lebensmittel in Kontakt kommt, kann Stoffe an das Produkt abgeben. Wer hier nicht sauber geprüft und dokumentiert ist, riskiert im Ernstfall die Verkehrsfähigkeit seiner Produkte.

Migration – kein Sonderfall, sondern Physik

Migration ist der Übergang von Stoffen aus dem Material in das Lebensmittel. Dieser Vorgang ist unvermeidbar und folgt physikalischen Gesetzen. Kritisch wird Migration insbesondere dann, wenn:

  • hohe Temperaturen auftreten (z. B. Heißabfüllung),

  • lange Kontaktzeiten bestehen,

  • fetthaltige oder saure Lebensmittel verarbeitet werden,

  • Recyclingmaterialien eingesetzt werden.

Typische Praxisbeispiele:

  • Recyclingkarton: Ohne funktionelle Barriere können Mineralölbestandteile (MOSH/MOAH) in das Lebensmittel übergehen.

  • Unbeschichtetes Aluminium: Bei Kontakt mit sauren Produkten kann es zu chemischen Reaktionen kommen.

  • NIAS (Non-Intentionally Added Substances): Abbauprodukte oder Verunreinigungen, die nicht bewusst eingesetzt werden, aber dennoch bewertet werden müssen.

Diese Stoffe tauchen in keiner Rezeptur auf – sind aber rechtlich relevant und Bestandteil der Risikobewertung.

Rechtliche Anforderungen – mehr als eine Konformitätserklärung

Die rechtlichen Vorgaben für FCM sind eindeutig und mehrstufig aufgebaut:

  • Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004
    Materialien dürfen die menschliche Gesundheit nicht gefährden und keine unvertretbare Veränderung der Lebensmittel verursachen.

  • GMP-Verordnung (EG) Nr. 2023/2006
    Unternehmen sind verpflichtet, ein wirksames Qualitätssicherungssystem für FCM zu betreiben. Fehlende oder unvollständige Dokumentation stellt bereits einen Rechtsverstoß dar – unabhängig davon, ob Migration nachgewiesen wurde.

  • Kunststoff-Verordnung (EU) Nr. 10/2011
    Sie regelt unter anderem spezifische Migrationslimits (SML) und Gesamtmigrationslimits (OML). Diese Grenzwerte sind zwingend einzuhalten.

  • Nationale Empfehlungen (z. B. BfR)
    Für Materialien wie Papier, Karton, Silikon oder Elastomere existieren häufig keine spezifischen EU-Verordnungen. In diesen Fällen gelten nationale Empfehlungen als Stand von Wissenschaft und Technik.

Ein zentraler Praxisfehler: Stimmen die realen Einsatzbedingungen (z. B. 70 °C Abfülltemperatur) nicht mit den Angaben in der Konformitätserklärung des Lieferanten (z. B. geprüft bis 40 °C) überein, ist die Erklärung rechtlich nicht belastbar. Das Risiko trägt der Inverkehrbringer.

Nutzen Sie den folgenden Kurzcheck als erste Standortbestimmung. Wenn Sie eine Frage nicht eindeutig mit „Ja“ beantworten können, besteht Handlungsbedarf.

🕒 60-Sekunden-Compliance-Check


Einordnung:

🟢 Alle Fragen mit „Ja“: Gute Basis. Halten Sie Unterlagen aktuell und prüfen Sie Änderungen regelmäßig.

🟡 1–2× „Nein“: Erhöhtes Risiko. Die FCM-Compliance sollte gezielt überprüft werden.

🔴 Mehr als 2× „Nein“: Kritisch. Die rechtliche Absicherung Ihrer Produkte ist aktuell nicht ausreichend.

Unser Fazit

Lebensmittelkontaktmaterialien sind kein Randthema und keine reine Formsache. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Produktsicherheit und der rechtlichen Absicherung. Unvollständige oder unpassende Dokumentation kann zu Beanstandungen, Vertriebsstopps oder Rückrufen führen – oft unabhängig von der eigentlichen Produktqualität.

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Bestandsaufnahme Ihrer eingesetzten FCM
  • der Prüfung von Konformitätserklärungen
  • der Bewertung von NIAS und Migration
  • der rechtssicheren Dokumentation für Kontrollen

31. Dezember 2026: Der Tag, an dem Ihre Lieferkette stillstehen könnte

Tipp: Starten Sie mit dem kostenlosen EUDR-Quick-Check! In wenigen Sekunden wissen Sie, ob Ihre Lieferkette gefährdet ist.

🎯 EUDR-QUICK-CHECK

Prüfen Sie Ihre Compliance (Kästchen anklickbar):

📦 FUTTERMITTEL

Status-Check:
5/5: EUDR-Ready ✅
3-4: Kritisch (Handeln!) 🟡
0-2: Risiko Lieferstopp 🔴

🍪 LEBENSMITTEL

Status-Check:
5/5: EUDR-Ready ✅
3-4: Kritisch (Handeln!) 🟡
0-2: Nicht verkehrsfähig 🔴

🚚 LOGISTIKER

Status-Check:
5/5: EUDR-Ready ✅
3-4: Kritisch (Handeln!) 🟡
0-2: Haftungsrisiko 🔴

Die Zertifizierungsfalle: Warum FSSC 22000, IFS, ISO 22000 oder GMP+ FC Scheme 2020 nicht mehr reichen 

Stellen Sie sich vor, es ist der 2. Januar 2027. Ihre LKWs stehen vollbeladen auf dem Hof, aber die Ware darf das Werk nicht verlassen. Kein Versand, Umsatz, Plan B. Warum? Weil für die Rohstoff-Charge in Ihrem Silo keine gültige Referenznummer im EU-Informationssystem vorliegt.

Was wie ein Bürokratie-Albtraum klingt, ist die harte Realität der EUDR (European Deforestation Regulation). Am 30. Dezember 2026 wird das Gesetz für alle Marktteilnehmer scharf geschaltet. Ab diesem Moment ist die lückenlose Dokumentation keine Option mehr – sie ist die Voraussetzung für Ihre Existenzberechtigung am Markt.

Standards ohne Sicherheiten

Viele Unternehmen wiegen sich in falscher Sicherheit:

  • Futtermittelhersteller verweisen auf GMP+ FC Scheme 2020, QS oder pastus+.
  • Lebensmittelhersteller verlassen sich auf IFS, FSSC 22000, ISO 22000 oder BRC.
  • Logistiker glauben, durch ihre Transport-Zertifizierungen abgesichert zu sein.

Doch hier liegt der fatale Irrtum: Die EUDR ist kein freiwilliger Standard, den man bei einem Audit „nachbessert“. Sie ist ein Gesetz mit drakonischen Strafen. Während Ihre Zertifizierungen die Hygiene und Prozesse sichern, verlangt die EUDR etwas völlig Neues: Die lückenlose Geolokalisierung jeder Rohstoffcharge bis zum Ursprung – Flurstück für Flurstück.

Zertifikate sind 2026 nur noch das Ticket zum Spiel – die EUDR-Sorgfaltserklärung ist die Erlaubnis, das Spielfeld überhaupt zu betreten.

Ab Dezember 2026 wird’s ernst: Die Beweislastumkehr

Wer glaubt, bis Jahresende Zeit zu haben, unterschätzt die massive Komplexität der Datenmigration. Die EUDR führt eine Beweislastumkehr ein: Nicht die Behörde muss Ihnen einen Verstoß nachweisen – Sie müssen beweisen, dass jedes Gramm Soja, Palmöl, Rind, Kaffee oder Kakao „entwaldungsfrei“ ist (Referenzdatum 31.12.2020).

Ohne digitale Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) gilt ein Vermarktungsverbot.

Logistiker – das bedeutet: Sie werden zum Hüter der Datenkette. Geht die Zuordnung der Geodaten während des Umschlags verloren, ist die Ware wertlos.

Lebensmittel-/Futtermittelhersteller – das bedeutet: Jede Zutat, und sei sie noch so klein, muss konform sein, sonst ist das Endprodukt nicht verkehrsfähig.

Das gefährliche „Abwarten-und-Sehen“-Spiel

„Die Verschiebung hat uns doch Luft verschafft“, hört man oft in den Management-Etagen. Ein strategischer Fehler. Die Fristverlängerung auf Ende 2026 war keine Entspannung, sondern eine Gnadenfrist, um IT-Schnittstellen und Lieferantenverträge rechtssicher aufzubauen.

Wer erst im Sommer 2026 beginnt, seine Lieferketten zu prüfen, läuft ins offene Messer:

  1. Daten-Vakuum: Vorlieferanten in Drittländern sind oft nicht vorbereitet.
  2. Sanktionen: Bußgelder von bis zu 4 % Ihres gesamten EU-Jahresumsatzes.
  3. Reputation: Ein öffentliches Listing als Unternehmen mit EUDR-Verstoß bedeutet das Aus bei Großkunden und im Einzelhandel.

Wir sind Ihr Brandschutz im EUDR-Dschungel

Als spezialisierte Consultants kennen wir die harten Anforderungen der GMP+ FC Scheme 2020, QS, IFS, FSSC 22000 und anderen Zertifizierungen – und wir wissen genau, wo die EUDR diese Strukturen sprengt. Wir schließen die Lücke zwischen Qualitätsmanagement und gesetzlicher Sorgfaltspflicht.

Wir unterstützen Futtermittelhersteller, Lebensmittelbetriebe und Logistik-Partner dabei:

  • Risiko-Audit: Wir bewerten Ihre Lieferanten sofort nach EUDR-Kriterien.
  • Prozess-Integration: Wir implementieren Geodaten-Tracking in Ihr bestehendes QM-System.
  • Rechtssicherheit: Wir schulen Ihr Team für die rechtssichere Erstellung der Sorgfaltserklärungen und helfen dabei, Sorgfaltserklärungen systematisch zu erstellen – damit Ihre Produktion 2027 weiterläuft.

<img draggable=Unser Beratungskalender für Q1 2026 ist fast ausgebucht! Sichern Sie sich jetzt Ihren individuellen EUDR-Strategie-Slot und vermeiden Sie Produktionsstopps oder Bußgelder. Wir klären Ihre Risikolage – vertraulich, praxisnah und branchenspezifisch.

Und denken Sie daran: Die EUDR gilt auch, wenn Ihre Lieferanten in Drittländern sitzen. Sie als Inverkehrbringer in der EU tragen die volle Verantwortung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Lieferketten im Januar 2027 weiterrollen – statt stillstehen.

Der Countdown läuft. Starten Sie jetzt, bevor Ihre Lieferkette zum Stillstand kommt!

🚀 Neue Leitsätze für Fisch & Fischerzeugnisse 2025

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse umfassend aktualisiert. Sie wurden offiziell über den Bundesanzeiger veröffentlicht und sind seitdem gültig. Für Lebensmittelhersteller bedeutet das: Rezepturen, Kennzeichnung und Vermarktung müssen überprüft werden – und zwar zeitnah.

Damit Sie nicht stundenlang Seiten durchsuchen müssen, fassen wir die wichtigsten Änderungen kompakt zusammen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

1. Präzisere Definitionen für Marinaden und veredelte Fischprodukte

  • Marinierte Fischerzeugnisse werden jetzt klar abgegrenzt: Essig bzw. Säuerungsmittel + Salz + geschmacksgebende Zutaten, ohne Wärmeeinwirkung.
  • Marinaden, Würzmarinaden und Aufgüsse werden nun eindeutiger unterschieden.

2. Schärfere Regeln für Bezeichnungen & Etiketten

  • Produktbezeichnungen müssen sensorisch prägende Zutaten enthalten – nicht nur „Marketing-Wörter“ auf der Verpackung.
  • Beispiel: „Lachsfilet in Tomatensauce“ braucht sensorisch erfassbaren Tomatengehalt.

3. Verbesserte Struktur & neue Kapitel

  • Die Leitsätze enthalten nun klar gegliederte Abschnitte, u. a.:
    • Herstellung & Bezeichnung
    • Beschaffenheitsmerkmale
    • Sensorik
    • Bearbeitungsfehler
  • Besonders relevant für verarbeitete Produkte & Tiefkühlware.

4. Mehr Transparenz für Zutatenanteile

  • Mindestanteile bestimmter Bestandteile (z. B. Fischgehalt bei Soßenprodukten) wurden präzisiert.
  • Werbeaussagen wie „mit Kräutern“, „in Tomatensauce“, „mit Sahne“ sind jetzt streng reguliert.

<img draggable=Was Hersteller jetzt tun sollten

  • Kennzeichnung prüfen: Entsprechen Produktnamen den neuen Anforderungen?
  • Rezepturen anpassen: Sensorisch prägende Zutaten wirklich in ausreichender Menge enthalten?
  • Dokumentation aktualisieren: Rezepturen, Spezifikationen, Prüfberichte.
  • Marketing-Claims prüfen: Alles, was nach außen kommuniziert wird, muss überprüfbar sein.

<img draggable=Wichtig: Beanstandungen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung sind ab sofort möglich.

 

<img draggable= Quellen & Downloadlinks

1. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse – Download (PDF)

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeFische.html

2. Bundesanzeiger

Amtliche Veröffentlichung der Änderungen – BAnz AT 20.11.2024 B2

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/Rm23s8it76R5eKDg3Bs

3. Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK)

Hinweis: „Änderungen der Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse veröffentlicht“

https://bvlk.de/aenderungen-leitsaetze-fisch-und-fischerzeugnisse/

 

<img draggable=Fazit: Jetzt aktiv werden – bevor es teuer wird

Die neuen Leitsätze bringen mehr Klarheit und gleichzeitig mehr Verantwortung. Hersteller sollten ihre Produktpalette zügig prüfen, um Beanstandungen, Rückfragen der Überwachung oder Reputationsschäden zu vermeiden.

 

<img draggable= Kontaktieren Sie uns unverbindlich! 

Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Fischprodukte den neuen Leitsätzen entsprechen?

Wir prüfen Ihre Rezepturen, Etiketten & Werbeaussagen – effizient, rechtssicher und praxisnah.

<img draggable=Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch anfragen:  info@care-impuls.de