Die Health-Claims-Verordnung- ein Leitfaden für Lebensmittelprofis

In der Lebensmittelbranche ist jedes Detail der Produktkennzeichnung entscheidend – insbesondere, wenn es um nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben geht. Die Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 ist das Herzstück der EU-Regulierung und schützt Verbraucher vor irreführenden Versprechen. Als Fachberater für Lebensmittelsicherheit ist es unerlässlich, die komplexen Vorschriften zu verstehen, um rechtssicher und vertrauenswürdig zu agieren.

Bild zeigt eine Tomate und Tabletten care-impuls GmbH, KI generiert
Grafik KI-generiert

Worum geht es in der Health-Claims-Verordnung?

Die Verordnung stellt klar: Jede Angabe, die eine positive Wirkung auf die Gesundheit suggeriert, muss wissenschaftlich belegt sein. Sie unterscheidet zwischen zwei Hauptkategorien von Claims:

  1. Nährwertbezogene Angaben (Nutrient Claims): Diese Aussagen beziehen sich auf den Nährstoffgehalt eines Lebensmittels. Beispiele wie „fettarm“ oder „reich an Ballaststoffen“ sind nur zulässig, wenn bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllt sind. So darf ein Produkt nur als „fettarm“ beworben werden, wenn der Fettgehalt unter dem festgelegten Grenzwert liegt. Die genauen Bedingungen finden Sie im Anhang der Verordnung.
  2. Gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims): Diese Claims stellen einen direkten Zusammenhang zwischen einem Lebensmittelbestandteil und der menschlichen Gesundheit her. Sie sind streng reguliert und bedürfen einer Zulassung durch die Europäische Kommission auf Basis einer wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit).

Arten von Gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims)

Allgemeine Gesundheitsangaben: Sie beziehen sich auf die normale Funktion des Körpers, wie z. B. „Calcium trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei.“

Angaben zur Krankheitsrisikominderung: Diese Claims sind besonders sensibel und dürfen nur verwendet werden, wenn sie wissenschaftlich fundiert sind und das Risiko einer bestimmten Krankheit signifikant reduzieren, wie z. B. „Pflanzensterine und Pflanzenstanole tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels bei.“

Angaben zur kindlichen Entwicklung und Gesundheit: Diese Claims sind speziell auf die Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet und müssen den strengsten wissenschaftlichen Anforderungen genügen.

Was ist laut Health-Claims-Verordnung strengstens verboten?

Die Verordnung zieht klare rote Linien, um Konsumenten zu schützen:

  • Heilversprechen: Keinem Lebensmittel darf eine heilende, lindernde oder vorbeugende Wirkung bei Krankheiten zugeschrieben werden. Solche Aussagen fallen unter das Arzneimittelrecht.
  • Irreführende Behauptungen: Claims, die den Anschein erwecken, eine ausgewogene Ernährung sei nicht notwendig, sind verboten.
  • Angstmacherei: Aussagen, die Angst vor bestimmten Lebensmitteln oder Ernährungsgewohnheiten schüren, sind untersagt.

Rechtssicherheit und Vertrauen schaffen

Die Health-Claims-Verordnung ist mehr als nur eine rechtliche Pflicht – sie ist ein Qualitätsmerkmal. Wer die Verordnung konsequent anwendet, demonstriert nicht nur Compliance, sondern auch Transparenz und Seriosität. In einem Markt, der von Misstrauen gegenüber falschen Versprechen geprägt ist, schafft die Einhaltung dieser Vorgaben einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.

Bleiben Sie mit den neuesten Entwicklungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit und der Health-Claims-Verordnung auf dem Laufenden, um Ihre Produkte zukunftssicher zu gestalten.

Wir von der care-impuls GmbH unterstützen Sie zu Fragen rund um die Lebensmittelsicherheit und beraten Sie zu allen Fragen der Kennzeichnung von Lebenmsitteln.

Green Claims 2026: Lebensmittelhersteller – Jetzt handeln! Keine Übergangsfristen!

Was sind Green Claims?

Green Claims sind Umwelt- oder Nachhaltigkeitsversprechen auf Produkten wie „recycling“, „klimaneutral“ oder „ökologisch“. Sie zeigen, dass ein Produkt umweltfreundlich sein soll. Oft fehlt jedoch der Nachweis, was zu irreführender Werbung (Greenwashing) führt.


Warum neue EU-Regeln?

Mit der Green Claims Richtlinie will die EU Greenwashing stoppen. Unternehmen müssen künftig ihre Umweltversprechen klar belegen. So werden Verbraucher geschützt und echte „grüne“ Produkte besser sichtbar.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie ergänzt die Green Claims Regeln, sorgt für einheitliche Standards und kontrolliert die Umsetzung, damit die Vorschriften eingehalten werden.

Was ändert sich?

Wegen fehlender Kontrollen bei Umweltversprechen verlangt die EU jetzt klare Nachweise. Das stärkt Verbrauchervertrauen und macht den Wettbewerb fairer.


Kein Aufschub – ab 27. September 2026 verbindlich!

Die neuen Regeln treten ohne Aufschub in Kraft. Besonders die Lebensmittelbranche steht vor der Herausforderung, da Verpackungen lange im Umlauf sind.

Was müssen Hersteller tun?

Sich vorbereiten! Ab Herbst 2026 müssen alle Umweltangaben nachweisbar und rechtlich sicher sein. Verstöße können rechtliche Folgen haben.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Künftig können Verbraucher sich auf klare und überprüfte Umweltangaben verlassen. Das schafft mehr Vertrauen in echte nachhaltige Produkte und unterstützt den Schutz von Umwelt und Klima.


Zusammenfassung

Ab 27.09.2026 gelten strengere Kontrollen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen (Green Claims). 

Die Green Claims Richtlinie bestimmt die Regeln, EmpCo sorgt für Kontrolle und Umsetzung.

Keine Übergangsfrist – besonders für Lebensmittelverpackungen eine Herausforderung.

Unternehmen müssen jetzt handeln, um rechtssichere Angaben zu gewährleisten.

Verbraucher erhalten mehr Transparenz und verlässliche Umweltversprechen.

Neue EU-Höchstgehalte für Nickel in Lebensmitteln in Kraft getreten

Seit dem 1. Juli 2025 sind in der Europäischen Union neue Höchstgehalte für Nickel in zahlreichen Lebensmitteln zum Schutz der Verbraucher in Kraft getreten. Diese Maßnahmen basieren auf einer aktualisierten Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und zielen darauf ab, die öffentliche Gesundheit vor den potenziellen negativen Auswirkungen einer übermäßigen Nickelaufnahme über die Nahrung zu schützen. Für Getreideprodukte werden zusätzliche Höchstwerte zum 1. Juli 2026 wirksam.

Bild zeigt Nickelgrenzwerte bei Lebensmitteln

Grafik KI-generiert

Nickel, ein natürlich vorkommendes Schwermetall, kann über die Umwelt in die Lebensmittelkette gelangen. Die EFSA hat in ihrer Risikobewertung von 2020 chronische und akute Effekte, wie Ekzeme, neurotoxische Wirkungen und Schwangerschaftsverluste, bei bestimmten Expositionsniveaus identifiziert. Basierend darauf wurde eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 3 Mikrogramm Nickel pro Kilogramm Körpergewicht (µg/kg KG) festgelegt. Überwachungsdaten aus den Jahren 2016–2018 zeigten jedoch, dass dieser TDI in bestimmten Bevölkerungsgruppen, insbesondere bei Kleinkindern und Kindern zwischen 36 Monaten und 10 Jahren, in einigen Fällen sogar bei Säuglingen, überschritten wird.

Minimierung des Gesundheitsrisikos

Zur Minimierung dieses Gesundheitsrisikos hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2024/1987 erlassen, die die Verordnung (EU) 2023/915 dahingehend ändert, dass neue Höchstgehalte für Nickel in verschiedenen Lebensmitteln festgelegt werden. Diese Höchstwerte sind seit dem 1. Juli 2025 für eine breite Palette von Produkten, darunter Nüsse, Gemüse, Hülsenfrüchte, Kakaoerzeugnisse, Säuglingsnahrung und Fruchtsäfte, verbindlich.

Ausgewählte Höchstgehalte (seit 1. Juli 2025):

  • Kastanien, Pinienkerne, Walnüsse, Paranüsse und Cashewkerne: 10 mg/kg

  • Andere Schalenfrüchte: 3,5 mg/kg

  • Wurzel- und Knollengemüse sowie Zwiebelgemüse: 0,9 mg/kg

  • Edamame/Sojabohnen (Feuchtgewicht): 6 mg/kg

  • Trockene Bohnen und trockene Lupinen: 12 mg/kg

  • Milchschokolade (weniger als 30 % Gesamtkakao-Trockenmasse): 2,5 mg/kg

  • Kakaopulver und fettarmes Kakaopulver: 15 mg/kg

  • Sojabasierte Pulvernahrung für Säuglinge und Kleinkinder: 0,4 mg/kg

Zusätzliche Höchstgehalte für Getreide (ab 1. Juli 2026):

Aufgrund der Komplexität der Lieferketten für Getreideprodukte wurde eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt.

  • Geschälter Reis: 2 mg/kg

  • Hartweizen und Reis (außer geschälter Reis): 1,5 mg/kg

  • Hafer: 5 mg/kg

Besonders hervorzuheben ist die differenzierte Betrachtung der Lebensmittelgruppen und die gestaffelte Einführung der Höchstwerte, insbesondere für Getreideprodukte. Dies zeigt, dass die Komplexität der Lieferketten berücksichtigt wird, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen. Die identifizierten Risikogruppen, wie Kleinkinder und Säuglinge, unterstreichen die Notwendigkeit dieser strengeren Regulierung.

Für Hersteller von Wurstwaren und andere Lebensmittelproduzenten bedeutet dies, dass die Überwachung und Steuerung von Nickelgehalten in Rohstoffen und Endprodukten noch wichtiger wird. Es ist entscheidend, die eigenen Spezifikationen und Lieferketten genau zu prüfen, um die Einhaltung der neuen Grenzwerte zu gewährleisten. Der Austausch mit Lieferanten über deren Überwachungspraktiken wird ebenfalls eine noch größere Rolle spielen.

Lebensmittel, die vor den jeweiligen Stichtagen (Juli 2025 bzw. Juli 2026 für Getreide) in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ende ihrer Haltbarkeit auf dem Markt verbleiben.

Diese neuen Vorschriften stellen einen wichtigen Schritt zum Schutz der Verbrauchergesundheit dar und unterstreichen die kontinuierlichen Bemühungen der Europäischen Union, die Lebensmittelsicherheit auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

Als Fachberater für Lebensmittelsicherheit stehen wir Unternehmen und Verbrauchern zur Verfügung, um die Einhaltung dieser neuen Bestimmungen zu gewährleisten und Fragen zur Nickelkontamination in Lebensmitteln zu beantworten. Sprechen Sie uns an.

Für Unterstützung bei der Überprüfung und Anpassung Ihrer Spezifikationen 

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Hygienic Design: Lebenswichtig für sicher Lebensmittel

In der heutigen schnelllebigen Welt, in der Verbraucher immer bewusster auf Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln achten, spielt das Hygienic Design auch in der Handels- und Verkehrsgastronomie eine entscheidende Rolle. Es ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wesentlicher Faktor für das Vertrauen der Kunden und den Erfolg eines Unternehmens.

Was ist Hygienic Design?

Hygienic Design bezieht sich auf die Gestaltung von Räumlichkeiten, Anlagen und Geräten in der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, um eine einfache und effektive Reinigung und Desinfektion zu gewährleisten. Ziel ist es, das Risiko von Kontaminationen durch Mikroorganismen, Allergene oder andere schädliche Substanzen zu minimieren.

Warum ist es so wichtig?

  • Lebensmittelsicherheit:
    • Die Einhaltung von Hygienestandards schützt Verbraucher vor lebensmittelbedingten Krankheiten.
    • Kreuzkontaminationen, insbesondere in Bereichen, in denen rohe und gekochte Lebensmittel verarbeitet werden, müssen unbedingt verhindert werden.
  • Gesetzliche Vorschriften:
    • Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), Branchenstandards und das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) setzen klare Anforderungen an die Hygiene in der Gastronomie.
    • Regelmäßige Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung können bei Nichteinhaltung zu empfindlichen Strafen führen.
  • Kundenvertrauen:
    • Saubere und hygienische Arbeitsbereiche vermitteln Kunden ein positives Bild des Unternehmens.
    • Vertrauen in die Qualität und Sicherheit der angebotenen Speisen ist entscheidend für die Kundenzufriedenheit und -bindung.
  • Wirtschaftliche Aspekte:
    • Effektive Reinigungsprozesse sparen Zeit und Ressourcen.
    • Die Vermeidung von Produktionsausfällen aufgrund von Kontaminationen reduziert Kosten.
  • Was muss beachtet werden?

  • Materialauswahl:
    • Verwendung von glatten, porenfreien und leicht zu reinigenden Materialien wie z.B. Edelstahl.
    • Vermeidung von schwer zugänglichen Ecken und Kanten, in denen sich Schmutz und Bakterien ansammeln können.
  • Raumgestaltung:
    • Getrennte Bereiche für die Verarbeitung von rohen und gekochten Lebensmitteln.
    • Ausreichende Belüftung und Beleuchtung.
    • Fußböden mit guter Drainage, um stehendes Wasser zu vermeiden.
  • Geräteausstattung:
    • Leicht zu reinigende Geräte mit abnehmbaren Teilen.
    • Regelmäßige Wartung und Kalibrierung von Kühlgeräten und anderen Anlagen.
  • Reinigung und Desinfektion:
    • Erstellung eines detaillierten Reinigungsplans.
    • Verwendung geeigneter Reinigungs- und Desinfektionsmittel.
    • Regelmäßige Schulung des Personals in Bezug auf Hygienepraktiken.
  • Personalhygiene:
    • Regelmäßiges Händewaschen.
    • Tragen von angemessener Arbeitskleidung, wie Hauben und Handschuhen
    • Schulungen des Personals bezüglich des Umgangs mit Lebensmitteln.
  • Grundlegende Prinzipien des Hygienic Designs bei Maschinen und Geräten

  • Leichte Reinigbarkeit:
    • Maschinen sollten so konstruiert sein, dass alle Oberflächen leicht zugänglich und reinigbar sind.
    • Vermeiden Sie tote Winkel, Spalten und schwer erreichbare Bereiche, in denen sich Produktreste und Mikroorganismen ansammeln können.
    • Abnehmbare Teile erleichtern die gründliche Reinigung und Desinfektion.
  • Materialauswahl:
    • Verwenden Sie lebensmittelechte, korrosionsbeständige und leicht zu reinigende Materialien wie Edelstahl.
    • Vermeiden Sie poröse Materialien, die Bakterien aufnehmen können.
    • Dichtungen und Dichtungsmaterialien müssen lebensmittelecht und beständig gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel sein.
  • Oberflächenbeschaffenheit:
    • Glatt polierte Oberflächen minimieren die Anhaftung von Produktresten und Bakterien.
    • Vermeiden Sie raue Oberflächen, Kratzer und Risse.
  • Konstruktion:
    • Maschinen sollten so konstruiert sein, dass Flüssigkeiten und Produktreste leicht abfließen können.
    • Vermeiden Sie horizontale Flächen, auf denen sich Flüssigkeiten ansammeln können.
    • Die Konstruktion sollte eine schnelle und effektive Reinigung ermöglichen.
  • Instandhaltung:
    • Maschinen müssen leicht zu warten sein, um die hygienische Funktion langfristig sicherzustellen.
    • Regelmäßige Inspektion und Wartung sind unerlässlich, um Verschleiß und Schäden zu erkennen und zu beheben.
  • Normative Anforderungen z.B. FSSC 22000

  • Präventivprogramme (PRPs):
    • Die FSSC 22000 betont die Bedeutung von Präventivprogrammen, zu denen auch die hygienische Gestaltung von Anlagen und Geräten gehört.
    • Die Maschinenkonfiguration muss den Anforderungen der ISO/TS 22002-1 (Präventivprogramme für die Lebensmittelsicherheit – Teil 1: Lebensmittelherstellung) entsprechen.
  • Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte (HACCP):
    • Die Maschinenkonfiguration muss im Rahmen der HACCP-Analyse berücksichtigt werden, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu kontrollieren.
    • Maschinen sollten so konzipiert sein, dass kritische Kontrollpunkte (CCPs) effektiv überwacht und kontrolliert werden können.
  • Reinigung und Desinfektion:
    • Die Maschinenkonfiguration muss die effektive Reinigung und Desinfektion gemäß den festgelegten Verfahren ermöglichen.
    • Die Wirksamkeit der Reinigungs- und Desinfektionsverfahren muss regelmäßig überprüft werden.
  • Rückverfolgbarkeit:
    • Maschinen sollten so konfiguriert sein, dass eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von Produkten und Prozessen gewährleistet ist.
  • Lebensmittelbetrug und -verteidigung:
    • Die FSSC22000 fordert auch, das sich Unternehmen mit Themen, wie Lebensmittelbetrug und Lebensmittelverteidigung auseinandersetzen, hierbei sollten auch Produktionsmaschinen berücksichtigt werden.
  • Dokumentation:
    • Die Maschinenkonfiguration und die durchgeführten Reinigungs- und Wartungsarbeiten müssen umfassend dokumentiert werden.
  • Bild zeigt Lebensmittelproduktion Maschine zum Thema Hygienic Design

    Die care-impuls GmbH unterstützt Sie bei der Funktionsplanung der Abläufe und Geräte für sichere Lebensmittel. Ob in der Verkehrsgastronomie, im Transportbereich oder bei Produktionsmaschinen - sprechen Sie uns an.

    Stellen Sie sicher, dass Ihre Maschinenkonfiguration den höchsten Hygienestandards entspricht und zur Lebensmittelsicherheit beiträgt.








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    Ich benötige weitere Informationen zum Thema Hygienic Design. Bitte nehmen sie mit mir Kontakt auf.

    Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben

    Schädlinge sind ein Albtraum für jeden Lebensmittelbetrieb. Sie gefährden nicht nur die Produktqualität und -sicherheit, sondern können auch erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und den Ruf Ihres Unternehmens nachhaltig schädigen. In diesem Blogbeitrag werden wir uns umfassend mit dem Thema Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben auseinandersetzen und Ihnen praktische Ratschläge sowie Informationen zu gesetzlichen Regelungen und relevanten Normen geben.

    Bild zeigt Mausefalle Schädlingsbekämpfung care-impuls GmbH

    Warum ist Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben so wichtig?

    Schädlinge wie Insekten, Nagetiere oder Vögel können in Lebensmittelbetrieben eine Vielzahl von Problemen verursachen:

    • Kontamination von Lebensmitteln: Schädlinge können Krankheitserreger übertragen und Lebensmittel durch Kot, Urin oder Speichel verunreinigen.
    • Beschädigung von Produkten und Verpackungen: Nagetiere können Verpackungen beschädigen und somit Lebensmittel unbrauchbar machen. Insekten können sich in Produkten vermehren und diese befallen.
    • Hygieneprobleme: Schädlinge sind ein Zeichen für mangelnde Hygiene und können zu weiteren Problemen wie Schimmelbildung oder Bakterienwachstum führen.
    • Wirtschaftliche Schäden: Ein Schädlingsbefall kann zu Produktionsausfällen, Warenverlusten und teuren Rückrufaktionen führen.
    • Reputationsschäden: Ein Schädlingsbefall kann das Vertrauen der Kunden in Ihr Unternehmen erschüttern und zu langfristigenImageschäden führen.

    Gesetzliche Grundlagen und Normen

    In Deutschland sind die Anforderungen an die Schädlingsbekämpfung in Lebensmittelbetrieben im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie in der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) geregelt. Diese Gesetze schreiben vor, dass Lebensmittelunternehmen Maßnahmen ergreifen müssen, um einen Schädlingsbefall zu vermeiden und zu bekämpfen.

    Zudem gelten für Lebensmittelbetriebe häufig branchenspezifische Standards wie der IFS Food Standard. Dieser Standard enthält detaillierte Anforderungen an die Schädlingsbekämpfung und fordert unter anderem ein Schädlingsmonitoring, die Durchführung von Inspektionen sowie die Dokumentation der Maßnahmen. Darüber hinaus müssen auch Beauftragung von externen Schädlingsbekämpfungsunternehmen der Lebensmittelunternehmer Kenntnisse haben.

    Wie sieht eine effektive Schädlingsbekämpfung aus?

    Eine effektive Schädlingsbekämpfung basiert auf mehreren Säulen:

    1. Prävention: Vorbeugende Maßnahmen sind das A und O. Dazu gehören:

      • Hygiene: Sauberkeit und Ordnung in allen Bereichen des Betriebs sind essenziell.
      • Bauweise: Gebäude sollten so konstruiert sein, dass Schädlinge keinen Zugang haben.
      • Wareneingangskontrolle: Lieferungen sollten sorgfältig auf Schädlinge überprüft werden.
      • Lagerung: Lebensmittel sollten trocken und gut verschlossen gelagert werden.
      • Abfallmanagement: Abfälle sollten regelmäßig entsorgt werden und nicht im Betrieb lagern.
    2. Monitoring: Durch ein kontinuierliches Schädlingsmonitoring können Befälle frühzeitig erkannt werden.

      • Fallen: Aufstellen von Fallen zur Erkennung von Schädlingen.
      • Regelmäßige Inspektionen: Kontrolle der Räumlichkeiten auf Anzeichen von Schädlingsbefall.
    3. Bekämpfung: Wenn ein Befall festgestellt wird, müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

      • Professionelle Schädlingsbekämpfer: In der Regel ist es ratsam, einen professionellen Schädlingsbekämpfer zu beauftragen.
      • Integrierte Schädlingsbekämpfung: Bevorzugung von nicht-chemischen Methoden wie thermische Verfahren oder die Verwendung von Lockstoffen.
      • Dokumentation: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über alle Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung.

    Schulung der Mitarbeiter

    Die care-impuls GmbH bietet für die Schulung der Mitarbeitenden der Lebensmittelbetriebe ein online Praxis-Seminar zum Thema Schädlingsbekämpfung an. Damit erfüllen Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden die Anforderungen der Standards.

    Lebensmittelsicherheitskultur

    Bild zeigt KI generiertes Bild zu Qualität und Lebensmittelsicherheitskultur

    Die Lebensmittelsicherheit in Betrieben der Lebensmittelbranche ist von größter Bedeutung. Die Verordnung (EU) 2021/382 stellt die Lebensmittelsicherheitskultur in den Fokus und verpflichtet Unternehmen zur Implementierung, Aufrechterhaltung und zum Nachweis einer solchen Kultur. Doch was bedeutet das konkret und wie gelingt die praktische Umsetzung? Dieser Fachartikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Anforderungen der Verordnung und liefert Ihnen praxisnahe Beispiele zur erfolgreichen Etablierung einer Lebensmittelsicherheitskultur.

    Was versteht man unter Lebensmittelsicherheitskultur?

    Lebensmittelsicherheitskultur beschreibt die geteilten Werte, Normen und Überzeugungen aller Mitarbeiter eines Lebensmittelunternehmens in Bezug auf Lebensmittelsicherheit. Sie geht über die reine Einhaltung von Vorschriften hinaus und fördert ein verantwortungsvolles Handeln im Umgang mit Lebensmitteln auf allen Ebenen.

    VO (EU) 2021/382: Die wichtigsten Anforderungen im Überblick

    Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 konkretisiert die Anforderungen an eine Lebensmittelsicherheitskultur. Lebensmittelunternehmer müssen folgende Punkte beachten:

    • Verpflichtung der Führungskräfte: Die Unternehmensleitung muss sich klar zur Lebensmittelsicherheit bekennen und diese aktiv vorleben.
    • Kommunikation und Schulung: Offene Kommunikation und regelmäßige Schulungen zu Lebensmittelsicherheitsthemen sind essenziell.
    • Feedback und kontinuierliche Verbesserung: Mitarbeiterfeedback ernst nehmen, Abweichungen analysieren und Verbesserungsmaßnahmen einleiten.
    • Dokumentation: Alle Maßnahmen zur Förderung der Lebensmittelsicherheitskultur müssen dokumentiert werden.

    Praxisbeispiele zur Umsetzung der Lebensmittelsicherheitskultur

    Eine erfolgreiche Implementierung der Lebensmittelsicherheitskultur erfordert ein ganzheitliches Konzept, das alle Ebenen des Unternehmens einbezieht. Hier einige Praxisbeispiele:

    1. Verpflichtung der Führungskräfte:

    • Vision und Leitbild: Integration der Lebensmittelsicherheit in das Leitbild des Unternehmens.
    • Vorbildfunktion: Führungskräfte halten sich vorbildlich an die Hygienevorschriften.
    • Ressourcen: Bereitstellung ausreichender Ressourcen (Zeit, Personal, Budget).
    • Regelmäßige Überprüfung: Kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen.

    Beispiel: Der Geschäftsführer einer Bäckerei kommuniziert die Bedeutung der Lebensmittelsicherheit in Mitarbeitergesprächen und trägt während der Produktion stets die vorgeschriebene Schutzkleidung.

    2. Kommunikation und Schulung:

    • Transparente Kommunikation: Informationen zu lebensmittelrelevanten Themen werden verständlich bereitgestellt (z.B. Aushänge, Intranet).
    • Regelmäßige Schulungen: Schulungen zu Themen wie Hygiene, Allergenmanagement, HACCP.
    • Schulungen auf verschiedenen Ebenen: Anpassung der Schulungen an die jeweiligen Bedürfnisse der Mitarbeiter.
    • Interaktive Schulungsmethoden: Einsatz von interaktiven Schulungsmethoden (z.B. Gruppenarbeiten, Fallbeispiele).

    Beispiel: Ein Restaurant führt jährlich eine Hygieneschulung mit praktischen Übungen für alle Mitarbeiter durch.

    3. Feedback und kontinuierliche Verbesserung:

    • Einfaches Feedbacksystem: Etablierung eines Systems für anonymes Mitarbeiterfeedback.
    • Regelmäßige Mitarbeitergespräche: Besprechung von Lebensmittelsicherheitsthemen in Mitarbeitergesprächen.
    • Analyse von Abweichungen: Analyse von Abweichungen und Einleitung von Korrekturmaßnahmen.
    • Förderung einer positive Fehlerkultur: Fehler und beinahe Fehler ohne Schuldzuweisungen besprechen.
    • Interne Audits: Regelmäßige interne Audits zur Überprüfung der Wirksamkeit des Lebensmittelsicherheitssystems.

    Beispiel: In einem Supermarkt werden Kundenbefragungen zur Hygiene durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die Planung von Verbesserungsmaßnahmen ein.

    4. Dokumentation:

    • Dokumentation der Schulungen: Dokumentation von Teilnahmelisten, Schulungsinhalten und -unterlagen.
    • Dokumentation von Abweichungen: Dokumentation aller Abweichungen und Korrekturmaßnahmen.
    • Dokumentation der internen Audits: Dokumentation der Ergebnisse der internen Audits.
    • Dokumentation der Kommunikationsmaßnahmen: Dokumentation aller Kommunikationsmaßnahmen zur Lebensmittelsicherheitskultur.

    Beispiel: Ein Lebensmittelhersteller führt eine digitale Schulungsplattform ein, die die Teilnahme an Schulungen und die Schulungszertifikate dokumentiert.

    Zusammenfassung

    Die Einführung einer Lebensmittelsicherheitskultur ist ein kontinuierlicher Prozess. Durch die Umsetzung der in der VO (EU) 2021/382 festgelegten Anforderungen verbessern Lebensmittelunternehmer die Lebensmittelsicherheit nachhaltig

    Eine starke Lebensmittelsicherheitskultur schützt Ihre Kunden und Ihr Unternehmen. Minimieren Sie Risiken, steigern Sie die Mitarbeitermotivation und verbessern Sie Ihr Image.

    Wir unterstützen Sie mit Schulungen, Beratung und Audits bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der Etablierung einer starken Sicherheitskultur. Jetzt informieren!

    Bild zeigt KI generierte Lebensmittelsicherheitskultur