Neue EU-Höchstgehalte für Nickel in Lebensmitteln in Kraft getreten

Seit dem 1. Juli 2025 sind in der Europäischen Union neue Höchstgehalte für Nickel in zahlreichen Lebensmitteln zum Schutz der Verbraucher in Kraft getreten. Diese Maßnahmen basieren auf einer aktualisierten Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und zielen darauf ab, die öffentliche Gesundheit vor den potenziellen negativen Auswirkungen einer übermäßigen Nickelaufnahme über die Nahrung zu schützen. Für Getreideprodukte werden zusätzliche Höchstwerte zum 1. Juli 2026 wirksam.

Bild zeigt Nickelgrenzwerte bei Lebensmitteln

Grafik KI-generiert

Nickel, ein natürlich vorkommendes Schwermetall, kann über die Umwelt in die Lebensmittelkette gelangen. Die EFSA hat in ihrer Risikobewertung von 2020 chronische und akute Effekte, wie Ekzeme, neurotoxische Wirkungen und Schwangerschaftsverluste, bei bestimmten Expositionsniveaus identifiziert. Basierend darauf wurde eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) von 3 Mikrogramm Nickel pro Kilogramm Körpergewicht (µg/kg KG) festgelegt. Überwachungsdaten aus den Jahren 2016–2018 zeigten jedoch, dass dieser TDI in bestimmten Bevölkerungsgruppen, insbesondere bei Kleinkindern und Kindern zwischen 36 Monaten und 10 Jahren, in einigen Fällen sogar bei Säuglingen, überschritten wird.

Minimierung des Gesundheitsrisikos

Zur Minimierung dieses Gesundheitsrisikos hat die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2024/1987 erlassen, die die Verordnung (EU) 2023/915 dahingehend ändert, dass neue Höchstgehalte für Nickel in verschiedenen Lebensmitteln festgelegt werden. Diese Höchstwerte sind seit dem 1. Juli 2025 für eine breite Palette von Produkten, darunter Nüsse, Gemüse, Hülsenfrüchte, Kakaoerzeugnisse, Säuglingsnahrung und Fruchtsäfte, verbindlich.

Ausgewählte Höchstgehalte (seit 1. Juli 2025):

  • Kastanien, Pinienkerne, Walnüsse, Paranüsse und Cashewkerne: 10 mg/kg

  • Andere Schalenfrüchte: 3,5 mg/kg

  • Wurzel- und Knollengemüse sowie Zwiebelgemüse: 0,9 mg/kg

  • Edamame/Sojabohnen (Feuchtgewicht): 6 mg/kg

  • Trockene Bohnen und trockene Lupinen: 12 mg/kg

  • Milchschokolade (weniger als 30 % Gesamtkakao-Trockenmasse): 2,5 mg/kg

  • Kakaopulver und fettarmes Kakaopulver: 15 mg/kg

  • Sojabasierte Pulvernahrung für Säuglinge und Kleinkinder: 0,4 mg/kg

Zusätzliche Höchstgehalte für Getreide (ab 1. Juli 2026):

Aufgrund der Komplexität der Lieferketten für Getreideprodukte wurde eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt.

  • Geschälter Reis: 2 mg/kg

  • Hartweizen und Reis (außer geschälter Reis): 1,5 mg/kg

  • Hafer: 5 mg/kg

Besonders hervorzuheben ist die differenzierte Betrachtung der Lebensmittelgruppen und die gestaffelte Einführung der Höchstwerte, insbesondere für Getreideprodukte. Dies zeigt, dass die Komplexität der Lieferketten berücksichtigt wird, ohne den Gesundheitsschutz zu vernachlässigen. Die identifizierten Risikogruppen, wie Kleinkinder und Säuglinge, unterstreichen die Notwendigkeit dieser strengeren Regulierung.

Für Hersteller von Wurstwaren und andere Lebensmittelproduzenten bedeutet dies, dass die Überwachung und Steuerung von Nickelgehalten in Rohstoffen und Endprodukten noch wichtiger wird. Es ist entscheidend, die eigenen Spezifikationen und Lieferketten genau zu prüfen, um die Einhaltung der neuen Grenzwerte zu gewährleisten. Der Austausch mit Lieferanten über deren Überwachungspraktiken wird ebenfalls eine noch größere Rolle spielen.

Lebensmittel, die vor den jeweiligen Stichtagen (Juli 2025 bzw. Juli 2026 für Getreide) in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum Ende ihrer Haltbarkeit auf dem Markt verbleiben.

Diese neuen Vorschriften stellen einen wichtigen Schritt zum Schutz der Verbrauchergesundheit dar und unterstreichen die kontinuierlichen Bemühungen der Europäischen Union, die Lebensmittelsicherheit auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

Als Fachberater für Lebensmittelsicherheit stehen wir Unternehmen und Verbrauchern zur Verfügung, um die Einhaltung dieser neuen Bestimmungen zu gewährleisten und Fragen zur Nickelkontamination in Lebensmitteln zu beantworten. Sprechen Sie uns an.

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