🚀 Neue Leitsätze für Fisch & Fischerzeugnisse 2025

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse umfassend aktualisiert. Sie wurden offiziell über den Bundesanzeiger veröffentlicht und sind seitdem gültig. Für Lebensmittelhersteller bedeutet das: Rezepturen, Kennzeichnung und Vermarktung müssen überprüft werden – und zwar zeitnah.

Damit Sie nicht stundenlang Seiten durchsuchen müssen, fassen wir die wichtigsten Änderungen kompakt zusammen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

1. Präzisere Definitionen für Marinaden und veredelte Fischprodukte

  • Marinierte Fischerzeugnisse werden jetzt klar abgegrenzt: Essig bzw. Säuerungsmittel + Salz + geschmacksgebende Zutaten, ohne Wärmeeinwirkung.
  • Marinaden, Würzmarinaden und Aufgüsse werden nun eindeutiger unterschieden.

2. Schärfere Regeln für Bezeichnungen & Etiketten

  • Produktbezeichnungen müssen sensorisch prägende Zutaten enthalten – nicht nur „Marketing-Wörter“ auf der Verpackung.
  • Beispiel: „Lachsfilet in Tomatensauce“ braucht sensorisch erfassbaren Tomatengehalt.

3. Verbesserte Struktur & neue Kapitel

  • Die Leitsätze enthalten nun klar gegliederte Abschnitte, u. a.:
    • Herstellung & Bezeichnung
    • Beschaffenheitsmerkmale
    • Sensorik
    • Bearbeitungsfehler
  • Besonders relevant für verarbeitete Produkte & Tiefkühlware.

4. Mehr Transparenz für Zutatenanteile

  • Mindestanteile bestimmter Bestandteile (z. B. Fischgehalt bei Soßenprodukten) wurden präzisiert.
  • Werbeaussagen wie „mit Kräutern“, „in Tomatensauce“, „mit Sahne“ sind jetzt streng reguliert.

<img draggable=Was Hersteller jetzt tun sollten

  • Kennzeichnung prüfen: Entsprechen Produktnamen den neuen Anforderungen?
  • Rezepturen anpassen: Sensorisch prägende Zutaten wirklich in ausreichender Menge enthalten?
  • Dokumentation aktualisieren: Rezepturen, Spezifikationen, Prüfberichte.
  • Marketing-Claims prüfen: Alles, was nach außen kommuniziert wird, muss überprüfbar sein.

<img draggable=Wichtig: Beanstandungen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung sind ab sofort möglich.

 

<img draggable= Quellen & Downloadlinks

1. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse – Download (PDF)

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittel-Kennzeichnung/LeitsaetzeFische.html

2. Bundesanzeiger

Amtliche Veröffentlichung der Änderungen – BAnz AT 20.11.2024 B2

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/Rm23s8it76R5eKDg3Bs

3. Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK)

Hinweis: „Änderungen der Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse veröffentlicht“

https://bvlk.de/aenderungen-leitsaetze-fisch-und-fischerzeugnisse/

 

<img draggable=Fazit: Jetzt aktiv werden – bevor es teuer wird

Die neuen Leitsätze bringen mehr Klarheit und gleichzeitig mehr Verantwortung. Hersteller sollten ihre Produktpalette zügig prüfen, um Beanstandungen, Rückfragen der Überwachung oder Reputationsschäden zu vermeiden.

 

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