Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse umfassend aktualisiert. Sie wurden offiziell über den Bundesanzeiger veröffentlicht und sind seitdem gültig. Für Lebensmittelhersteller bedeutet das: Rezepturen, Kennzeichnung und Vermarktung müssen überprüft werden – und zwar zeitnah.
Damit Sie nicht stundenlang Seiten durchsuchen müssen, fassen wir die wichtigsten Änderungen kompakt zusammen.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
1. Präzisere Definitionen für Marinaden und veredelte Fischprodukte
- Marinierte Fischerzeugnisse werden jetzt klar abgegrenzt: Essig bzw. Säuerungsmittel + Salz + geschmacksgebende Zutaten, ohne Wärmeeinwirkung.
- Marinaden, Würzmarinaden und Aufgüsse werden nun eindeutiger unterschieden.
2. Schärfere Regeln für Bezeichnungen & Etiketten
- Produktbezeichnungen müssen sensorisch prägende Zutaten enthalten – nicht nur „Marketing-Wörter“ auf der Verpackung.
- Beispiel: „Lachsfilet in Tomatensauce“ braucht sensorisch erfassbaren Tomatengehalt.
3. Verbesserte Struktur & neue Kapitel
- Die Leitsätze enthalten nun klar gegliederte Abschnitte, u. a.:
- Herstellung & Bezeichnung
- Beschaffenheitsmerkmale
- Sensorik
- Bearbeitungsfehler
- Besonders relevant für verarbeitete Produkte & Tiefkühlware.
4. Mehr Transparenz für Zutatenanteile
- Mindestanteile bestimmter Bestandteile (z. B. Fischgehalt bei Soßenprodukten) wurden präzisiert.
- Werbeaussagen wie „mit Kräutern“, „in Tomatensauce“, „mit Sahne“ sind jetzt streng reguliert.
Was Hersteller jetzt tun sollten
- Kennzeichnung prüfen: Entsprechen Produktnamen den neuen Anforderungen?
- Rezepturen anpassen: Sensorisch prägende Zutaten wirklich in ausreichender Menge enthalten?
- Dokumentation aktualisieren: Rezepturen, Spezifikationen, Prüfberichte.
- Marketing-Claims prüfen: Alles, was nach außen kommuniziert wird, muss überprüfbar sein.
Wichtig: Beanstandungen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung sind ab sofort möglich.
Quellen & Downloadlinks
1. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse – Download (PDF)
2. Bundesanzeiger
Amtliche Veröffentlichung der Änderungen – BAnz AT 20.11.2024 B2
https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/Rm23s8it76R5eKDg3Bs
3. Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK)
Hinweis: „Änderungen der Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse veröffentlicht“
https://bvlk.de/aenderungen-leitsaetze-fisch-und-fischerzeugnisse/
Fazit: Jetzt aktiv werden – bevor es teuer wird
Die neuen Leitsätze bringen mehr Klarheit und gleichzeitig mehr Verantwortung. Hersteller sollten ihre Produktpalette zügig prüfen, um Beanstandungen, Rückfragen der Überwachung oder Reputationsschäden zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich!
Sie wollen sicherstellen, dass Ihre Fischprodukte den neuen Leitsätzen entsprechen?
Wir prüfen Ihre Rezepturen, Etiketten & Werbeaussagen – effizient, rechtssicher und praxisnah.
Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch anfragen: info@care-impuls.de
