PSG II Sorgen Sie vor!
Die Umsetzung des PSG II zum 01.01.2017 ist erfolgt. In einigen Bundesländern haben sich die Landespflegesatzkommissionen bereits auf ein Verfahren geeinigt, wie z.B. in Niedersachsen, Hamburg, Bayern und Thüringen. Andere Bundesländer, wie z.B. Sachsen-Anhalt verhandeln noch nach altem Muster bis zum Jahresende.
Die Kostenträger raten mittlerweile die Entgeltverhandlungen zügig zu führen und nicht auf Überleitungen und vereinfachte Verfahren zu setzen, sondern ernsthaft ihre Anträge zu stellen und zu verhandeln.
Wir raten unseren Kunden die Einschätzung der Bewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz so genau wie möglich durchzuführen, damit eine effektive Verhandlung möglich ist und die Einrichtung eine wirtschaftliche Prognose für das kommende Jahr erhält.
Einfach Kontakt zu uns aufnehmen – wir nehmen uns Zeit für Sie!