Entgeltverhandlungen

Unser Experte, Herr Schönfeld, hat langjährige Erfahrungen in der Entgeltverhandlung für teil- und vollstationäre sowie ambulante Pflegeunternehmen. Durch die große Erfahrung können Entgeltverhandlungen bundesweit durchgeführt werden.

Sie profitieren von den sehr guten Kontakten zu den Kostenträgern und der großen Expertise.

Teil- und vollstationäre Pflege
Zur Finanzierung der Leistungen von teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen werden sogenannte Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern durchgeführt. Auf Grund von Lohnsteigerungen und zum Inflationsausgleich sollten die Pflegesätze sowie das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung regelmäßig angepasst werden. Hierzu sind erneute Entgeltverhandlungen erforderlich, da in den meisten Bundesländern keine pauschale Entgeltfortschreibung existieren. Somit sollte jede Einrichtung selbst die Kostenträger zu Verhandlungen auffordern. Bleibt diese Aufforderung für längere Zeit aus, erfolgt keine Anpassung der Entgelte, d.h. die Einrichtung trägt diese Kostensteigerungen selbst. Das Ergebnis sind zu geringe Einnahmen, die die Einrichtung in eine wirtschaftliche Schieflage bringen kann.

Entgeltverhandlung einfach gemacht

Verhandeln Sie daher die Pflegesätze regelmäßig! Wir machen das für Sie!

Die Erfahrung zeigt uns, dass Investitionskosten bei bestehenden Einrichtungen oft über Jahre festgeschrieben sind und nicht verhandelt werden. Verschenken Sie auch hier kein Geld, sondern überprüfen Sie die Entgelte für Investitionskosten regelmäßig und führen Sie ggf. regelmäßige Entgeltverhandlungen durch.
Bei neuen Einrichtungen müssen Investitionskosten für Selbstzahler ermittelt und angezeigt werden. In einigen Bundesländern müssen Verhandlungen mit dem Sozialhilfeträger geführt werden. Bitte beachten Sie auch die unterschiedlichen Förderbedingungen in einigen Bundesländern.

Gern überprüfen wir für Sie, ob Neuverhandlungen der Investitionskosten mit dem Sozialhilfeträger notwendig sind.
Wir haben alle Entgeltkomponenten wie Azubizuschläge, Fahrtkosten für teilstationäre Einrichtungen oder Zuschläge im Rahmen der Eingliederungshilfe im Blick und verhandeln diese gerne für Sie.

Ambulante Pflege
Auch für die Ambulante Pflege können Einzelverhandlungen geführt werden. Dies ist die Alternative zu den in einigen Bundesländern übliche Praxis, nach SGB XI einem Rahmenvertrag beizutreten. Prüfen Sie, ob der Ihnen zugeteilte Punktwert Ihren Anforderungen entspricht. Vielfach sind Sie mit einer individuellen Entgeltverhandlung bessergestellt. Speziell die in vielen Regionen rasant steigenden Personalkosten können dazu führen, dass Ihr vereinbarter Punktwert nicht mehr ausreicht. Strukturelle Veränderungen Ihres Dienstes können ebenfalls die individuelle Verhandlung von SGB-XI-Punktwerten erfordern.

Wir prüfen und verhandeln das für Sie – sprechen Sie uns an.